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Tarifpolitik im Schweizer Rettungswesen - Zentralstelle für ...

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edeutet natürlich nicht, dass die MTK unrealistische Qualitätskriterien be<strong>für</strong>wortet, wie<br />

dies z.B. in der Vereinbarung IVR/santésuisse/H+ der Fall war. Inzwischen hält ja auch der<br />

IVR nicht mehr an den Qualitätskriterien der Vereinbarung IVR/santésuisse/H+ fest. Der IVR<br />

arbeitete in den Jahren 1999 und 2000 vielmehr die «Best<strong>im</strong>mungen über die Anerkennung<br />

von Rettungsdiensten» aus, welche zurzeit nochmals überarbeitet werden (vgl. Abschnitt<br />

5.1.1.). Die MTK setzt sich da<strong>für</strong> ein, dass diese Best<strong>im</strong>mungen auch <strong>im</strong> Sinne der Versicherer<br />

überarbeitet werden. Ziel ist es, dass mittelfristig nur noch mit Leistungserbringern<br />

Tarifverträge unterzeichnet werden, die einen guten Qualitätsstandard bieten.<br />

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