Protokoll zur Sitzung des Stadtrats vom 25.08.2009 - bei der Stadt ...
Protokoll zur Sitzung des Stadtrats vom 25.08.2009 - bei der Stadt ...
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S I T Z U N G<br />
<strong>Sitzung</strong>stag:<br />
25. August 2009<br />
<strong>Sitzung</strong>sort:<br />
<strong>Sitzung</strong>ssaal <strong>des</strong> Rathauses Vilseck<br />
Namen <strong>der</strong> <strong><strong>Stadt</strong>rats</strong>mitglie<strong>der</strong><br />
anwesend abwesend Abwesenheitsgrund<br />
Vorsitzen<strong>der</strong>:<br />
Bürgermeister Hans-Martin Schertl<br />
Nie<strong>der</strong>schriftführerin:<br />
Verw. Amtsinspektorin Inge Zippe<br />
<strong><strong>Stadt</strong>rats</strong>mitglie<strong>der</strong>:<br />
Grädler Thorsten, 2. Bgm.<br />
Högl Manfred, 3. Bgm.<br />
Ertl Wilhelm<br />
Fenk Karl<br />
Götz Josef jun.<br />
Graßler Roswitha<br />
Kramme-Gebhard Silvia<br />
Krob Heinz<br />
Lukesch Erich<br />
Nettl Hans<br />
Pröls Hans<br />
Ringer Hildegard<br />
Ruppert Heinrich<br />
Schwindl Helmut<br />
Trummer Karl<br />
Wismeth Peter<br />
Zinnbauer Heinrich<br />
Plößner Manuel Urlaub<br />
Trummer Albert beruflich verhin<strong>der</strong>t<br />
Zinnbauer Manuela Urlaub<br />
Beschlussfähigkeit im Sinne <strong>des</strong> Art. 47 Abs. 2 und 3 GO war gegeben.
Außerdem waren anwesend:<br />
Herr Wölfl <strong>vom</strong> Landschaftsarchitekturbüro Manfred Neidl, Sulzbach-Rosenberg<br />
Dipl.-Ing. Brummer <strong>vom</strong> Architekturbüro Brummer u. Retzer, Amberg<br />
25. August 2009
T a g e s o r d n u n g<br />
25. August 2009<br />
1. Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Flächennutzungsplans und <strong>des</strong> Landschaftsplans:<br />
Ausweisung eines Son<strong>der</strong>gebiets für eine Biogasanlage (sonstiges Son<strong>der</strong>gebiet im Sinne<br />
von § 11 Abs. 2 <strong>der</strong> Baunutzungsverordnung);<br />
Behandlung <strong>der</strong> im Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB (Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit) und<br />
§ 4 Abs. 1 BauGB (Beteiligung <strong>der</strong> Behörden) abgegebenen Stellungnahmen<br />
2. Aufstellung eines Bebauungsplans für die Errichtung einer Biogasanlage auf den Grund-<br />
stücken Fl.St.Nrn. 2601, 2602, 2603 und 2604 <strong>der</strong> Gemarkung Gressenwöhr;<br />
Behandlung <strong>der</strong> im Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB (Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit) und<br />
§ 4 Abs. 1 BauGB (Beteiligung <strong>der</strong> Behörden) abgegebenen Stellungnahmen<br />
3. Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Flächennutzungsplans und <strong>des</strong> Landschaftsplans:<br />
Ausweisung eines Dorfgebiets auf den Grundstücken Fl.St.Nrn. 2004 und 2006 <strong>der</strong> Gemar-<br />
kung Gressenwöhr in Ebersbach;<br />
Vorstellung <strong>des</strong> Vorentwurfs<br />
4. Aufstellung eines Bebauungsplans für die Grundstücke Fl.St.Nrn. 2004 und 2006 <strong>der</strong><br />
Gemarkung Gressenwöhr in Ebersbach;<br />
Vorstellung <strong>des</strong> Vorentwurfs<br />
5. Wohnungsbedarf <strong>der</strong> US-Streitkräfte;<br />
Bekanntgabe <strong>der</strong> Absicht <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>republik Deutschland, im Bereich <strong>des</strong> Südlagers<br />
Vilseck insgesamt ca. 100 noch zu errichtende Doppelhaushälften o<strong>der</strong> Reihenhäuser<br />
anzumieten<br />
6. Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Bebauungsplans für das Baugebiet „Hinter den Hirtenhäusern“;<br />
Zulassung von Doppelhäusern auf den Parzellen 16, 19, 20, 21 und 24<br />
7. Mittelschule;<br />
Sachstandsbericht <strong>zur</strong> Bildung von Schulverbünden<br />
8. Erhebung von Straßenausbau<strong>bei</strong>trägen für die Pfarrgasse;<br />
Beschluss einer Satzung über die Erhebung von Beiträgen <strong>zur</strong> Deckung <strong>des</strong> Aufwands für<br />
die Verbesserung <strong>der</strong> Pfarrgasse in Schlicht (Son<strong>der</strong>satzung)<br />
9. Europaweite Ausschreibung <strong>der</strong> Stromlieferungen über die AOVE-GmbH;<br />
Zuschlagserteilung für die Lieferung elektrischer Energie an die E.ON Bayern Vertrieb<br />
GmbH<br />
10. Vilsauen<br />
10.1: Erweiterung <strong>des</strong> Auftrags für die Altlastenerkundung im Rahmen <strong>der</strong> Renaturierung<br />
10.2: Vergabe <strong>des</strong> Planungsauftrags für städtebauliche Gestaltungsmaßnahmen und Erho-<br />
lungseinrichtungen<br />
11. Abwasserbeseitigung;<br />
Vergabe <strong>der</strong> Bauleistungen für den Bauabschnitt 27 (Oberweißenbach, Unterweißenbach,<br />
Altmannsberg)
25. August 2009<br />
12. Betreuung <strong>der</strong> Liegenschaften <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Vilseck im Rahmen <strong>des</strong> Projekts „Kommunales<br />
Energiemanagement“;<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Auftrags (Herausnahme <strong>des</strong> Feuerwehrhauses Sorghof und Aufnahme <strong>des</strong><br />
Kastens Nordost <strong>der</strong> Burg Dagestein)<br />
13. Volksschule Vilseck;<br />
Beschlussfassung über die vorgezogene Sanierung <strong>des</strong> EDV-Raums 2 und Umschichtung<br />
von Haushaltsmitteln <strong>zur</strong> Finanzierung <strong>der</strong> Maßnahme<br />
14. Dritter Herbstmarkt am 27. September 2009;<br />
Verzicht auf die Erhebung von Gebühren durch die <strong>Stadt</strong><br />
15. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Geschäftsordnung für den <strong>Stadt</strong>rat Vilseck;<br />
Übertragung <strong>der</strong> personalrechtlichen Befugnisse nach Art. 43 Abs. 1 GO auf den Haupt-<br />
und Finanzausschuss<br />
Die <strong>Sitzung</strong> war öffentlich.
Vor Punkt 1:<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Tagesordnung<br />
25. August 2009<br />
Wegen beson<strong>der</strong>er Dringlichkeit entscheidet <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>rat am Schluss <strong>der</strong> öffentlichen <strong>Sitzung</strong><br />
noch über zwei Vergaben (Abstimmung: 18 : 0):<br />
Windkraftanlagen<br />
Oberamtsrat Mallmann verliest <strong>bei</strong>liegen<strong>des</strong> Schreiben <strong>der</strong> Wehrbereichsverwaltung Süd <strong>vom</strong><br />
19. August 2009, in dem diese mitteilt, dass die <strong>bei</strong>den geplanten Standorte für<br />
Windkraftanlagen in <strong>der</strong> Nähe von Hohenzant und Altmannsberg durch das Luftamt<br />
Nordbayern <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Regierung von Mittelfranken geprüft werden müssten, da die geplanten<br />
Anlagen höher als 100 m würden. Von dort erhalte die <strong>Stadt</strong> eine entsprechende<br />
Entscheidung, ob und unter welchen Bedingungen dem Bau von Windkraftanlagen in den<br />
angeführten Gebieten zugestimmt werden kann. Die Entscheidung berücksichtige aus<br />
flugsicherungs- und flugbetrieblicher Sicht neben den Belangen <strong>des</strong> zivilen Flugverkehrs auch<br />
die Belange <strong>des</strong> militärischen Flugverkehrs. Die US-Streitkräfte würden WKA-Gebiete nicht<br />
pauschal beurteilen. Sie benötigten dafür detaillierte Angaben über die einzelnen<br />
Windkraftanlagen, ihre örtliche Lage, die Geländehöhe, Nabenhöhe und Rotordurchmesser.<br />
Erst nach Vorliegen dieser Angaben sei eine Beurteilung eines WKA-Gebietes durch die US-<br />
Streitkräfte möglich.<br />
1. Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Flächennutzungsplans und <strong>des</strong> Landschaftsplans:<br />
Ausweisung eines Son<strong>der</strong>gebiets für eine Biogasanlage (sonstiges Son<strong>der</strong>gebiet im Sinne<br />
von § 11 Abs. 2 <strong>der</strong> Baunutzungsverordnung);<br />
Behandlung <strong>der</strong> im Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB (Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit) und<br />
§ 4 Abs. 1 BauGB (Beteiligung <strong>der</strong> Behörden) abgegebenen Stellungnahmen<br />
Der <strong>vom</strong> <strong>Stadt</strong>rat Vilseck in seiner <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 19. Mai 2009 gefasste Beschluss, an <strong>der</strong><br />
Gemeindeverbindungsstraße „Ebersbacher Kirchweg“ zwischen Vilseck und Ebersbach ein<br />
Son<strong>der</strong>gebiet für eine Biogasanlage (sonstiges Son<strong>der</strong>gebiet im Sinne von § 11 Abs. 2 <strong>der</strong><br />
Baunutzungsverordnung) auszuweisen, wurde am 29. Mai 2009 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2<br />
BauGB durch Anschlag an den städtischen Amtstafeln ortsüblich bekannt gemacht.
25. August 2009<br />
Mit Schreiben <strong>vom</strong> 13. Juli 2009 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />
Belange, <strong>der</strong>en Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1<br />
BauGB unterrichtet und <strong>zur</strong> Äußerung aufgefor<strong>der</strong>t.<br />
In <strong>der</strong> Zeit <strong>vom</strong> 20. Juli bis 07. August 2009 konnte sich die Öffentlichkeit gemäß § 3<br />
Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen<br />
Auswirkungen <strong>der</strong> Planung unterrichten, sich dazu äußern und sie mit Vertretern <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />
erörtern. Anträge wurden hier<strong>bei</strong> nicht gestellt, zu protokollierende Erklärungen nicht<br />
abgegeben.<br />
Gleichzeitig mit dem Flächennutzungsplanän<strong>der</strong>ungsverfahren wird für das Plangebiet ein<br />
Verfahren <strong>zur</strong> Aufstellung eines Bebauungsplans (Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Satz 1<br />
BauGB) durchgeführt. Dem o. a. Schreiben <strong>vom</strong> 13. Juli 2009 über die Behördenbeteiligung<br />
lagen sowohl <strong>der</strong> Entwurf für die Flächennutzungsplanän<strong>der</strong>ung als auch <strong>der</strong> Entwurf für den<br />
Bebauungsplan <strong>bei</strong>. In ihren Antwortschreiben haben die Behörden und Träger öffentlicher<br />
Belange <strong>des</strong>halb ihre Stellungnahmen zu den <strong>bei</strong>den Entwürfen zusammengefasst. Den Inhalt<br />
<strong>der</strong> Stellungnahmen hat das Landschaftsarchitekturbüro Neidl mit seinen<br />
Beschlussvorschlägen in einem Geheft zusammengestellt, das den <strong><strong>Stadt</strong>rats</strong>mitglie<strong>der</strong>n mit<br />
<strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong>seinladung zugestellt wurde. Eine Ausfertigung <strong>des</strong> Gehefts ist Bestandteil dieser<br />
Nie<strong>der</strong>schrift.<br />
Die für die Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Flächennutzungsplans relevanten und <strong>vom</strong> <strong>Stadt</strong>rat zu<br />
behandelnden Stellungnahmen sind in den nachstehend aufgeführten Schriftstücken<br />
formuliert; ihr Inhalt und die dazu ausgear<strong>bei</strong>teten Beschlussvorschläge <strong>des</strong> Planfertigers<br />
werden von Herrn Wölfl <strong>vom</strong> Landschaftsarchitekturbüro Dipl.-Ing. (FH) Manfred Neidl<br />
vorgetragen und erläutert:<br />
1. Schreiben <strong>der</strong> Regierung <strong>der</strong> Oberpfalz – Höhere Lan<strong>des</strong>planungsbehörde – <strong>vom</strong> 22. Juli<br />
2009 (Az.: 24-8291-AS 26.0 + 26.34)<br />
2. Schreiben <strong>des</strong> Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Amberg <strong>vom</strong> 06. August<br />
2009 (Az.: 4621 – Sch)<br />
3. naturschutzfachliche Stellungnahme <strong>des</strong> Landratsamts Amberg-Sulzbach <strong>vom</strong> 13.<br />
August 2009 (Az.: 53 – Dob)
25. August 2009<br />
Die übrigen von <strong>der</strong> Planung unterrichteten Behörden und Träger öffentlicher Belange haben,<br />
soweit sie sich überhaupt geäußert haben, keine Einwände gegen die Planung erhoben.<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat fasst zu den vorliegenden Stellungnahmen die nachstehenden Beschlüsse bzw.<br />
trifft die angeführten Feststellungen (<strong>der</strong> Inhalt <strong>der</strong> Beschlüsse und Feststellungen stimmt mit<br />
den Vorschlägen <strong>des</strong> Planfertigers überein).<br />
1. Zum Schreiben <strong>der</strong> Regierung <strong>der</strong> Oberpfalz – Höhere Lan<strong>des</strong>planungsbehörde –<br />
Beschluss (Abstimmung: 18 : 0):<br />
Eine erneute Suche und Überprüfung von Standortalternativen hat ergeben, dass keine<br />
Standorte mit einem geringeren Konfliktpotenzial <strong>zur</strong> Verfügung stehen.<br />
Der Anschluss einer Biogasanlage an bestehende Wohngebiete ist wegen möglicher<br />
Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Wohnbevölkerung, z. B. durch Geruch, Lärm, Materialienan- und<br />
abtransport etc., nicht möglich. Damit verblieben als Standorte „im Anschluss an bebaute<br />
Gebiete“ nur Bereiche, die an vorhandene Gewerbe- bzw. Industriegebiete anschließen. Im<br />
Anschluss an die Gewerbe- und Industriegebiete in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Vilseck sind aber keine<br />
geeigneten Standorte vorhanden. Zudem muss die Biogasanlage im Osten <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> errichtet<br />
werden, da die dort befindliche Schule mit <strong>der</strong> erzeugten Wärme versorgt werden soll. Die<br />
Lage an <strong>der</strong> bestehenden Gemeindeverbindungsstraße ist ebenfalls ein Zwangspunkt, von<br />
dem nicht abgewichen werden kann, da die Straße zum einen <strong>zur</strong> Anlieferung benötigt wird,<br />
zum an<strong>der</strong>en auch die zu errichtenden Leitungen für Fernwärme und elektrische Energie in<br />
öffentlichem Grund verlegt werden müssen.<br />
Die überplanten Grundstücke wurden gewählt, weil durch die vorhandenen Gehölze <strong>der</strong><br />
Eingriff in das Landschaftsbild – insbeson<strong>der</strong>e die Blickbeziehungen zum <strong>Stadt</strong>zentrum von<br />
Vilseck – bereits minimiert wird.<br />
Mit <strong>der</strong> Unteren Naturschutzbehörde <strong>bei</strong>m Landratsamt Amberg-Sulzbach wurde die<br />
Standortfrage erörtert. Laut Planfertiger bewertet die Behörde die Lage <strong>des</strong> Plangebiets unter<br />
dem Gesichtspunkt <strong>der</strong> Zersiedelung <strong>der</strong> freien Landschaft zwar ebenfalls nicht als günstig,<br />
jedoch bestehe nach ihrer Ansicht keine Alternative zum gewählten Standort, da auch sie die<br />
Problematik <strong>des</strong> Anschlusses an bestehende Wohngebiete sehe. Nach Abwägung <strong>der</strong> an
25. August 2009<br />
an<strong>der</strong>en Standorten zu erwartenden Konflikte könne die Untere Naturschutzbehörde <strong>des</strong>halb<br />
dem gewählten Standort zustimmen, zumal im überplanten Bereich kaum Erholungsnutzung<br />
stattfinde.<br />
2. Zum Schreiben <strong>des</strong> Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat stellt fest, dass durch die Planung die wegemäßige Erschließung <strong>der</strong> an das<br />
Plangebiet angrenzenden landwirtschaftlichen Grundstücke und <strong>der</strong>en Bewirtschaftung nicht<br />
beeinträchtigt werden.<br />
3. Zur naturschutzfachlichen Stellungnahme <strong>des</strong> Landratsamts Amberg-Sulzbach<br />
Die gefor<strong>der</strong>te spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) wurde erstellt und den<br />
Entwurfsunterlagen <strong>bei</strong>gefügt. Die Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass das beabsichtigte<br />
Bauvorhaben, auch angesichts <strong>der</strong> bestehenden Vorbelastungen durch ackerbauliche Nutzung,<br />
keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die im Plangebiet vorkommenden<br />
Populationen haben kann.<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat erklärt sich damit einverstanden, dass die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung<br />
(saP) den Entwurfsunterlagen <strong>bei</strong>gefügt wird (Abstimmung: 18 : 0).<br />
Billigungsbeschluss (Abstimmung: 18 : 0):<br />
Der <strong>vom</strong> Landschaftsarchitekturbüro Dipl.-Ing. (FH) Manfred Neidl, Dolesstr. 2, 92237<br />
Sulzbach-Rosenberg, ausgear<strong>bei</strong>tete Planentwurf <strong>zur</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Flächennutzungsplans<br />
und <strong>des</strong> Landschaftsplans <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Vilseck (Ausweisung eines Son<strong>der</strong>gebiets für eine<br />
Biogasanlage zwischen Vilseck und Ebersbach) in <strong>der</strong> Fassung <strong>vom</strong> 25. August 2009 wird<br />
gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich<br />
auszulegen.
25. August 2009<br />
2. Aufstellung eines Bebauungsplans für die Errichtung einer Biogasanlage auf den Grund-<br />
stücken Fl.St.Nrn. 2601, 2602, 2603 und 2604 <strong>der</strong> Gemarkung Gressenwöhr;<br />
Behandlung <strong>der</strong> im Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB (Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit) und<br />
§ 4 Abs. 1 BauGB (Beteiligung <strong>der</strong> Behörden) abgegebenen Stellungnahmen<br />
Der <strong>vom</strong> <strong>Stadt</strong>rat Vilseck in seiner <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 19. Mai 2009 gefasste Beschluss, an <strong>der</strong><br />
Gemeindeverbindungsstraße „Ebersbacher Kirchweg“ zwischen Vilseck und Ebersbach einen<br />
Bebauungsplan für die Errichtung einer Biogasanlage aufzustellen, wurde am 29. Mai 2009<br />
gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB durch Anschlag an den städtischen Amtstafeln ortsüblich<br />
bekannt gemacht.<br />
Mit Schreiben <strong>vom</strong> 13. Juli 2009 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />
Belange, <strong>der</strong>en Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1<br />
BauGB unterrichtet und <strong>zur</strong> Äußerung aufgefor<strong>der</strong>t.<br />
In <strong>der</strong> Zeit <strong>vom</strong> 20. Juli bis 07. August 2009 konnte sich die Öffentlichkeit gemäß § 3<br />
Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen<br />
Auswirkungen <strong>der</strong> Planung unterrichten, sich dazu äußern und sie mit Vertretern <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />
erörtern. Anträge wurden hier<strong>bei</strong> nicht gestellt, zu protokollierende Erklärungen nicht<br />
abgegeben.<br />
Gleichzeitig mit dem Verfahren <strong>zur</strong> Aufstellung <strong>des</strong> Bebauungsplans wird für das Plangebiet<br />
ein Verfahren <strong>zur</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Flächennutzungsplans <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Vilseck (Parallelverfahren<br />
nach § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB) durchgeführt. Dem o. a. Schreiben <strong>vom</strong> 13. Juli 2009 über die<br />
Behördenbeteiligung lagen sowohl <strong>der</strong> Entwurf für den Bebauungsplan als auch <strong>der</strong> Entwurf<br />
für die Flächennutzungsplanän<strong>der</strong>ung <strong>bei</strong>. In ihren Antwortschreiben haben die Behörden und<br />
Träger öffentlicher Belange <strong>des</strong>halb ihre Stellungnahmen zu den <strong>bei</strong>den Entwürfen<br />
zusammengefasst. Den Inhalt <strong>der</strong> Stellungnahmen hat das Landschaftsarchitekturbüro Neidl<br />
mit seinen Beschlussvorschlägen in einem Geheft zusammengestellt, das den<br />
<strong><strong>Stadt</strong>rats</strong>mitglie<strong>der</strong>n mit <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong>seinladung zugestellt wurde. Eine Ausfertigung <strong>des</strong><br />
Gehefts ist Bestandteil dieser Nie<strong>der</strong>schrift.<br />
Die <strong>vom</strong> <strong>Stadt</strong>rat zu behandelnden Stellungnahmen sind in den nachstehend aufgeführten<br />
Schriftstücken formuliert; ihr Inhalt und die dazu ausgear<strong>bei</strong>teten Beschlussvorschläge <strong>des</strong>
25. August 2009<br />
Planfertigers werden von Herrn Wölfl <strong>vom</strong> Landschaftsarchitekturbüro Dipl.-Ing. (FH)<br />
Manfred Neidl vorgetragen und erläutert:<br />
1. Schreiben <strong>der</strong> E.ON Bayern AG Netzcenter Weiden <strong>vom</strong> 15. Juli 2009 (Az.: sw)<br />
2. Schreiben <strong>des</strong> Landratsamts Amberg-Sulzbach – Gesundheitsamt – <strong>vom</strong> 23. Juli 2009<br />
(Az.: 62/Dob)<br />
3. Schreiben <strong>der</strong> Regierung <strong>der</strong> Oberpfalz – Höhere Lan<strong>des</strong>planungsbehörde – <strong>vom</strong> 22. Juli<br />
2009 (Az.: 24-8291-AS 26.0 + 26.34)<br />
4. Schreiben <strong>des</strong> Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Amberg <strong>vom</strong> 06. August<br />
2009 (Az.: 4621 – Sch)<br />
5. naturschutzfachliche Stellungnahme <strong>des</strong> Landratsamts Amberg-Sulzbach <strong>vom</strong> 13.<br />
August 2009 (Az.: 53 – Dob)<br />
6. Schreiben <strong>des</strong> Wasserwirtschaftsamts Weiden <strong>vom</strong> 13. August 2009 (Az.: 3-4621/4622-<br />
1622/09)<br />
Die übrigen von <strong>der</strong> Planung unterrichteten Behörden und Träger öffentlicher Belange haben,<br />
soweit sie sich überhaupt geäußert haben, keine Einwände gegen die Planung erhoben.<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat fasst zu den vorliegenden Stellungnahmen die nachstehenden Beschlüsse bzw.<br />
trifft die angeführten Feststellungen (<strong>der</strong> Inhalt <strong>der</strong> Beschlüsse und Feststellungen stimmt mit<br />
den Vorschlägen <strong>des</strong> Planfertigers überein).<br />
1. Zum Schreiben <strong>der</strong> E.ON Bayern AG<br />
Die Leitungstrasse <strong>des</strong> 20-kV-Kabels ist <strong>vom</strong> Planfertiger in den Bebauungsplanentwurf<br />
eingezeichnet worden.<br />
Die Hinweise über die Aufnahme <strong>der</strong> maximalen Einspeiseleistungen ins örtliche<br />
Mittelspannungsnetz, die Feststellung <strong>des</strong> technisch und wirtschaftlich günstigsten<br />
Anschlusspunkts, die Prüfung <strong>der</strong> maximal möglichen Einspeisekapazität und die<br />
Erfor<strong>der</strong>lichkeit <strong>der</strong> Maßnahmen <strong>zur</strong> elektrischen Erschließung (Errichtung einer neuen<br />
Transformatorenstation und Verlegen zusätzlicher Kabel) werden dem potenziellen<br />
Bauwerber mitgeteilt.
2. Zum Schreiben <strong>des</strong> Landratsamts Amberg-Sulzbach – Gesundheitsamt –<br />
Die Hinweise auf die gesetzlichen Vorschriften und Regelungen werden <strong>zur</strong> Kenntnis<br />
genommen.<br />
25. August 2009<br />
Für die geplante Biogasanlage werden ein Wasseranschluss und die Bereitstellung von<br />
Waschgelegenheiten für eventuelle Beschäftigte vorgesehen.<br />
3. Zum Schreiben <strong>der</strong> Regierung <strong>der</strong> Oberpfalz – Höhere Lan<strong>des</strong>planungsbehörde –<br />
Beschluss (Abstimmung: 18 : 0):<br />
Eine erneute Suche und Überprüfung von Standortalternativen hat ergeben, dass keine<br />
Standorte mit einem geringeren Konfliktpotenzial <strong>zur</strong> Verfügung stehen.<br />
Der Anschluss einer Biogasanlage an bestehende Wohngebiete ist wegen möglicher<br />
Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Wohnbevölkerung, z. B. durch Geruch, Lärm, Materialienan- und<br />
abtransport etc., nicht möglich. Damit verblieben als Standorte „im Anschluss an bebaute<br />
Gebiete“ nur Bereiche, die an vorhandene Gewerbe- bzw. Industriegebiete anschließen. Im<br />
Anschluss an die Gewerbe- und Industriegebiete in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Vilseck sind aber keine<br />
geeigneten Standorte vorhanden. Zudem muss die Biogasanlage im Osten <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> errichtet<br />
werden, da die dort befindliche Schule mit <strong>der</strong> erzeugten Wärme versorgt werden soll. Die<br />
Lage an <strong>der</strong> bestehenden Gemeindeverbindungsstraße ist ebenfalls ein Zwangspunkt, von<br />
dem nicht abgewichen werden kann, da die Straße zum einen <strong>zur</strong> Anlieferung benötigt wird,<br />
zum an<strong>der</strong>en auch die zu errichtenden Leitungen für Fernwärme und elektrische Energie in<br />
öffentlichem Grund verlegt werden müssen.<br />
Die überplanten Grundstücke wurden gewählt, weil durch die vorhandenen Gehölze <strong>der</strong><br />
Eingriff in das Landschaftsbild – insbeson<strong>der</strong>e die Blickbeziehungen zum <strong>Stadt</strong>zentrum von<br />
Vilseck – bereits minimiert wird.<br />
Mit <strong>der</strong> Unteren Naturschutzbehörde <strong>bei</strong>m Landratsamt Amberg-Sulzbach wurde die<br />
Standortfrage erörtert. Laut Planfertiger bewertet die Behörde die Lage <strong>des</strong> Plangebiets unter<br />
dem Gesichtspunkt <strong>der</strong> Zersiedelung <strong>der</strong> freien Landschaft zwar ebenfalls nicht als günstig,<br />
jedoch bestehe nach ihrer Ansicht keine Alternative zum gewählten Standort, da auch sie die
25. August 2009<br />
Problematik <strong>des</strong> Anschlusses an bestehende Wohngebiete sehe. Nach Abwägung <strong>der</strong> an<br />
an<strong>der</strong>en Standorten zu erwartenden Konflikte könne die Untere Naturschutzbehörde <strong>des</strong>halb<br />
dem gewählten Standort zustimmen, zumal im überplanten Bereich kaum Erholungsnutzung<br />
stattfinde.<br />
4. Zum Schreiben <strong>des</strong> Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat stellt fest, dass durch den Bebauungsplan die wegemäßige Erschließung <strong>der</strong> an<br />
das Plangebiet angrenzenden landwirtschaftlichen Grundstücke und <strong>der</strong>en Bewirtschaftung<br />
nicht beeinträchtigt werden.<br />
5. Zur naturschutzfachlichen Stellungnahme <strong>des</strong> Landratsamts Amberg-Sulzbach<br />
Die gefor<strong>der</strong>te spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) wurde erstellt und den<br />
Entwurfsunterlagen <strong>bei</strong>gefügt. Die Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass das beabsichtigte<br />
Bauvorhaben, auch angesichts <strong>der</strong> bestehenden Vorbelastungen durch ackerbauliche Nutzung,<br />
keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die im Plangebiet vorkommenden<br />
Populationen haben kann.<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat erklärt sich damit einverstanden, dass die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung<br />
(saP) den Entwurfsunterlagen <strong>bei</strong>gefügt wird (Abstimmung: 18 : 0).<br />
6. Zum Schreiben <strong>des</strong> Wasserwirtschaftsamts Weiden<br />
Beschluss (Abstimmung: 18 : 0):<br />
Durch die Lage <strong>des</strong> Plangebiets im Talraum <strong>des</strong> Ebersbachs (bereichsweise ist mit hoch<br />
anstehendem Grundwasser zu rechnen) bedingte höhere Anfor<strong>der</strong>ungen an die bauliche<br />
Gestaltung <strong>der</strong> Biogasanlage werden in dem sich an das Bauleitplanungsverfahren<br />
anschließenden Baugenehmigungsverfahren, soweit notwendig, von <strong>der</strong> zuständigen<br />
Fachbehörde gestellt.<br />
Für die geplante Biogasanlage sind ein Wasseranschluss und die Bereitstellung von<br />
Waschgelegenheiten für in <strong>der</strong> Anlage tätiges Personal vorgesehen.
Die Sicherstellung <strong>des</strong> Feuerschutzes wird mit dem Kreisbrandrat abgestimmt.<br />
25. August 2009<br />
Die Erfor<strong>der</strong>lichkeit einer wasserrechtlichen Erlaubnis und die ausreichende Bemessung und<br />
Dimensionierung <strong>der</strong> Abwasserbeseitigungsanlagen werden in dem unabhängig <strong>vom</strong><br />
Bauleitplanungsverfahren durchzuführenden Genehmigungsverfahren geprüft.<br />
Billigungsbeschluss (Abstimmung: 18 : 0):<br />
Der <strong>vom</strong> Landschaftsarchitekturbüro Dipl.-Ing. (FH) Manfred Neidl, Dolesstr. 2, 92237<br />
Sulzbach-Rosenberg, ausgear<strong>bei</strong>tete Entwurf eines Bebauungsplans für die Errichtung einer<br />
Biogasanlage zwischen Vilseck und Ebersbach in <strong>der</strong> Fassung <strong>vom</strong> 25. August 2009 wird<br />
gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich<br />
auszulegen.<br />
3. Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Flächennutzungsplans und <strong>des</strong> Landschaftsplans:<br />
Ausweisung eines Dorfgebiets auf den Grundstücken Fl.St.Nrn. 2004 und 2006 <strong>der</strong><br />
Gemarkung Gressenwöhr in Ebersbach;<br />
Vorstellung <strong>des</strong> Vorentwurfs<br />
Anhand <strong>der</strong> <strong>bei</strong>liegenden Übersichts- und Lagepläne und von Fotografien zeigt Dipl.-Ing.<br />
Brummer <strong>vom</strong> Architekturbüro Brummer + Retzer GmbH, Amberg, den Standort für eine<br />
vorgesehene Wohnbebauung in Ebersbach. Die vorgesehene Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong><br />
Flächennutzungsplans kann erst vorgenommen werden, wenn geklärt ist, wie das Gebiet<br />
verkehrstechnisch angebunden werden kann.<br />
4. Aufstellung eines Bebauungsplans für die Grundstücke Fl.St.Nrn. 2004 und 2006 <strong>der</strong><br />
Gemarkung Gressenwöhr in Ebersbach;<br />
Vorstellung <strong>des</strong> Vorentwurfs<br />
Anhand <strong>der</strong> <strong>bei</strong>liegenden fünf Planskizzen zeigt Dipl.-Ing. Brummer <strong>vom</strong> Architekturbüro<br />
Brummer + Retzer GmbH, Amberg, die Bebauungsmöglichkeiten für ein Wohnbaugebiet in<br />
Ebersbach auf. Hier<strong>bei</strong> gehe es vor allem um die Zufahrtsmöglichkeiten. Eine mögliche<br />
Zufahrt von <strong>der</strong> Westseite aus sei sehr steil und führe nahe an einem bereits bestehenden<br />
Gebäude vor<strong>bei</strong>. Die mögliche Ostzufahrt befinde sich noch auf einem Privatgrundstück, <strong>bei</strong><br />
dem die Abgabebereitschaft noch geklärt werden müsse. Es seien neun bis zehn Bauparzellen<br />
vorgesehen. Dipl.-Ing. Brummer favorisiert da<strong>bei</strong> eine Bebauung, die sich rund um einen<br />
„Dorfplatz“ glie<strong>der</strong>t. Dies för<strong>der</strong>e die Gemeinschaft <strong>der</strong> Bewohner eher als <strong>bei</strong> einer
Bebauung entlang von Straßen.<br />
25. August 2009<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat kommt überein, dass vor einer Entscheidung über die Bebauung dieser Fläche<br />
erst die Zufahrtsmöglichkeit geklärt werden müsse.<br />
5. Wohnungsbedarf <strong>der</strong> US-Streitkräfte;<br />
Bekanntgabe <strong>der</strong> Absicht <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>republik Deutschland, im Bereich <strong>des</strong> Südlagers<br />
Vilseck insgesamt ca. 100 noch zu errichtende Doppelhaushälften o<strong>der</strong> Reihenhäuser<br />
anzumieten<br />
Bürgermeister Schertl berichtet, dass die Bun<strong>des</strong>anstalt für Immobilienaufgaben (BIMA)<br />
bekannt gegeben habe, dass im Raum Vilseck min<strong>des</strong>tens 50 Doppelhäuser für die US-Armee<br />
benötigt würden. Einige Investoren, die solche Häuser errichten und dann an die BIMA<br />
vermieten wollen, hätten bereits angefragt und es hätten auch schon erste Gespräche<br />
stattgefunden.<br />
Im Jahr 2002 habe <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>rat nach ähnlichen Anfragen bereits Prioritätsflächen festgelegt,<br />
die sich auch heute noch anbieten. Die beste Fläche für den Bau von Wohnhäusern für US-<br />
Angehörige läge demnach entlang <strong>der</strong> Staatsstraße 2166 zwischen <strong>der</strong> Ortschaft Am Langen<br />
Steg und dem Fußweg nach Sorghof. Hier hätten die Amerikaner direkte Zufahrt <strong>zur</strong><br />
Hauptwache <strong>des</strong> Südlagers und <strong>der</strong> Verkehr müsste sich nicht durch das <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
schlängeln.<br />
<strong>Stadt</strong>rat Josef Götz vertritt die Ansicht, dass vor einer detaillierten Planung die BIMA genau<br />
sagen müsse, in welchem Umfang gebaut werden soll.<br />
Beschluss (Abstimmung: 16 : 2):<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat Vilseck erklärt sich grundsätzlich damit einverstanden, dass Investoren auf einer<br />
Fläche entlang <strong>der</strong> Staatsstraße 2166 zwischen <strong>der</strong> Ortschaft Am Langen Steg und dem<br />
Fußweg nach Sorghof 100 Wohneinheiten errichten und diese an die BIMA für US-<br />
Angehörige vermietet werden. In <strong>der</strong> Angelegenheit soll <strong>der</strong> Kontakt <strong>zur</strong> BIMA und den<br />
Investoren aufrechterhalten werden.
6. Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Bebauungsplans für das Baugebiet „Hinter den Hirtenhäusern“;<br />
Zulassung von Doppelhäusern auf den Parzellen 16, 19, 20, 21 und 24<br />
Beschluss (Abstimmung: 18 : 0):<br />
25. August 2009<br />
Der Bebauungsplan für das Baugebiet „Hinter den Hirtenhäusern“ wird wie folgt geän<strong>der</strong>t:<br />
Auf den Parzellen 16, 19, 20, 21 und 24 werden Doppelhäuser zugelassen.<br />
Durch die Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Bebauungsplans werden die Grundzüge <strong>der</strong> Planung nicht berührt.<br />
Die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht <strong>zur</strong> Durchführung einer<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung o<strong>der</strong> nach Lan<strong>des</strong>recht unterliegen, wird nicht vorbereitet<br />
o<strong>der</strong> begründet, und es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung <strong>der</strong> in § 1<br />
Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (Erhaltungsziele und Schutzzweck<br />
von FFH- und Europäischen Vogelschutzgebieten). Es wird <strong>des</strong>halb ein vereinfachtes<br />
Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Von <strong>der</strong> frühzeitigen Unterrichtung und<br />
Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen, es wird eine Auslegung<br />
nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt, und den berührten Behörden und sonstigen Trägern<br />
öffentlicher Belange wird Gelegenheit <strong>zur</strong> Stellungnahme innerhalb angemessener Frist<br />
gegeben.<br />
Mit den Planungsar<strong>bei</strong>ten wird das Architekturbüro Brummer + Retzer GmbH, Ludwigstraße<br />
11, 92224 Amberg, beauftragt. Die <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>vom</strong> Planer in Rechnung gestellten Kosten<br />
übernimmt laut E-Mail <strong>der</strong> im Auftrag <strong>des</strong> Investors tätigen Architektur- und Planungs-<br />
GmbH Alfred Würfl, Weiden, <strong>vom</strong> 19. August 2009 <strong>der</strong> Investor. Die verbindliche Zusage<br />
hat <strong>der</strong> Investor noch gegenüber <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> schriftlich abzugeben.<br />
Begründung<br />
In <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Vilseck besteht aktuell dringen<strong>der</strong> Bedarf an neuen Wohnungen für Angehörige<br />
<strong>der</strong> US-Streitkräfte im Südlager Vilseck. Die Bun<strong>des</strong>anstalt für Immobilenaufgaben (BIMA)<br />
beabsichtigt, für diesen Personenkreis bis zu 100 noch zu errichtende Doppelhaushälften o<strong>der</strong><br />
Reihenhäuser anzumieten. Die Häuser sollen sich möglichst nahe am Südlager befinden. Im<br />
Baugebiet „Hinter den Hirtenhäusern“ (wegen seiner kurzen Straßenanbindung an das<br />
Südlager eignet sich dieser Standort beson<strong>der</strong>s gut für die beabsichtigte Verwendung) will ein
25. August 2009<br />
Investor neun Doppelhäuser bauen und an die BIMA vermieten. Vier <strong>der</strong> Häuser sind auf den<br />
Parzellen 17, 18, 22 und 23 vorgesehen, wo <strong>der</strong> Bebauungsplan Doppelhäuser bereits zulässt.<br />
Fünf weitere Doppelhäuser sollen auf den Parzellen 16, 19, 20, 21 und 24 entstehen, wo <strong>der</strong><br />
Bebauungsplan bislang Einzelhäuser vorsieht.<br />
7. Mittelschule;<br />
Sachstandsbericht <strong>zur</strong> Bildung von Schulverbänden<br />
Oberamtsrat Mallmann verliest <strong>bei</strong>liegende Schreiben von Kultusminister Dr. Ludwig<br />
Spaenle <strong>vom</strong> 29. Juli 2009 und <strong>vom</strong> Bayerischen Kultusministerium, Herrn<br />
Ministerialdirigenten Dr. Peter Müller, <strong>vom</strong> 14. August 2009.<br />
Bürgermeister Schertl berichtet hierzu, dass vor Ort zwei größere Gesprächsforen<br />
stattgefunden haben, das Dialogforum im Landratsamt Amberg-Sulzbach und eine weitere<br />
Gesprächsrunde <strong>zur</strong> Bildung eines Schulverbun<strong>des</strong> in Hahnbach. Hier<strong>bei</strong> sei ein großer<br />
Schulverbund „Obere Vils“ angeregt worden. Dieser solle aber vorerst zwei separate<br />
Teilbereiche aufweisen, nämlich zum einen Vilseck, Freihung, Hahnbach und Gebenbach und<br />
zum an<strong>der</strong>en Hirschau, Schnaittenbach und Freudenberg.<br />
Nach Ansicht verschiedener <strong>Stadt</strong>räte sei ein großer Schulverbund praktisch nicht<br />
durchführbar, da keinem Schüler zugemutet werden könne, <strong>bei</strong>spielsweise von Freudenberg<br />
nach Vilseck <strong>zur</strong> Schule zu fahren. Sinnvoller wäre ein kleiner Schulverbund zwischen<br />
Vilseck und Hahnbach, in dem auch eine Mittelschule errichtet werden könnte, <strong>der</strong>en Zweige<br />
auf die <strong>bei</strong>den Schulen sinnvoll verteilt werden könnten.<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat Vilseck vertritt die Ansicht, dass man unbedingt am Ball bleiben müsse und mit<br />
Hahnbach (Schule und Gemeinde) ein schlüssiges Konzept erar<strong>bei</strong>ten sollte, das auch vor<br />
dem Kultusministerium Bestand haben müsse. Nur so könne <strong>der</strong> Erhalt <strong>der</strong> Vilsecker und <strong>der</strong><br />
Hahnbacher Schule auf Dauer gesichert werden.<br />
Zu einer am 23. September 2009 in <strong>der</strong> Mehrzweckhalle in Vilseck stattfindenden<br />
Informationsveranstaltung aller <strong>Stadt</strong>- und Gemein<strong>der</strong>äte aus dem in Frage kommenden<br />
Gebiet für einen großen Schulverbund sollte dieses Konzept zwischen Hahnbach und Vilseck<br />
bereits stehen.
25. August 2009<br />
8. Erhebung von Straßenausbau<strong>bei</strong>trägen für die Pfarrgasse;<br />
Beschluss einer Satzung über die Erhebung von Beiträgen <strong>zur</strong> Deckung <strong>des</strong> Aufwands für<br />
die Verbesserung <strong>der</strong> Pfarrgasse in Schlicht (Son<strong>der</strong>satzung)<br />
Beschluss (Abstimmung: 18 : 0):<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat Vilseck beschließt folgende Satzung:<br />
Satzung über die Erhebung von Beiträgen <strong>zur</strong> Deckung <strong>des</strong> Aufwands für die<br />
Verbesserung <strong>der</strong> Pfarrgasse in Schlicht (Son<strong>der</strong>satzung)<br />
Aufgrund <strong>des</strong> Art. 5 <strong>des</strong> Kommunalabgabengesetzes (KAG) i.d.F. <strong>der</strong> Bekanntmachung <strong>vom</strong><br />
04. April 1993 (GVBl.S.264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Gesetz <strong>vom</strong> 22. Juli<br />
2008 (GVBl.S.460), erlässt die <strong>Stadt</strong> Vilseck folgende<br />
Satzung:<br />
§ 1<br />
Geltungsbereich<br />
Die Satzung gilt für den Ausbau (Verbesserung) <strong>der</strong> Pfarrgasse in Schlicht und enthält eine<br />
beson<strong>der</strong>e Regelung gemäß § 6 Abs. 6 <strong>der</strong> Satzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Vilseck über die Erhebung eines<br />
Straßenausbau<strong>bei</strong>trags <strong>vom</strong> 03. März 2003 (Straßenausbau<strong>bei</strong>tragssatzung – SBS). Im<br />
Übrigen gelten die Bestimmungen <strong>der</strong> SBS.<br />
§ 2<br />
Gemeindeanteil<br />
(1) Die Pfarrgasse ist als Anliegerstraße einzustufen (§ 6 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Buchstabe a<br />
SBS).<br />
(2) Abweichend von § 6 Abs. 2 Nr. 1 SBS wird die Eigenbeteiligung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Vilseck für<br />
die in § 1 bezeichnete Baumaßnahme auf 63,65 v.H. festgelegt.<br />
§ 3<br />
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />
25. August 2009<br />
9. Europaweite Ausschreibung <strong>der</strong> Stromlieferungen über die AOVE-GmbH;<br />
Zuschlagserteilung für die Lieferung elektrischer Energie an die E.ON Bayern Vertrieb<br />
GmbH<br />
Beschluss (Abstimmung: 18 : 0):<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat stimmt dem bereits erteilten Auftrag an die E.ON Bayern, die <strong>Stadt</strong> Vilseck für<br />
den Zeitraum <strong>vom</strong> 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2013 nach dem Preisblatt Los 6 <strong>der</strong><br />
gemeinsamen Ausschreibung <strong>der</strong> AOVE-Gemeinden mit elektrischer Energie zu versorgen,<br />
zu.<br />
10. Vilsauen<br />
10.1. Erweiterung <strong>des</strong> Auftrags für die Altlastenerkundung im Rahmen <strong>der</strong> Renaturierung<br />
Beschluss (Abstimmung: 16 : 1):<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat stimmt <strong>der</strong> notwendigen Auftragserweiterung von 18.594 Euro auf 32.310 Euro<br />
<strong>bei</strong> <strong>der</strong> Altlastenuntersuchung <strong>zur</strong> Renaturierung <strong>der</strong> Vilsauen zu. Die Untersuchungen führt<br />
die Firma Protect, Sulzbach-Rosenberg, durch.<br />
10.2. Vergabe <strong>des</strong> Planungsauftrags für städtebauliche Gestaltungsmaßnahmen und<br />
Erholungseinrichtungen<br />
Beschluss (Abstimmung: 18 : 0):<br />
Der Planungsauftrag für städtebauliche Gestaltungsmaßnahmen und Erholungseinrichtungen<br />
<strong>bei</strong> <strong>der</strong> Renaturierung <strong>der</strong> Vilsauen wird an das Planungsbüro Harth & Flierl, Amberg,<br />
vergeben.<br />
11. Abwasserbeseitigung;<br />
Vergabe <strong>der</strong> Bauleistungen für den Bauabschnitt 27 (Oberweißenbach, Unterweißenbach<br />
Altmannsberg<br />
Beschluss (Abstimmung: 18 : 0):
25. August 2009<br />
Die Bauleistungen für den Bauabschnitt 27 <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Abwasserbeseitigung (Oberweißenbach,<br />
Unterweißenbach, Altmannsberg) wird an die günstigstbietende Firma Haimerl, Viechtach,<br />
zum Angebotspreis von 697.127,39 Euro vergeben.<br />
12. Betreuung <strong>der</strong> Liegenschaften <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Vilseck im Rahmen <strong>des</strong> Projekts „Kommunales<br />
Energiemanagement“;<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Auftrags (Herausnahme <strong>des</strong> Feuerwehrhauses Sorghof und Aufnahme <strong>des</strong><br />
Kastens Nordost <strong>der</strong> Burg Dagestein)<br />
Beschluss (Abstimmung: 18 : 0):<br />
Der Auftrag <strong>zur</strong> Betreuung <strong>der</strong> Liegenschaften <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Vilseck im Rahmen <strong>des</strong> Projekts<br />
„Kommunales Energiemanagement“ durch die Energieagentur Oberfranken wird geän<strong>der</strong>t.<br />
Das Feuerwehrhaus Sorghof wird aus <strong>der</strong> Betreuung herausgenommen, weil hier nahezu kein<br />
nutzungsbedingtes Verhalten geän<strong>der</strong>t werden kann. Dafür kommt <strong>der</strong> Kasten Nordost in <strong>der</strong><br />
Burg Dagestein hinzu, <strong>des</strong>sen Sanierung inzwischen abgeschlossen ist und nun <strong>vom</strong><br />
Musikverein Vilseck genutzt werden kann.<br />
13. Volksschule Vilseck;<br />
Beschlussfassung über die vorgezogene Sanierung <strong>des</strong> EDV-Raums 2 und Umschichtung<br />
von Haushaltsmitteln <strong>zur</strong> Finanzierung <strong>der</strong> Maßnahme<br />
Beschluss (Abstimmung: 14 : 4):<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat stimmt <strong>der</strong> Sanierung <strong>des</strong> zweiten Teils <strong>des</strong> EDV-Raums in <strong>der</strong> Volksschule<br />
noch vor Schuljahrsbeginn zu und wird die notwendigen Haushaltsmittel im<br />
Nachtragshaushaltsplan vorsehen. Die vorgesehene Ausstattung <strong>des</strong> EDV-Raums <strong>der</strong> Schule<br />
mit neuen PCs wird dafür in diesem Haushaltsjahr nicht mehr durchgeführt.<br />
Beschluss (Abstimmung: 14 : 4):<br />
Der Auftrag <strong>zur</strong> Sanierung <strong>des</strong> EDV-Raums 2 in <strong>der</strong> Volksschule Vilseck wird an die Firma<br />
Klier, Vilseck, zum Angebotspreis von 6.467,-- € erteilt.<br />
14. Dritter Herbstmarkt am 27. September 2009;<br />
Verzicht auf die Erhebung von Gebühren durch die <strong>Stadt</strong><br />
Beschluss (Abstimmung: 17 : 0):<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt, auch <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Abhaltung <strong>des</strong> dritten Herbstmarktes in Vilseck keine<br />
von <strong>der</strong> Satzung vorgesehenen Standgebühren von den Händlern zu erheben.
25. August 2009<br />
15. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Geschäftsordnung für den <strong>Stadt</strong>rat Vilseck;<br />
Übertragung <strong>der</strong> personalrechtlichen Befugnisse nach Art. 43 Abs. 1 GO auf den Haupt-<br />
und Finanzausschuss<br />
Beschluss (Abstimmung: 17 : 0):<br />
Die Geschäftsordnung für den <strong>Stadt</strong>rat Vilseck wird wie folgt geän<strong>der</strong>t:<br />
In § 2 wird die Ziffer 16 gestrichen. Die Ziffern 17 bis 24 erhalten die Nummerierung<br />
16 bis 23.<br />
In § 7 Abs. 3 wird an Ziffer 1 angefügt:<br />
„In Personalangelegenheiten die Entscheidung über Ernennung, Beför<strong>der</strong>ung, Abordnung,<br />
Versetzung, Ruhestandsversetzung, Altersteilzeit und Entlassung <strong>der</strong> Beamten und die Ent-<br />
scheidung über Einstellung, Höhergruppierung und Entlassung <strong>der</strong> Beschäftigten“<br />
Die Än<strong>der</strong>ung tritt mit Wirkung <strong>vom</strong> 01. September 2009 in Kraft.<br />
Mit <strong>der</strong> Geschäftsordnungsän<strong>der</strong>ung werden dem Haupt- und Finanzausschuss die Befugnisse<br />
übertragen, für die nach Art. 43 Abs. 1 Satz 1 GO <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>rat zuständig ist. Die Übertragung<br />
erfolgt aufgrund Art. 43 Abs. 1 Satz 2 GO.<br />
16. Vergabe <strong>des</strong> Auftrags zum Ausbau <strong>des</strong> Weges zum Ortsteil Am Langen Steg<br />
Beschluss (Abstimmung: 18 : 0):<br />
Der Auftrag zum Ausbau <strong>des</strong> Weges zum Ortsteil Am Langen Steg wird an die<br />
günstigstbietende Firma Braun, Ursulapoppenricht, zum Angebotspreis von 24.255 Euro<br />
vergeben. Die Einstreudecke wird von <strong>der</strong> Firma Lulei zum Preis von 4.563 Euro eingebaut.<br />
Der Baubeginn soll im Frühjahr 2010 erfolgen.<br />
17. Friedhof Sorghof;<br />
Neuanpflanzung <strong>der</strong> Hecke<br />
Beschluss (Abstimmung: 18 : 0):<br />
Der Auftrag <strong>zur</strong> Erneuerung <strong>der</strong> Hecke im Friedhof Sorghof wird an die Firma Landschafts-<br />
und Gartenbau GmbH, Rummersricht, zum Angebotspreis von 9.252,67 Euro vergeben.