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Tarifpolitik im Schweizer Rettungswesen - Zentralstelle für ...

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ungen ab. Heute bestehen – mit Ausnahme von zwei Anbietern <strong>im</strong> Kanton Freiburg – nur<br />

noch Verträge, die jeweils <strong>für</strong> den ganzen Kanton Gültigkeit haben. Zurzeit unterhält die<br />

MTK/MV/IV mit sechs kantonalen Dachorganisationen Tarifverträge <strong>für</strong> Notfall- und Krankentransporte.<br />

Diese Verträge weisen alle unterschiedliche Tarifnomenklaturen und unterschiedliche<br />

Preise auf. Zudem unterscheiden sich diese Verträge auch häufig von jenen,<br />

welche die Krankenversicherer mit den jeweils gleichen Leistungserbringern abgeschlossen<br />

haben.<br />

Für eine einheitliche Tarifnomenklatur und ein einheitliches Kostenmodell sowie die Festsetzung<br />

von Qualitätskriterien setzte sich bereits 1997 eine Arbeitsgruppe ein, welche sich aus<br />

Vertretern des IVR, der santésuisse 1 und der H+ Die Spitäler der Schweiz zusammensetzte.<br />

Am 1.7.1997 unterzeichneten der IVR, die santésuisse und H+ eine Vereinbarung, welche<br />

die Tarifnomenklatur und best<strong>im</strong>mte Qualitätskriterien festlegte. Das Kostenmodell wurde<br />

nicht in die Vereinbarung aufgenommen. Bei Nichteinhaltung der Qualitätskriterien sollen<br />

gemäss der Vereinbarung ab dem 1.1. 2003 keine Zahlungen der Krankenversicherer mehr<br />

erfolgen. Die sehr hohen Qualitätskriterien – beispielsweise werden zwei Rettungssanitäter<br />

<strong>für</strong> einen Notfalltransport vorgeschrieben – dürften aufgrund des Mangels an ausgebildeten<br />

Rettungssanitätern auch nicht bis am 1.1. 2003 umgesetzt sein. Zurzeit fehlen in der<br />

Schweiz ca. 1000 ausgebildete Rettungssanitäter. Inzwischen hält auch der IVR nicht mehr<br />

an den Qualitätskriterien der Vereinbarung fest. Der IVR verweist vielmehr auf die<br />

«Best<strong>im</strong>mungen über die Anerkennung von Rettungsdiensten» vom Jahr 2000, welche<br />

weniger streng formuliert sind. Die Leistungserbringer, welche seit 1997 einen neuen Tarif<br />

ausarbeiteten, orientierten sich teilweise an der Tarifnomenklatur IVR/santésuisse/H+ und<br />

am Kostenmodell. Sie übernahmen diese aber nie unverändert.<br />

Die MTK schloss sich am 21. Juni 2001 grundsätzlich der Tarifnomenklatur IVR/santésuisse/H+<br />

von 1997 an. Ausgenommen hiervon sind die Qualitätskriterien, welche in der<br />

Vereinbarung IVR/santésuisse/H+ sehr hoch angesetzt wurden. Auf Anfrage der Leistungserbringer<br />

verweist die MTK auf einen Mustervertrag, der noch ausgearbeitet werden soll<br />

und welcher auf der Tarifnomenklatur IVR/santésuisse/H+ basieren wird. Mit der Empfehlung<br />

der MTK, sich grundsätzlich an die Tarifnomenklatur IVR/santésuisse/H+ anzuschliessen,<br />

kann sie zur Konvergenz der Tarifnomenklaturen beitragen. Die MTK strebt zudem nur<br />

noch Vereinbarungen an, die <strong>für</strong> sämtliche Rettungsdienste in einem Kanton gelten.<br />

Schliesslich ist die MTK daran interessiert, dass <strong>im</strong> <strong>Rettungswesen</strong> verbindliche Qualitätsstandards<br />

formuliert werden. Mittelfristig sollen nur noch Verträge mit Leistungserbringern<br />

unterzeichnet werden, die eine gute Qualität gewährleisten.<br />

1 Bis Mitte 2001 trat santésuisse unter dem Namen «Konkordat der <strong>Schweizer</strong>ischen Krankenversicherer<br />

(KSK)» auf.<br />

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