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Tarifpolitik im Schweizer Rettungswesen - Zentralstelle für ...

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das Kostenmodell IVR/santésuisse/H+. Bei der Preisfestlegung orientierte sich der Kanton<br />

Aargau zusätzlich am Sanitätstarif Zürich, am Tarif der Flughafensanität und am Tarif<br />

der umliegenden Kantone. Auch die Kantone Basel-Stadt und Wallis stützten sich auf den<br />

Sanitätstarif Zürich. Dabei wurde der Züricher Tarif an die regional unterschiedlichen<br />

Bedürfnisse angepasst.<br />

Am weitesten entfernt von der Tarifnomenklatur IVR/santésuisse/H+ sind die Tarife des<br />

Service d'Ambulance de la Sarine und des Centre de Premier Secours Sanitaires de la<br />

Glâne (Kanton Freiburg). Der Kanton Freiburg möchte aber – basierend auf dem neuen<br />

Gesundheitsgesetz und dem Verordnungsentwurf über die Ambulanzdienste und Patiententransporte<br />

– einen Vertrag auf kantonaler Ebene ausarbeiten.<br />

7.4. Erwartete Kostenentwicklung<br />

Bei einem Preisvergleich der bestehenden Verträge ist festzustellen, dass die Tarife in der<br />

Westschweiz durchschnittlich höher angesetzt sind als in der Deutschschweiz. Die UV/MV/<br />

IV zahlen <strong>für</strong> die Notfall- und Krankentransporte in der Regel mehr oder gleichviel wie die<br />

Krankenversicherer. Einzig <strong>im</strong> Kanton Waadt sind die UV/MV/IV günstiger. In den Kantonen<br />

Baselland, Wallis und Zürich sowie be<strong>im</strong> Service d'Ambulance de la Sarine kosten die Notfall-<br />

und Krankentransporte <strong>für</strong> die UV/MV/IV und Krankenversicherer gleich viel. Für den<br />

Notfallzubringer inkl. Notarzteinsatzfahrzeug bezahlen die Krankenversicherer in den Kantonen<br />

Basel-Stadt und Waadt mehr als die UV/MV/IV.<br />

Die Kosten der Unfallversicherer <strong>für</strong> die Notfall- bzw. Krankentransporte sind in den letzten<br />

Jahren prozentual stärker gestiegen als die gesamten Gesundheitskosten. Grund da<strong>für</strong> ist<br />

hauptsächlich die Tendenz, dass sich das Prinzip des Advanced Life Support <strong>im</strong>mer mehr<br />

durchsetzt und das Prinzip des Basic Life Support ersetzt (vgl. Kapitel 5). Der damit verbundene<br />

vermehrte Einsatz von qualifiziertem Personal und die verbesserte Ausbildung<br />

zum Rettungssanitäter SRK wird die Notfall- und Krankentransporte verteuern. Durch die<br />

höheren Kompetenzen der Rettungssanitäter und deren vermehrten Einsatz wird sich zwar<br />

die Anzahl von Notarzteinsätzen reduzieren. Der Kostenanstieg <strong>für</strong> die zusätzlich eingesetzten<br />

Rettungssanitäter dürfte allerdings höher sein als die Ersparnisse durch weniger Notarzteinsätze.<br />

Eine zusätzliche Preissteigerung der Rettungstransporte ist durch das revidierte Arbeitsgesetz<br />

zu erwarten, welches am 1.8.2000 in Kraft trat und von den betroffenen Betrieben bis<br />

am 31.1.2001 umgesetzt werden musste. Nach dem revidierten Arbeitsgesetz darf ein Arbeitnehmer<br />

nur noch an höchstens sieben Tagen innerhalb von vier Wochen Piketteinsätze<br />

leisten. 64 Bis vor kurzem leisteten die Rettungssanitäter oft während wesentlich längeren<br />

Zeitperioden Pikettdienst.<br />

64 Vgl. Art. 14 und 15 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV1).<br />

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