28.01.2013 Aufrufe

Protokoll zur Sitzung des Stadtrats vom 25.08.2009 - bei der Stadt ...

Protokoll zur Sitzung des Stadtrats vom 25.08.2009 - bei der Stadt ...

Protokoll zur Sitzung des Stadtrats vom 25.08.2009 - bei der Stadt ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

S I T Z U N G<br />

<strong>Sitzung</strong>stag:<br />

25. August 2009<br />

<strong>Sitzung</strong>sort:<br />

<strong>Sitzung</strong>ssaal <strong>des</strong> Rathauses Vilseck<br />

Namen <strong>der</strong> <strong><strong>Stadt</strong>rats</strong>mitglie<strong>der</strong><br />

anwesend abwesend Abwesenheitsgrund<br />

Vorsitzen<strong>der</strong>:<br />

Bürgermeister Hans-Martin Schertl<br />

Nie<strong>der</strong>schriftführerin:<br />

Verw. Amtsinspektorin Inge Zippe<br />

<strong><strong>Stadt</strong>rats</strong>mitglie<strong>der</strong>:<br />

Grädler Thorsten, 2. Bgm.<br />

Högl Manfred, 3. Bgm.<br />

Ertl Wilhelm<br />

Fenk Karl<br />

Götz Josef jun.<br />

Graßler Roswitha<br />

Kramme-Gebhard Silvia<br />

Krob Heinz<br />

Lukesch Erich<br />

Nettl Hans<br />

Pröls Hans<br />

Ringer Hildegard<br />

Ruppert Heinrich<br />

Schwindl Helmut<br />

Trummer Karl<br />

Wismeth Peter<br />

Zinnbauer Heinrich<br />

Plößner Manuel Urlaub<br />

Trummer Albert beruflich verhin<strong>der</strong>t<br />

Zinnbauer Manuela Urlaub<br />

Beschlussfähigkeit im Sinne <strong>des</strong> Art. 47 Abs. 2 und 3 GO war gegeben.


Außerdem waren anwesend:<br />

Herr Wölfl <strong>vom</strong> Landschaftsarchitekturbüro Manfred Neidl, Sulzbach-Rosenberg<br />

Dipl.-Ing. Brummer <strong>vom</strong> Architekturbüro Brummer u. Retzer, Amberg<br />

25. August 2009


T a g e s o r d n u n g<br />

25. August 2009<br />

1. Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Flächennutzungsplans und <strong>des</strong> Landschaftsplans:<br />

Ausweisung eines Son<strong>der</strong>gebiets für eine Biogasanlage (sonstiges Son<strong>der</strong>gebiet im Sinne<br />

von § 11 Abs. 2 <strong>der</strong> Baunutzungsverordnung);<br />

Behandlung <strong>der</strong> im Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB (Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit) und<br />

§ 4 Abs. 1 BauGB (Beteiligung <strong>der</strong> Behörden) abgegebenen Stellungnahmen<br />

2. Aufstellung eines Bebauungsplans für die Errichtung einer Biogasanlage auf den Grund-<br />

stücken Fl.St.Nrn. 2601, 2602, 2603 und 2604 <strong>der</strong> Gemarkung Gressenwöhr;<br />

Behandlung <strong>der</strong> im Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB (Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit) und<br />

§ 4 Abs. 1 BauGB (Beteiligung <strong>der</strong> Behörden) abgegebenen Stellungnahmen<br />

3. Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Flächennutzungsplans und <strong>des</strong> Landschaftsplans:<br />

Ausweisung eines Dorfgebiets auf den Grundstücken Fl.St.Nrn. 2004 und 2006 <strong>der</strong> Gemar-<br />

kung Gressenwöhr in Ebersbach;<br />

Vorstellung <strong>des</strong> Vorentwurfs<br />

4. Aufstellung eines Bebauungsplans für die Grundstücke Fl.St.Nrn. 2004 und 2006 <strong>der</strong><br />

Gemarkung Gressenwöhr in Ebersbach;<br />

Vorstellung <strong>des</strong> Vorentwurfs<br />

5. Wohnungsbedarf <strong>der</strong> US-Streitkräfte;<br />

Bekanntgabe <strong>der</strong> Absicht <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>republik Deutschland, im Bereich <strong>des</strong> Südlagers<br />

Vilseck insgesamt ca. 100 noch zu errichtende Doppelhaushälften o<strong>der</strong> Reihenhäuser<br />

anzumieten<br />

6. Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Bebauungsplans für das Baugebiet „Hinter den Hirtenhäusern“;<br />

Zulassung von Doppelhäusern auf den Parzellen 16, 19, 20, 21 und 24<br />

7. Mittelschule;<br />

Sachstandsbericht <strong>zur</strong> Bildung von Schulverbünden<br />

8. Erhebung von Straßenausbau<strong>bei</strong>trägen für die Pfarrgasse;<br />

Beschluss einer Satzung über die Erhebung von Beiträgen <strong>zur</strong> Deckung <strong>des</strong> Aufwands für<br />

die Verbesserung <strong>der</strong> Pfarrgasse in Schlicht (Son<strong>der</strong>satzung)<br />

9. Europaweite Ausschreibung <strong>der</strong> Stromlieferungen über die AOVE-GmbH;<br />

Zuschlagserteilung für die Lieferung elektrischer Energie an die E.ON Bayern Vertrieb<br />

GmbH<br />

10. Vilsauen<br />

10.1: Erweiterung <strong>des</strong> Auftrags für die Altlastenerkundung im Rahmen <strong>der</strong> Renaturierung<br />

10.2: Vergabe <strong>des</strong> Planungsauftrags für städtebauliche Gestaltungsmaßnahmen und Erho-<br />

lungseinrichtungen<br />

11. Abwasserbeseitigung;<br />

Vergabe <strong>der</strong> Bauleistungen für den Bauabschnitt 27 (Oberweißenbach, Unterweißenbach,<br />

Altmannsberg)


25. August 2009<br />

12. Betreuung <strong>der</strong> Liegenschaften <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Vilseck im Rahmen <strong>des</strong> Projekts „Kommunales<br />

Energiemanagement“;<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Auftrags (Herausnahme <strong>des</strong> Feuerwehrhauses Sorghof und Aufnahme <strong>des</strong><br />

Kastens Nordost <strong>der</strong> Burg Dagestein)<br />

13. Volksschule Vilseck;<br />

Beschlussfassung über die vorgezogene Sanierung <strong>des</strong> EDV-Raums 2 und Umschichtung<br />

von Haushaltsmitteln <strong>zur</strong> Finanzierung <strong>der</strong> Maßnahme<br />

14. Dritter Herbstmarkt am 27. September 2009;<br />

Verzicht auf die Erhebung von Gebühren durch die <strong>Stadt</strong><br />

15. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Geschäftsordnung für den <strong>Stadt</strong>rat Vilseck;<br />

Übertragung <strong>der</strong> personalrechtlichen Befugnisse nach Art. 43 Abs. 1 GO auf den Haupt-<br />

und Finanzausschuss<br />

Die <strong>Sitzung</strong> war öffentlich.


Vor Punkt 1:<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Tagesordnung<br />

25. August 2009<br />

Wegen beson<strong>der</strong>er Dringlichkeit entscheidet <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>rat am Schluss <strong>der</strong> öffentlichen <strong>Sitzung</strong><br />

noch über zwei Vergaben (Abstimmung: 18 : 0):<br />

Windkraftanlagen<br />

Oberamtsrat Mallmann verliest <strong>bei</strong>liegen<strong>des</strong> Schreiben <strong>der</strong> Wehrbereichsverwaltung Süd <strong>vom</strong><br />

19. August 2009, in dem diese mitteilt, dass die <strong>bei</strong>den geplanten Standorte für<br />

Windkraftanlagen in <strong>der</strong> Nähe von Hohenzant und Altmannsberg durch das Luftamt<br />

Nordbayern <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Regierung von Mittelfranken geprüft werden müssten, da die geplanten<br />

Anlagen höher als 100 m würden. Von dort erhalte die <strong>Stadt</strong> eine entsprechende<br />

Entscheidung, ob und unter welchen Bedingungen dem Bau von Windkraftanlagen in den<br />

angeführten Gebieten zugestimmt werden kann. Die Entscheidung berücksichtige aus<br />

flugsicherungs- und flugbetrieblicher Sicht neben den Belangen <strong>des</strong> zivilen Flugverkehrs auch<br />

die Belange <strong>des</strong> militärischen Flugverkehrs. Die US-Streitkräfte würden WKA-Gebiete nicht<br />

pauschal beurteilen. Sie benötigten dafür detaillierte Angaben über die einzelnen<br />

Windkraftanlagen, ihre örtliche Lage, die Geländehöhe, Nabenhöhe und Rotordurchmesser.<br />

Erst nach Vorliegen dieser Angaben sei eine Beurteilung eines WKA-Gebietes durch die US-<br />

Streitkräfte möglich.<br />

1. Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Flächennutzungsplans und <strong>des</strong> Landschaftsplans:<br />

Ausweisung eines Son<strong>der</strong>gebiets für eine Biogasanlage (sonstiges Son<strong>der</strong>gebiet im Sinne<br />

von § 11 Abs. 2 <strong>der</strong> Baunutzungsverordnung);<br />

Behandlung <strong>der</strong> im Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB (Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit) und<br />

§ 4 Abs. 1 BauGB (Beteiligung <strong>der</strong> Behörden) abgegebenen Stellungnahmen<br />

Der <strong>vom</strong> <strong>Stadt</strong>rat Vilseck in seiner <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 19. Mai 2009 gefasste Beschluss, an <strong>der</strong><br />

Gemeindeverbindungsstraße „Ebersbacher Kirchweg“ zwischen Vilseck und Ebersbach ein<br />

Son<strong>der</strong>gebiet für eine Biogasanlage (sonstiges Son<strong>der</strong>gebiet im Sinne von § 11 Abs. 2 <strong>der</strong><br />

Baunutzungsverordnung) auszuweisen, wurde am 29. Mai 2009 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2<br />

BauGB durch Anschlag an den städtischen Amtstafeln ortsüblich bekannt gemacht.


25. August 2009<br />

Mit Schreiben <strong>vom</strong> 13. Juli 2009 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange, <strong>der</strong>en Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1<br />

BauGB unterrichtet und <strong>zur</strong> Äußerung aufgefor<strong>der</strong>t.<br />

In <strong>der</strong> Zeit <strong>vom</strong> 20. Juli bis 07. August 2009 konnte sich die Öffentlichkeit gemäß § 3<br />

Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen<br />

Auswirkungen <strong>der</strong> Planung unterrichten, sich dazu äußern und sie mit Vertretern <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

erörtern. Anträge wurden hier<strong>bei</strong> nicht gestellt, zu protokollierende Erklärungen nicht<br />

abgegeben.<br />

Gleichzeitig mit dem Flächennutzungsplanän<strong>der</strong>ungsverfahren wird für das Plangebiet ein<br />

Verfahren <strong>zur</strong> Aufstellung eines Bebauungsplans (Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Satz 1<br />

BauGB) durchgeführt. Dem o. a. Schreiben <strong>vom</strong> 13. Juli 2009 über die Behördenbeteiligung<br />

lagen sowohl <strong>der</strong> Entwurf für die Flächennutzungsplanän<strong>der</strong>ung als auch <strong>der</strong> Entwurf für den<br />

Bebauungsplan <strong>bei</strong>. In ihren Antwortschreiben haben die Behörden und Träger öffentlicher<br />

Belange <strong>des</strong>halb ihre Stellungnahmen zu den <strong>bei</strong>den Entwürfen zusammengefasst. Den Inhalt<br />

<strong>der</strong> Stellungnahmen hat das Landschaftsarchitekturbüro Neidl mit seinen<br />

Beschlussvorschlägen in einem Geheft zusammengestellt, das den <strong><strong>Stadt</strong>rats</strong>mitglie<strong>der</strong>n mit<br />

<strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong>seinladung zugestellt wurde. Eine Ausfertigung <strong>des</strong> Gehefts ist Bestandteil dieser<br />

Nie<strong>der</strong>schrift.<br />

Die für die Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Flächennutzungsplans relevanten und <strong>vom</strong> <strong>Stadt</strong>rat zu<br />

behandelnden Stellungnahmen sind in den nachstehend aufgeführten Schriftstücken<br />

formuliert; ihr Inhalt und die dazu ausgear<strong>bei</strong>teten Beschlussvorschläge <strong>des</strong> Planfertigers<br />

werden von Herrn Wölfl <strong>vom</strong> Landschaftsarchitekturbüro Dipl.-Ing. (FH) Manfred Neidl<br />

vorgetragen und erläutert:<br />

1. Schreiben <strong>der</strong> Regierung <strong>der</strong> Oberpfalz – Höhere Lan<strong>des</strong>planungsbehörde – <strong>vom</strong> 22. Juli<br />

2009 (Az.: 24-8291-AS 26.0 + 26.34)<br />

2. Schreiben <strong>des</strong> Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Amberg <strong>vom</strong> 06. August<br />

2009 (Az.: 4621 – Sch)<br />

3. naturschutzfachliche Stellungnahme <strong>des</strong> Landratsamts Amberg-Sulzbach <strong>vom</strong> 13.<br />

August 2009 (Az.: 53 – Dob)


25. August 2009<br />

Die übrigen von <strong>der</strong> Planung unterrichteten Behörden und Träger öffentlicher Belange haben,<br />

soweit sie sich überhaupt geäußert haben, keine Einwände gegen die Planung erhoben.<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat fasst zu den vorliegenden Stellungnahmen die nachstehenden Beschlüsse bzw.<br />

trifft die angeführten Feststellungen (<strong>der</strong> Inhalt <strong>der</strong> Beschlüsse und Feststellungen stimmt mit<br />

den Vorschlägen <strong>des</strong> Planfertigers überein).<br />

1. Zum Schreiben <strong>der</strong> Regierung <strong>der</strong> Oberpfalz – Höhere Lan<strong>des</strong>planungsbehörde –<br />

Beschluss (Abstimmung: 18 : 0):<br />

Eine erneute Suche und Überprüfung von Standortalternativen hat ergeben, dass keine<br />

Standorte mit einem geringeren Konfliktpotenzial <strong>zur</strong> Verfügung stehen.<br />

Der Anschluss einer Biogasanlage an bestehende Wohngebiete ist wegen möglicher<br />

Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Wohnbevölkerung, z. B. durch Geruch, Lärm, Materialienan- und<br />

abtransport etc., nicht möglich. Damit verblieben als Standorte „im Anschluss an bebaute<br />

Gebiete“ nur Bereiche, die an vorhandene Gewerbe- bzw. Industriegebiete anschließen. Im<br />

Anschluss an die Gewerbe- und Industriegebiete in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Vilseck sind aber keine<br />

geeigneten Standorte vorhanden. Zudem muss die Biogasanlage im Osten <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> errichtet<br />

werden, da die dort befindliche Schule mit <strong>der</strong> erzeugten Wärme versorgt werden soll. Die<br />

Lage an <strong>der</strong> bestehenden Gemeindeverbindungsstraße ist ebenfalls ein Zwangspunkt, von<br />

dem nicht abgewichen werden kann, da die Straße zum einen <strong>zur</strong> Anlieferung benötigt wird,<br />

zum an<strong>der</strong>en auch die zu errichtenden Leitungen für Fernwärme und elektrische Energie in<br />

öffentlichem Grund verlegt werden müssen.<br />

Die überplanten Grundstücke wurden gewählt, weil durch die vorhandenen Gehölze <strong>der</strong><br />

Eingriff in das Landschaftsbild – insbeson<strong>der</strong>e die Blickbeziehungen zum <strong>Stadt</strong>zentrum von<br />

Vilseck – bereits minimiert wird.<br />

Mit <strong>der</strong> Unteren Naturschutzbehörde <strong>bei</strong>m Landratsamt Amberg-Sulzbach wurde die<br />

Standortfrage erörtert. Laut Planfertiger bewertet die Behörde die Lage <strong>des</strong> Plangebiets unter<br />

dem Gesichtspunkt <strong>der</strong> Zersiedelung <strong>der</strong> freien Landschaft zwar ebenfalls nicht als günstig,<br />

jedoch bestehe nach ihrer Ansicht keine Alternative zum gewählten Standort, da auch sie die<br />

Problematik <strong>des</strong> Anschlusses an bestehende Wohngebiete sehe. Nach Abwägung <strong>der</strong> an


25. August 2009<br />

an<strong>der</strong>en Standorten zu erwartenden Konflikte könne die Untere Naturschutzbehörde <strong>des</strong>halb<br />

dem gewählten Standort zustimmen, zumal im überplanten Bereich kaum Erholungsnutzung<br />

stattfinde.<br />

2. Zum Schreiben <strong>des</strong> Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat stellt fest, dass durch die Planung die wegemäßige Erschließung <strong>der</strong> an das<br />

Plangebiet angrenzenden landwirtschaftlichen Grundstücke und <strong>der</strong>en Bewirtschaftung nicht<br />

beeinträchtigt werden.<br />

3. Zur naturschutzfachlichen Stellungnahme <strong>des</strong> Landratsamts Amberg-Sulzbach<br />

Die gefor<strong>der</strong>te spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) wurde erstellt und den<br />

Entwurfsunterlagen <strong>bei</strong>gefügt. Die Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass das beabsichtigte<br />

Bauvorhaben, auch angesichts <strong>der</strong> bestehenden Vorbelastungen durch ackerbauliche Nutzung,<br />

keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die im Plangebiet vorkommenden<br />

Populationen haben kann.<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat erklärt sich damit einverstanden, dass die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung<br />

(saP) den Entwurfsunterlagen <strong>bei</strong>gefügt wird (Abstimmung: 18 : 0).<br />

Billigungsbeschluss (Abstimmung: 18 : 0):<br />

Der <strong>vom</strong> Landschaftsarchitekturbüro Dipl.-Ing. (FH) Manfred Neidl, Dolesstr. 2, 92237<br />

Sulzbach-Rosenberg, ausgear<strong>bei</strong>tete Planentwurf <strong>zur</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Flächennutzungsplans<br />

und <strong>des</strong> Landschaftsplans <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Vilseck (Ausweisung eines Son<strong>der</strong>gebiets für eine<br />

Biogasanlage zwischen Vilseck und Ebersbach) in <strong>der</strong> Fassung <strong>vom</strong> 25. August 2009 wird<br />

gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich<br />

auszulegen.


25. August 2009<br />

2. Aufstellung eines Bebauungsplans für die Errichtung einer Biogasanlage auf den Grund-<br />

stücken Fl.St.Nrn. 2601, 2602, 2603 und 2604 <strong>der</strong> Gemarkung Gressenwöhr;<br />

Behandlung <strong>der</strong> im Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB (Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit) und<br />

§ 4 Abs. 1 BauGB (Beteiligung <strong>der</strong> Behörden) abgegebenen Stellungnahmen<br />

Der <strong>vom</strong> <strong>Stadt</strong>rat Vilseck in seiner <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 19. Mai 2009 gefasste Beschluss, an <strong>der</strong><br />

Gemeindeverbindungsstraße „Ebersbacher Kirchweg“ zwischen Vilseck und Ebersbach einen<br />

Bebauungsplan für die Errichtung einer Biogasanlage aufzustellen, wurde am 29. Mai 2009<br />

gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB durch Anschlag an den städtischen Amtstafeln ortsüblich<br />

bekannt gemacht.<br />

Mit Schreiben <strong>vom</strong> 13. Juli 2009 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange, <strong>der</strong>en Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1<br />

BauGB unterrichtet und <strong>zur</strong> Äußerung aufgefor<strong>der</strong>t.<br />

In <strong>der</strong> Zeit <strong>vom</strong> 20. Juli bis 07. August 2009 konnte sich die Öffentlichkeit gemäß § 3<br />

Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen<br />

Auswirkungen <strong>der</strong> Planung unterrichten, sich dazu äußern und sie mit Vertretern <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

erörtern. Anträge wurden hier<strong>bei</strong> nicht gestellt, zu protokollierende Erklärungen nicht<br />

abgegeben.<br />

Gleichzeitig mit dem Verfahren <strong>zur</strong> Aufstellung <strong>des</strong> Bebauungsplans wird für das Plangebiet<br />

ein Verfahren <strong>zur</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Flächennutzungsplans <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Vilseck (Parallelverfahren<br />

nach § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB) durchgeführt. Dem o. a. Schreiben <strong>vom</strong> 13. Juli 2009 über die<br />

Behördenbeteiligung lagen sowohl <strong>der</strong> Entwurf für den Bebauungsplan als auch <strong>der</strong> Entwurf<br />

für die Flächennutzungsplanän<strong>der</strong>ung <strong>bei</strong>. In ihren Antwortschreiben haben die Behörden und<br />

Träger öffentlicher Belange <strong>des</strong>halb ihre Stellungnahmen zu den <strong>bei</strong>den Entwürfen<br />

zusammengefasst. Den Inhalt <strong>der</strong> Stellungnahmen hat das Landschaftsarchitekturbüro Neidl<br />

mit seinen Beschlussvorschlägen in einem Geheft zusammengestellt, das den<br />

<strong><strong>Stadt</strong>rats</strong>mitglie<strong>der</strong>n mit <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong>seinladung zugestellt wurde. Eine Ausfertigung <strong>des</strong><br />

Gehefts ist Bestandteil dieser Nie<strong>der</strong>schrift.<br />

Die <strong>vom</strong> <strong>Stadt</strong>rat zu behandelnden Stellungnahmen sind in den nachstehend aufgeführten<br />

Schriftstücken formuliert; ihr Inhalt und die dazu ausgear<strong>bei</strong>teten Beschlussvorschläge <strong>des</strong>


25. August 2009<br />

Planfertigers werden von Herrn Wölfl <strong>vom</strong> Landschaftsarchitekturbüro Dipl.-Ing. (FH)<br />

Manfred Neidl vorgetragen und erläutert:<br />

1. Schreiben <strong>der</strong> E.ON Bayern AG Netzcenter Weiden <strong>vom</strong> 15. Juli 2009 (Az.: sw)<br />

2. Schreiben <strong>des</strong> Landratsamts Amberg-Sulzbach – Gesundheitsamt – <strong>vom</strong> 23. Juli 2009<br />

(Az.: 62/Dob)<br />

3. Schreiben <strong>der</strong> Regierung <strong>der</strong> Oberpfalz – Höhere Lan<strong>des</strong>planungsbehörde – <strong>vom</strong> 22. Juli<br />

2009 (Az.: 24-8291-AS 26.0 + 26.34)<br />

4. Schreiben <strong>des</strong> Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Amberg <strong>vom</strong> 06. August<br />

2009 (Az.: 4621 – Sch)<br />

5. naturschutzfachliche Stellungnahme <strong>des</strong> Landratsamts Amberg-Sulzbach <strong>vom</strong> 13.<br />

August 2009 (Az.: 53 – Dob)<br />

6. Schreiben <strong>des</strong> Wasserwirtschaftsamts Weiden <strong>vom</strong> 13. August 2009 (Az.: 3-4621/4622-<br />

1622/09)<br />

Die übrigen von <strong>der</strong> Planung unterrichteten Behörden und Träger öffentlicher Belange haben,<br />

soweit sie sich überhaupt geäußert haben, keine Einwände gegen die Planung erhoben.<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat fasst zu den vorliegenden Stellungnahmen die nachstehenden Beschlüsse bzw.<br />

trifft die angeführten Feststellungen (<strong>der</strong> Inhalt <strong>der</strong> Beschlüsse und Feststellungen stimmt mit<br />

den Vorschlägen <strong>des</strong> Planfertigers überein).<br />

1. Zum Schreiben <strong>der</strong> E.ON Bayern AG<br />

Die Leitungstrasse <strong>des</strong> 20-kV-Kabels ist <strong>vom</strong> Planfertiger in den Bebauungsplanentwurf<br />

eingezeichnet worden.<br />

Die Hinweise über die Aufnahme <strong>der</strong> maximalen Einspeiseleistungen ins örtliche<br />

Mittelspannungsnetz, die Feststellung <strong>des</strong> technisch und wirtschaftlich günstigsten<br />

Anschlusspunkts, die Prüfung <strong>der</strong> maximal möglichen Einspeisekapazität und die<br />

Erfor<strong>der</strong>lichkeit <strong>der</strong> Maßnahmen <strong>zur</strong> elektrischen Erschließung (Errichtung einer neuen<br />

Transformatorenstation und Verlegen zusätzlicher Kabel) werden dem potenziellen<br />

Bauwerber mitgeteilt.


2. Zum Schreiben <strong>des</strong> Landratsamts Amberg-Sulzbach – Gesundheitsamt –<br />

Die Hinweise auf die gesetzlichen Vorschriften und Regelungen werden <strong>zur</strong> Kenntnis<br />

genommen.<br />

25. August 2009<br />

Für die geplante Biogasanlage werden ein Wasseranschluss und die Bereitstellung von<br />

Waschgelegenheiten für eventuelle Beschäftigte vorgesehen.<br />

3. Zum Schreiben <strong>der</strong> Regierung <strong>der</strong> Oberpfalz – Höhere Lan<strong>des</strong>planungsbehörde –<br />

Beschluss (Abstimmung: 18 : 0):<br />

Eine erneute Suche und Überprüfung von Standortalternativen hat ergeben, dass keine<br />

Standorte mit einem geringeren Konfliktpotenzial <strong>zur</strong> Verfügung stehen.<br />

Der Anschluss einer Biogasanlage an bestehende Wohngebiete ist wegen möglicher<br />

Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Wohnbevölkerung, z. B. durch Geruch, Lärm, Materialienan- und<br />

abtransport etc., nicht möglich. Damit verblieben als Standorte „im Anschluss an bebaute<br />

Gebiete“ nur Bereiche, die an vorhandene Gewerbe- bzw. Industriegebiete anschließen. Im<br />

Anschluss an die Gewerbe- und Industriegebiete in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Vilseck sind aber keine<br />

geeigneten Standorte vorhanden. Zudem muss die Biogasanlage im Osten <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> errichtet<br />

werden, da die dort befindliche Schule mit <strong>der</strong> erzeugten Wärme versorgt werden soll. Die<br />

Lage an <strong>der</strong> bestehenden Gemeindeverbindungsstraße ist ebenfalls ein Zwangspunkt, von<br />

dem nicht abgewichen werden kann, da die Straße zum einen <strong>zur</strong> Anlieferung benötigt wird,<br />

zum an<strong>der</strong>en auch die zu errichtenden Leitungen für Fernwärme und elektrische Energie in<br />

öffentlichem Grund verlegt werden müssen.<br />

Die überplanten Grundstücke wurden gewählt, weil durch die vorhandenen Gehölze <strong>der</strong><br />

Eingriff in das Landschaftsbild – insbeson<strong>der</strong>e die Blickbeziehungen zum <strong>Stadt</strong>zentrum von<br />

Vilseck – bereits minimiert wird.<br />

Mit <strong>der</strong> Unteren Naturschutzbehörde <strong>bei</strong>m Landratsamt Amberg-Sulzbach wurde die<br />

Standortfrage erörtert. Laut Planfertiger bewertet die Behörde die Lage <strong>des</strong> Plangebiets unter<br />

dem Gesichtspunkt <strong>der</strong> Zersiedelung <strong>der</strong> freien Landschaft zwar ebenfalls nicht als günstig,<br />

jedoch bestehe nach ihrer Ansicht keine Alternative zum gewählten Standort, da auch sie die


25. August 2009<br />

Problematik <strong>des</strong> Anschlusses an bestehende Wohngebiete sehe. Nach Abwägung <strong>der</strong> an<br />

an<strong>der</strong>en Standorten zu erwartenden Konflikte könne die Untere Naturschutzbehörde <strong>des</strong>halb<br />

dem gewählten Standort zustimmen, zumal im überplanten Bereich kaum Erholungsnutzung<br />

stattfinde.<br />

4. Zum Schreiben <strong>des</strong> Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat stellt fest, dass durch den Bebauungsplan die wegemäßige Erschließung <strong>der</strong> an<br />

das Plangebiet angrenzenden landwirtschaftlichen Grundstücke und <strong>der</strong>en Bewirtschaftung<br />

nicht beeinträchtigt werden.<br />

5. Zur naturschutzfachlichen Stellungnahme <strong>des</strong> Landratsamts Amberg-Sulzbach<br />

Die gefor<strong>der</strong>te spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) wurde erstellt und den<br />

Entwurfsunterlagen <strong>bei</strong>gefügt. Die Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass das beabsichtigte<br />

Bauvorhaben, auch angesichts <strong>der</strong> bestehenden Vorbelastungen durch ackerbauliche Nutzung,<br />

keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die im Plangebiet vorkommenden<br />

Populationen haben kann.<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat erklärt sich damit einverstanden, dass die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung<br />

(saP) den Entwurfsunterlagen <strong>bei</strong>gefügt wird (Abstimmung: 18 : 0).<br />

6. Zum Schreiben <strong>des</strong> Wasserwirtschaftsamts Weiden<br />

Beschluss (Abstimmung: 18 : 0):<br />

Durch die Lage <strong>des</strong> Plangebiets im Talraum <strong>des</strong> Ebersbachs (bereichsweise ist mit hoch<br />

anstehendem Grundwasser zu rechnen) bedingte höhere Anfor<strong>der</strong>ungen an die bauliche<br />

Gestaltung <strong>der</strong> Biogasanlage werden in dem sich an das Bauleitplanungsverfahren<br />

anschließenden Baugenehmigungsverfahren, soweit notwendig, von <strong>der</strong> zuständigen<br />

Fachbehörde gestellt.<br />

Für die geplante Biogasanlage sind ein Wasseranschluss und die Bereitstellung von<br />

Waschgelegenheiten für in <strong>der</strong> Anlage tätiges Personal vorgesehen.


Die Sicherstellung <strong>des</strong> Feuerschutzes wird mit dem Kreisbrandrat abgestimmt.<br />

25. August 2009<br />

Die Erfor<strong>der</strong>lichkeit einer wasserrechtlichen Erlaubnis und die ausreichende Bemessung und<br />

Dimensionierung <strong>der</strong> Abwasserbeseitigungsanlagen werden in dem unabhängig <strong>vom</strong><br />

Bauleitplanungsverfahren durchzuführenden Genehmigungsverfahren geprüft.<br />

Billigungsbeschluss (Abstimmung: 18 : 0):<br />

Der <strong>vom</strong> Landschaftsarchitekturbüro Dipl.-Ing. (FH) Manfred Neidl, Dolesstr. 2, 92237<br />

Sulzbach-Rosenberg, ausgear<strong>bei</strong>tete Entwurf eines Bebauungsplans für die Errichtung einer<br />

Biogasanlage zwischen Vilseck und Ebersbach in <strong>der</strong> Fassung <strong>vom</strong> 25. August 2009 wird<br />

gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich<br />

auszulegen.<br />

3. Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Flächennutzungsplans und <strong>des</strong> Landschaftsplans:<br />

Ausweisung eines Dorfgebiets auf den Grundstücken Fl.St.Nrn. 2004 und 2006 <strong>der</strong><br />

Gemarkung Gressenwöhr in Ebersbach;<br />

Vorstellung <strong>des</strong> Vorentwurfs<br />

Anhand <strong>der</strong> <strong>bei</strong>liegenden Übersichts- und Lagepläne und von Fotografien zeigt Dipl.-Ing.<br />

Brummer <strong>vom</strong> Architekturbüro Brummer + Retzer GmbH, Amberg, den Standort für eine<br />

vorgesehene Wohnbebauung in Ebersbach. Die vorgesehene Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong><br />

Flächennutzungsplans kann erst vorgenommen werden, wenn geklärt ist, wie das Gebiet<br />

verkehrstechnisch angebunden werden kann.<br />

4. Aufstellung eines Bebauungsplans für die Grundstücke Fl.St.Nrn. 2004 und 2006 <strong>der</strong><br />

Gemarkung Gressenwöhr in Ebersbach;<br />

Vorstellung <strong>des</strong> Vorentwurfs<br />

Anhand <strong>der</strong> <strong>bei</strong>liegenden fünf Planskizzen zeigt Dipl.-Ing. Brummer <strong>vom</strong> Architekturbüro<br />

Brummer + Retzer GmbH, Amberg, die Bebauungsmöglichkeiten für ein Wohnbaugebiet in<br />

Ebersbach auf. Hier<strong>bei</strong> gehe es vor allem um die Zufahrtsmöglichkeiten. Eine mögliche<br />

Zufahrt von <strong>der</strong> Westseite aus sei sehr steil und führe nahe an einem bereits bestehenden<br />

Gebäude vor<strong>bei</strong>. Die mögliche Ostzufahrt befinde sich noch auf einem Privatgrundstück, <strong>bei</strong><br />

dem die Abgabebereitschaft noch geklärt werden müsse. Es seien neun bis zehn Bauparzellen<br />

vorgesehen. Dipl.-Ing. Brummer favorisiert da<strong>bei</strong> eine Bebauung, die sich rund um einen<br />

„Dorfplatz“ glie<strong>der</strong>t. Dies för<strong>der</strong>e die Gemeinschaft <strong>der</strong> Bewohner eher als <strong>bei</strong> einer


Bebauung entlang von Straßen.<br />

25. August 2009<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat kommt überein, dass vor einer Entscheidung über die Bebauung dieser Fläche<br />

erst die Zufahrtsmöglichkeit geklärt werden müsse.<br />

5. Wohnungsbedarf <strong>der</strong> US-Streitkräfte;<br />

Bekanntgabe <strong>der</strong> Absicht <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>republik Deutschland, im Bereich <strong>des</strong> Südlagers<br />

Vilseck insgesamt ca. 100 noch zu errichtende Doppelhaushälften o<strong>der</strong> Reihenhäuser<br />

anzumieten<br />

Bürgermeister Schertl berichtet, dass die Bun<strong>des</strong>anstalt für Immobilienaufgaben (BIMA)<br />

bekannt gegeben habe, dass im Raum Vilseck min<strong>des</strong>tens 50 Doppelhäuser für die US-Armee<br />

benötigt würden. Einige Investoren, die solche Häuser errichten und dann an die BIMA<br />

vermieten wollen, hätten bereits angefragt und es hätten auch schon erste Gespräche<br />

stattgefunden.<br />

Im Jahr 2002 habe <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>rat nach ähnlichen Anfragen bereits Prioritätsflächen festgelegt,<br />

die sich auch heute noch anbieten. Die beste Fläche für den Bau von Wohnhäusern für US-<br />

Angehörige läge demnach entlang <strong>der</strong> Staatsstraße 2166 zwischen <strong>der</strong> Ortschaft Am Langen<br />

Steg und dem Fußweg nach Sorghof. Hier hätten die Amerikaner direkte Zufahrt <strong>zur</strong><br />

Hauptwache <strong>des</strong> Südlagers und <strong>der</strong> Verkehr müsste sich nicht durch das <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

schlängeln.<br />

<strong>Stadt</strong>rat Josef Götz vertritt die Ansicht, dass vor einer detaillierten Planung die BIMA genau<br />

sagen müsse, in welchem Umfang gebaut werden soll.<br />

Beschluss (Abstimmung: 16 : 2):<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat Vilseck erklärt sich grundsätzlich damit einverstanden, dass Investoren auf einer<br />

Fläche entlang <strong>der</strong> Staatsstraße 2166 zwischen <strong>der</strong> Ortschaft Am Langen Steg und dem<br />

Fußweg nach Sorghof 100 Wohneinheiten errichten und diese an die BIMA für US-<br />

Angehörige vermietet werden. In <strong>der</strong> Angelegenheit soll <strong>der</strong> Kontakt <strong>zur</strong> BIMA und den<br />

Investoren aufrechterhalten werden.


6. Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Bebauungsplans für das Baugebiet „Hinter den Hirtenhäusern“;<br />

Zulassung von Doppelhäusern auf den Parzellen 16, 19, 20, 21 und 24<br />

Beschluss (Abstimmung: 18 : 0):<br />

25. August 2009<br />

Der Bebauungsplan für das Baugebiet „Hinter den Hirtenhäusern“ wird wie folgt geän<strong>der</strong>t:<br />

Auf den Parzellen 16, 19, 20, 21 und 24 werden Doppelhäuser zugelassen.<br />

Durch die Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Bebauungsplans werden die Grundzüge <strong>der</strong> Planung nicht berührt.<br />

Die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht <strong>zur</strong> Durchführung einer<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung o<strong>der</strong> nach Lan<strong>des</strong>recht unterliegen, wird nicht vorbereitet<br />

o<strong>der</strong> begründet, und es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung <strong>der</strong> in § 1<br />

Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (Erhaltungsziele und Schutzzweck<br />

von FFH- und Europäischen Vogelschutzgebieten). Es wird <strong>des</strong>halb ein vereinfachtes<br />

Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Von <strong>der</strong> frühzeitigen Unterrichtung und<br />

Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen, es wird eine Auslegung<br />

nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt, und den berührten Behörden und sonstigen Trägern<br />

öffentlicher Belange wird Gelegenheit <strong>zur</strong> Stellungnahme innerhalb angemessener Frist<br />

gegeben.<br />

Mit den Planungsar<strong>bei</strong>ten wird das Architekturbüro Brummer + Retzer GmbH, Ludwigstraße<br />

11, 92224 Amberg, beauftragt. Die <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>vom</strong> Planer in Rechnung gestellten Kosten<br />

übernimmt laut E-Mail <strong>der</strong> im Auftrag <strong>des</strong> Investors tätigen Architektur- und Planungs-<br />

GmbH Alfred Würfl, Weiden, <strong>vom</strong> 19. August 2009 <strong>der</strong> Investor. Die verbindliche Zusage<br />

hat <strong>der</strong> Investor noch gegenüber <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> schriftlich abzugeben.<br />

Begründung<br />

In <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Vilseck besteht aktuell dringen<strong>der</strong> Bedarf an neuen Wohnungen für Angehörige<br />

<strong>der</strong> US-Streitkräfte im Südlager Vilseck. Die Bun<strong>des</strong>anstalt für Immobilenaufgaben (BIMA)<br />

beabsichtigt, für diesen Personenkreis bis zu 100 noch zu errichtende Doppelhaushälften o<strong>der</strong><br />

Reihenhäuser anzumieten. Die Häuser sollen sich möglichst nahe am Südlager befinden. Im<br />

Baugebiet „Hinter den Hirtenhäusern“ (wegen seiner kurzen Straßenanbindung an das<br />

Südlager eignet sich dieser Standort beson<strong>der</strong>s gut für die beabsichtigte Verwendung) will ein


25. August 2009<br />

Investor neun Doppelhäuser bauen und an die BIMA vermieten. Vier <strong>der</strong> Häuser sind auf den<br />

Parzellen 17, 18, 22 und 23 vorgesehen, wo <strong>der</strong> Bebauungsplan Doppelhäuser bereits zulässt.<br />

Fünf weitere Doppelhäuser sollen auf den Parzellen 16, 19, 20, 21 und 24 entstehen, wo <strong>der</strong><br />

Bebauungsplan bislang Einzelhäuser vorsieht.<br />

7. Mittelschule;<br />

Sachstandsbericht <strong>zur</strong> Bildung von Schulverbänden<br />

Oberamtsrat Mallmann verliest <strong>bei</strong>liegende Schreiben von Kultusminister Dr. Ludwig<br />

Spaenle <strong>vom</strong> 29. Juli 2009 und <strong>vom</strong> Bayerischen Kultusministerium, Herrn<br />

Ministerialdirigenten Dr. Peter Müller, <strong>vom</strong> 14. August 2009.<br />

Bürgermeister Schertl berichtet hierzu, dass vor Ort zwei größere Gesprächsforen<br />

stattgefunden haben, das Dialogforum im Landratsamt Amberg-Sulzbach und eine weitere<br />

Gesprächsrunde <strong>zur</strong> Bildung eines Schulverbun<strong>des</strong> in Hahnbach. Hier<strong>bei</strong> sei ein großer<br />

Schulverbund „Obere Vils“ angeregt worden. Dieser solle aber vorerst zwei separate<br />

Teilbereiche aufweisen, nämlich zum einen Vilseck, Freihung, Hahnbach und Gebenbach und<br />

zum an<strong>der</strong>en Hirschau, Schnaittenbach und Freudenberg.<br />

Nach Ansicht verschiedener <strong>Stadt</strong>räte sei ein großer Schulverbund praktisch nicht<br />

durchführbar, da keinem Schüler zugemutet werden könne, <strong>bei</strong>spielsweise von Freudenberg<br />

nach Vilseck <strong>zur</strong> Schule zu fahren. Sinnvoller wäre ein kleiner Schulverbund zwischen<br />

Vilseck und Hahnbach, in dem auch eine Mittelschule errichtet werden könnte, <strong>der</strong>en Zweige<br />

auf die <strong>bei</strong>den Schulen sinnvoll verteilt werden könnten.<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat Vilseck vertritt die Ansicht, dass man unbedingt am Ball bleiben müsse und mit<br />

Hahnbach (Schule und Gemeinde) ein schlüssiges Konzept erar<strong>bei</strong>ten sollte, das auch vor<br />

dem Kultusministerium Bestand haben müsse. Nur so könne <strong>der</strong> Erhalt <strong>der</strong> Vilsecker und <strong>der</strong><br />

Hahnbacher Schule auf Dauer gesichert werden.<br />

Zu einer am 23. September 2009 in <strong>der</strong> Mehrzweckhalle in Vilseck stattfindenden<br />

Informationsveranstaltung aller <strong>Stadt</strong>- und Gemein<strong>der</strong>äte aus dem in Frage kommenden<br />

Gebiet für einen großen Schulverbund sollte dieses Konzept zwischen Hahnbach und Vilseck<br />

bereits stehen.


25. August 2009<br />

8. Erhebung von Straßenausbau<strong>bei</strong>trägen für die Pfarrgasse;<br />

Beschluss einer Satzung über die Erhebung von Beiträgen <strong>zur</strong> Deckung <strong>des</strong> Aufwands für<br />

die Verbesserung <strong>der</strong> Pfarrgasse in Schlicht (Son<strong>der</strong>satzung)<br />

Beschluss (Abstimmung: 18 : 0):<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat Vilseck beschließt folgende Satzung:<br />

Satzung über die Erhebung von Beiträgen <strong>zur</strong> Deckung <strong>des</strong> Aufwands für die<br />

Verbesserung <strong>der</strong> Pfarrgasse in Schlicht (Son<strong>der</strong>satzung)<br />

Aufgrund <strong>des</strong> Art. 5 <strong>des</strong> Kommunalabgabengesetzes (KAG) i.d.F. <strong>der</strong> Bekanntmachung <strong>vom</strong><br />

04. April 1993 (GVBl.S.264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Gesetz <strong>vom</strong> 22. Juli<br />

2008 (GVBl.S.460), erlässt die <strong>Stadt</strong> Vilseck folgende<br />

Satzung:<br />

§ 1<br />

Geltungsbereich<br />

Die Satzung gilt für den Ausbau (Verbesserung) <strong>der</strong> Pfarrgasse in Schlicht und enthält eine<br />

beson<strong>der</strong>e Regelung gemäß § 6 Abs. 6 <strong>der</strong> Satzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Vilseck über die Erhebung eines<br />

Straßenausbau<strong>bei</strong>trags <strong>vom</strong> 03. März 2003 (Straßenausbau<strong>bei</strong>tragssatzung – SBS). Im<br />

Übrigen gelten die Bestimmungen <strong>der</strong> SBS.<br />

§ 2<br />

Gemeindeanteil<br />

(1) Die Pfarrgasse ist als Anliegerstraße einzustufen (§ 6 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Buchstabe a<br />

SBS).<br />

(2) Abweichend von § 6 Abs. 2 Nr. 1 SBS wird die Eigenbeteiligung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Vilseck für<br />

die in § 1 bezeichnete Baumaßnahme auf 63,65 v.H. festgelegt.<br />

§ 3<br />

Inkrafttreten


Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />

25. August 2009<br />

9. Europaweite Ausschreibung <strong>der</strong> Stromlieferungen über die AOVE-GmbH;<br />

Zuschlagserteilung für die Lieferung elektrischer Energie an die E.ON Bayern Vertrieb<br />

GmbH<br />

Beschluss (Abstimmung: 18 : 0):<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat stimmt dem bereits erteilten Auftrag an die E.ON Bayern, die <strong>Stadt</strong> Vilseck für<br />

den Zeitraum <strong>vom</strong> 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2013 nach dem Preisblatt Los 6 <strong>der</strong><br />

gemeinsamen Ausschreibung <strong>der</strong> AOVE-Gemeinden mit elektrischer Energie zu versorgen,<br />

zu.<br />

10. Vilsauen<br />

10.1. Erweiterung <strong>des</strong> Auftrags für die Altlastenerkundung im Rahmen <strong>der</strong> Renaturierung<br />

Beschluss (Abstimmung: 16 : 1):<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat stimmt <strong>der</strong> notwendigen Auftragserweiterung von 18.594 Euro auf 32.310 Euro<br />

<strong>bei</strong> <strong>der</strong> Altlastenuntersuchung <strong>zur</strong> Renaturierung <strong>der</strong> Vilsauen zu. Die Untersuchungen führt<br />

die Firma Protect, Sulzbach-Rosenberg, durch.<br />

10.2. Vergabe <strong>des</strong> Planungsauftrags für städtebauliche Gestaltungsmaßnahmen und<br />

Erholungseinrichtungen<br />

Beschluss (Abstimmung: 18 : 0):<br />

Der Planungsauftrag für städtebauliche Gestaltungsmaßnahmen und Erholungseinrichtungen<br />

<strong>bei</strong> <strong>der</strong> Renaturierung <strong>der</strong> Vilsauen wird an das Planungsbüro Harth & Flierl, Amberg,<br />

vergeben.<br />

11. Abwasserbeseitigung;<br />

Vergabe <strong>der</strong> Bauleistungen für den Bauabschnitt 27 (Oberweißenbach, Unterweißenbach<br />

Altmannsberg<br />

Beschluss (Abstimmung: 18 : 0):


25. August 2009<br />

Die Bauleistungen für den Bauabschnitt 27 <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Abwasserbeseitigung (Oberweißenbach,<br />

Unterweißenbach, Altmannsberg) wird an die günstigstbietende Firma Haimerl, Viechtach,<br />

zum Angebotspreis von 697.127,39 Euro vergeben.<br />

12. Betreuung <strong>der</strong> Liegenschaften <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Vilseck im Rahmen <strong>des</strong> Projekts „Kommunales<br />

Energiemanagement“;<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Auftrags (Herausnahme <strong>des</strong> Feuerwehrhauses Sorghof und Aufnahme <strong>des</strong><br />

Kastens Nordost <strong>der</strong> Burg Dagestein)<br />

Beschluss (Abstimmung: 18 : 0):<br />

Der Auftrag <strong>zur</strong> Betreuung <strong>der</strong> Liegenschaften <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Vilseck im Rahmen <strong>des</strong> Projekts<br />

„Kommunales Energiemanagement“ durch die Energieagentur Oberfranken wird geän<strong>der</strong>t.<br />

Das Feuerwehrhaus Sorghof wird aus <strong>der</strong> Betreuung herausgenommen, weil hier nahezu kein<br />

nutzungsbedingtes Verhalten geän<strong>der</strong>t werden kann. Dafür kommt <strong>der</strong> Kasten Nordost in <strong>der</strong><br />

Burg Dagestein hinzu, <strong>des</strong>sen Sanierung inzwischen abgeschlossen ist und nun <strong>vom</strong><br />

Musikverein Vilseck genutzt werden kann.<br />

13. Volksschule Vilseck;<br />

Beschlussfassung über die vorgezogene Sanierung <strong>des</strong> EDV-Raums 2 und Umschichtung<br />

von Haushaltsmitteln <strong>zur</strong> Finanzierung <strong>der</strong> Maßnahme<br />

Beschluss (Abstimmung: 14 : 4):<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat stimmt <strong>der</strong> Sanierung <strong>des</strong> zweiten Teils <strong>des</strong> EDV-Raums in <strong>der</strong> Volksschule<br />

noch vor Schuljahrsbeginn zu und wird die notwendigen Haushaltsmittel im<br />

Nachtragshaushaltsplan vorsehen. Die vorgesehene Ausstattung <strong>des</strong> EDV-Raums <strong>der</strong> Schule<br />

mit neuen PCs wird dafür in diesem Haushaltsjahr nicht mehr durchgeführt.<br />

Beschluss (Abstimmung: 14 : 4):<br />

Der Auftrag <strong>zur</strong> Sanierung <strong>des</strong> EDV-Raums 2 in <strong>der</strong> Volksschule Vilseck wird an die Firma<br />

Klier, Vilseck, zum Angebotspreis von 6.467,-- € erteilt.<br />

14. Dritter Herbstmarkt am 27. September 2009;<br />

Verzicht auf die Erhebung von Gebühren durch die <strong>Stadt</strong><br />

Beschluss (Abstimmung: 17 : 0):<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt, auch <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Abhaltung <strong>des</strong> dritten Herbstmarktes in Vilseck keine<br />

von <strong>der</strong> Satzung vorgesehenen Standgebühren von den Händlern zu erheben.


25. August 2009<br />

15. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Geschäftsordnung für den <strong>Stadt</strong>rat Vilseck;<br />

Übertragung <strong>der</strong> personalrechtlichen Befugnisse nach Art. 43 Abs. 1 GO auf den Haupt-<br />

und Finanzausschuss<br />

Beschluss (Abstimmung: 17 : 0):<br />

Die Geschäftsordnung für den <strong>Stadt</strong>rat Vilseck wird wie folgt geän<strong>der</strong>t:<br />

In § 2 wird die Ziffer 16 gestrichen. Die Ziffern 17 bis 24 erhalten die Nummerierung<br />

16 bis 23.<br />

In § 7 Abs. 3 wird an Ziffer 1 angefügt:<br />

„In Personalangelegenheiten die Entscheidung über Ernennung, Beför<strong>der</strong>ung, Abordnung,<br />

Versetzung, Ruhestandsversetzung, Altersteilzeit und Entlassung <strong>der</strong> Beamten und die Ent-<br />

scheidung über Einstellung, Höhergruppierung und Entlassung <strong>der</strong> Beschäftigten“<br />

Die Än<strong>der</strong>ung tritt mit Wirkung <strong>vom</strong> 01. September 2009 in Kraft.<br />

Mit <strong>der</strong> Geschäftsordnungsän<strong>der</strong>ung werden dem Haupt- und Finanzausschuss die Befugnisse<br />

übertragen, für die nach Art. 43 Abs. 1 Satz 1 GO <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>rat zuständig ist. Die Übertragung<br />

erfolgt aufgrund Art. 43 Abs. 1 Satz 2 GO.<br />

16. Vergabe <strong>des</strong> Auftrags zum Ausbau <strong>des</strong> Weges zum Ortsteil Am Langen Steg<br />

Beschluss (Abstimmung: 18 : 0):<br />

Der Auftrag zum Ausbau <strong>des</strong> Weges zum Ortsteil Am Langen Steg wird an die<br />

günstigstbietende Firma Braun, Ursulapoppenricht, zum Angebotspreis von 24.255 Euro<br />

vergeben. Die Einstreudecke wird von <strong>der</strong> Firma Lulei zum Preis von 4.563 Euro eingebaut.<br />

Der Baubeginn soll im Frühjahr 2010 erfolgen.<br />

17. Friedhof Sorghof;<br />

Neuanpflanzung <strong>der</strong> Hecke<br />

Beschluss (Abstimmung: 18 : 0):<br />

Der Auftrag <strong>zur</strong> Erneuerung <strong>der</strong> Hecke im Friedhof Sorghof wird an die Firma Landschafts-<br />

und Gartenbau GmbH, Rummersricht, zum Angebotspreis von 9.252,67 Euro vergeben.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!