Tarifpolitik im Schweizer Rettungswesen - Zentralstelle für ...
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Abgesehen von Preissteigerungen durch die verbesserte Qualität und das revidierte Arbeitsgesetz<br />
dürften die Versicherer auch mit einer Mengenausweitung konfrontiert werden.<br />
Durch die zunehmende Spezialisierung der Spitäler werden mehr Verlegungstransporte<br />
notwendig. Diese Kostensteigerung bezieht sich allerdings nicht auf die gesamten Gesundheitskosten,<br />
sondern nur auf die Verlegungstransporte. Insgesamt dürften Kosten gespart<br />
werden, wenn nicht alle Spitäler alle Dienstleistungen anbieten.<br />
7.5. Position der MTK<br />
Die MTK schloss sich am 21. Juni 2001 grundsätzlich der Tarifnomenklatur IVR/santésuisse/H+<br />
von 1997 an. Ausgenommen sind die Qualitätskriterien, welche in der Vereinbarung<br />
IVR/santésuisse/H+ zu hoch angesetzt sind. Es wird ein Mustervertrag, basierend auf<br />
der Tarifnomenklatur IVR/santésuisse/H+, ausgearbeitet. Auf Anfrage der Leistungserbringer<br />
verweist die MTK auf ihren Mustervertrag. Zu berücksichtigen ist, dass die Tarifierung<br />
des Notarztes an die zeitliche Entwicklung angepasst werden muss. Ab Einführung des<br />
Arzt- und Spitalleistungstarifs TARMED sollen die Leistungen des Notarztes gemäss TAR-<br />
MED verrechnet werden.<br />
Die MTK findet die Tarifnomenklatur IVR/santésuisse/H+ zweckmässig. Mit der Empfehlung<br />
der MTK, sich grundsätzlich an die Tarifnomenklatur IVR/santésuisse/H+ zu halten, kann<br />
eine Konvergenz der Tarifnomenklaturen vorangetrieben werden. Bereits haben sich verschiedene<br />
Leistungserbringer bei der Ausarbeitung eines neuen Tarifs auf die Tarifnomenklatur<br />
IVR/santésuisse/H+ gestützt. Obwohl sich die Interessenvertreter 1997 nicht auf ein<br />
Kostenmodell einigen konnten, wäre eine gesamtschweizerisch verbindliche Tarifnomenklatur,<br />
die mit Taxpunkten hinterlegt ist, natürlich wünschenswert. Fraglich ist, ob sich die<br />
Interessenvertreter bei einem zweiten Versuch auf ein Kostenmodell einigen könnten.<br />
Die MTK begrüsst den heutigen Trend, dass <strong>im</strong>mer häufiger Verträge vereinbart werden, die<br />
<strong>für</strong> alle Anbieter <strong>im</strong> jeweiligen Kanton Gültigkeit haben. Während bis vor kurzem noch mehrere<br />
Verträge mit einzelnen Rettungsdiensten bestanden, gibt es heute nur noch <strong>im</strong> Kanton<br />
Freiburg zwei Verträge bzw. Tarifvereinbarungen mit einzelnen Anbietern. Die MTK unterzeichnet<br />
in Zukunft nur noch Vereinbarungen, die <strong>für</strong> sämtliche Rettungsdienste in einem<br />
Kanton gelten.<br />
Die MTK ist an einer guten Qualität <strong>im</strong> <strong>Rettungswesen</strong> interessiert. Es sollen nicht nur einzelne<br />
Glieder der Rettungskette (wie z.B. die Notfallstationen der Spitäler) verbessert werden<br />
(vgl. Kapitel 5). Dass sich das Prinzip des Advanced Life Support auch in der Schweiz<br />
<strong>im</strong>mer mehr durchsetzt und das Prinzip des Basic Life Support ersetzt, ist <strong>für</strong> die MTK<br />
erfreulich. Die MTK steht <strong>für</strong> eine gute Qualität <strong>im</strong> <strong>Schweizer</strong> <strong>Rettungswesen</strong> ein. Dies<br />
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