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Tarifpolitik im Schweizer Rettungswesen - Zentralstelle für ...

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7. <strong>Tarifpolitik</strong><br />

Mit welchen Rettungsdiensten haben die Versicherer Verträge abgeschlossen? Wie sind die<br />

Tarife aufgebaut? Welche Anstrengungen wurden bisher unternommen, um die verschiedenen<br />

Tarifnomenklaturen und Tarifberechnungen zu vereinheitlichen? Welche <strong>Tarifpolitik</strong> vertritt<br />

die MTK? Auf diese und weitere Fragen soll dieses Kapitel Antworten geben.<br />

7.1. Bestehende Verträge und Tarifvereinbarungen<br />

Sowohl <strong>für</strong> die UV/MV/IV als auch <strong>für</strong> die Krankenversicherer bestehen zahlreiche unterschiedliche<br />

Tarife. Die MTK/MV/IV und die santésuisse schliessen jeweils separat mit den<br />

verschiedenen Dachorganisationen oder Anbietern von Notfall- und Krankentransporten<br />

Verträge oder Tarifvereinbarungen ab. Wie aus Tabelle 2 ersichtlich wird, sind die UV/MV/IV<br />

<strong>im</strong> Vergleich zu den Krankenversicherern in einer komfortableren Lage, da zurzeit nur noch<br />

<strong>im</strong> Kanton Freiburg Verträge bzw. Tarifvereinbarungen mit einzelnen Rettungsdiensten bestehen.<br />

Die santésuisse hingegen unterhält noch zahlreiche Verträge mit einzelnen Rettungsdiensten.<br />

Bis vor kurzem galt dies auch <strong>für</strong> die MTK/MV/IV. Beispielsweise bestanden<br />

bis Ende 2000 Verträge mit den Sanitätsdiensten Paramedic und Käch in Baselland.<br />

Im Kanton Zürich gelten sowohl <strong>für</strong> die UV/MV/IV als auch <strong>für</strong> die Krankenversicherer die<br />

gleichen Tarife. Vor kurzem kamen auch die Kantone Waadt und Baselland mit dem Anliegen<br />

auf die <strong>Zentralstelle</strong> <strong>für</strong> Medizinaltarife UVG (ZMT) zu, einen Vertrag, basierend auf den<br />

Krankenversicherungsverträgen, auszuhandeln. Die Krankenversicherer wiederum übernahmen<br />

die Verträge der UV/MV/IV mit dem Kanton Wallis und dem Service d'Ambulance de la<br />

Sarine.<br />

Für diejenigen Kantone und Rettungsdienste, welche nicht in Tabelle 2 aufgeführt sind,<br />

bestehen noch keine Verträge oder Tarifvereinbarungen. Die Versicherer zahlen auch Rechnungen<br />

von Rettungsdiensten, mit welchen kein Vertrag und keine Vereinbarung besteht.<br />

Die Preise werden in Anlehnung auf bestehende Verträge gebildet.<br />

Bei den spitalgebundenen Rettungsdiensten sind die Notfall- und Krankentransporte in den<br />

meisten Kantonen in der Spitaltaxe enthalten. Ausnahmen sind <strong>im</strong> Unfallversicherungsbereich<br />

die Kantone Bern, Freiburg und Waadt, in welchen die Spitäler die Notfall- und Krankentransporte<br />

teilweise gesondert in Rechnung stellen.<br />

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