Tarifpolitik im Schweizer Rettungswesen - Zentralstelle für ...
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edeutet natürlich nicht, dass die MTK unrealistische Qualitätskriterien be<strong>für</strong>wortet, wie<br />
dies z.B. in der Vereinbarung IVR/santésuisse/H+ der Fall war. Inzwischen hält ja auch der<br />
IVR nicht mehr an den Qualitätskriterien der Vereinbarung IVR/santésuisse/H+ fest. Der IVR<br />
arbeitete in den Jahren 1999 und 2000 vielmehr die «Best<strong>im</strong>mungen über die Anerkennung<br />
von Rettungsdiensten» aus, welche zurzeit nochmals überarbeitet werden (vgl. Abschnitt<br />
5.1.1.). Die MTK setzt sich da<strong>für</strong> ein, dass diese Best<strong>im</strong>mungen auch <strong>im</strong> Sinne der Versicherer<br />
überarbeitet werden. Ziel ist es, dass mittelfristig nur noch mit Leistungserbringern<br />
Tarifverträge unterzeichnet werden, die einen guten Qualitätsstandard bieten.<br />
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