Tarifpolitik im Schweizer Rettungswesen - Zentralstelle für ...
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das Kostenmodell IVR/santésuisse/H+. Bei der Preisfestlegung orientierte sich der Kanton<br />
Aargau zusätzlich am Sanitätstarif Zürich, am Tarif der Flughafensanität und am Tarif<br />
der umliegenden Kantone. Auch die Kantone Basel-Stadt und Wallis stützten sich auf den<br />
Sanitätstarif Zürich. Dabei wurde der Züricher Tarif an die regional unterschiedlichen<br />
Bedürfnisse angepasst.<br />
Am weitesten entfernt von der Tarifnomenklatur IVR/santésuisse/H+ sind die Tarife des<br />
Service d'Ambulance de la Sarine und des Centre de Premier Secours Sanitaires de la<br />
Glâne (Kanton Freiburg). Der Kanton Freiburg möchte aber – basierend auf dem neuen<br />
Gesundheitsgesetz und dem Verordnungsentwurf über die Ambulanzdienste und Patiententransporte<br />
– einen Vertrag auf kantonaler Ebene ausarbeiten.<br />
7.4. Erwartete Kostenentwicklung<br />
Bei einem Preisvergleich der bestehenden Verträge ist festzustellen, dass die Tarife in der<br />
Westschweiz durchschnittlich höher angesetzt sind als in der Deutschschweiz. Die UV/MV/<br />
IV zahlen <strong>für</strong> die Notfall- und Krankentransporte in der Regel mehr oder gleichviel wie die<br />
Krankenversicherer. Einzig <strong>im</strong> Kanton Waadt sind die UV/MV/IV günstiger. In den Kantonen<br />
Baselland, Wallis und Zürich sowie be<strong>im</strong> Service d'Ambulance de la Sarine kosten die Notfall-<br />
und Krankentransporte <strong>für</strong> die UV/MV/IV und Krankenversicherer gleich viel. Für den<br />
Notfallzubringer inkl. Notarzteinsatzfahrzeug bezahlen die Krankenversicherer in den Kantonen<br />
Basel-Stadt und Waadt mehr als die UV/MV/IV.<br />
Die Kosten der Unfallversicherer <strong>für</strong> die Notfall- bzw. Krankentransporte sind in den letzten<br />
Jahren prozentual stärker gestiegen als die gesamten Gesundheitskosten. Grund da<strong>für</strong> ist<br />
hauptsächlich die Tendenz, dass sich das Prinzip des Advanced Life Support <strong>im</strong>mer mehr<br />
durchsetzt und das Prinzip des Basic Life Support ersetzt (vgl. Kapitel 5). Der damit verbundene<br />
vermehrte Einsatz von qualifiziertem Personal und die verbesserte Ausbildung<br />
zum Rettungssanitäter SRK wird die Notfall- und Krankentransporte verteuern. Durch die<br />
höheren Kompetenzen der Rettungssanitäter und deren vermehrten Einsatz wird sich zwar<br />
die Anzahl von Notarzteinsätzen reduzieren. Der Kostenanstieg <strong>für</strong> die zusätzlich eingesetzten<br />
Rettungssanitäter dürfte allerdings höher sein als die Ersparnisse durch weniger Notarzteinsätze.<br />
Eine zusätzliche Preissteigerung der Rettungstransporte ist durch das revidierte Arbeitsgesetz<br />
zu erwarten, welches am 1.8.2000 in Kraft trat und von den betroffenen Betrieben bis<br />
am 31.1.2001 umgesetzt werden musste. Nach dem revidierten Arbeitsgesetz darf ein Arbeitnehmer<br />
nur noch an höchstens sieben Tagen innerhalb von vier Wochen Piketteinsätze<br />
leisten. 64 Bis vor kurzem leisteten die Rettungssanitäter oft während wesentlich längeren<br />
Zeitperioden Pikettdienst.<br />
64 Vgl. Art. 14 und 15 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV1).<br />
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