Tarifpolitik im Schweizer Rettungswesen - Zentralstelle für ...
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7. <strong>Tarifpolitik</strong><br />
Mit welchen Rettungsdiensten haben die Versicherer Verträge abgeschlossen? Wie sind die<br />
Tarife aufgebaut? Welche Anstrengungen wurden bisher unternommen, um die verschiedenen<br />
Tarifnomenklaturen und Tarifberechnungen zu vereinheitlichen? Welche <strong>Tarifpolitik</strong> vertritt<br />
die MTK? Auf diese und weitere Fragen soll dieses Kapitel Antworten geben.<br />
7.1. Bestehende Verträge und Tarifvereinbarungen<br />
Sowohl <strong>für</strong> die UV/MV/IV als auch <strong>für</strong> die Krankenversicherer bestehen zahlreiche unterschiedliche<br />
Tarife. Die MTK/MV/IV und die santésuisse schliessen jeweils separat mit den<br />
verschiedenen Dachorganisationen oder Anbietern von Notfall- und Krankentransporten<br />
Verträge oder Tarifvereinbarungen ab. Wie aus Tabelle 2 ersichtlich wird, sind die UV/MV/IV<br />
<strong>im</strong> Vergleich zu den Krankenversicherern in einer komfortableren Lage, da zurzeit nur noch<br />
<strong>im</strong> Kanton Freiburg Verträge bzw. Tarifvereinbarungen mit einzelnen Rettungsdiensten bestehen.<br />
Die santésuisse hingegen unterhält noch zahlreiche Verträge mit einzelnen Rettungsdiensten.<br />
Bis vor kurzem galt dies auch <strong>für</strong> die MTK/MV/IV. Beispielsweise bestanden<br />
bis Ende 2000 Verträge mit den Sanitätsdiensten Paramedic und Käch in Baselland.<br />
Im Kanton Zürich gelten sowohl <strong>für</strong> die UV/MV/IV als auch <strong>für</strong> die Krankenversicherer die<br />
gleichen Tarife. Vor kurzem kamen auch die Kantone Waadt und Baselland mit dem Anliegen<br />
auf die <strong>Zentralstelle</strong> <strong>für</strong> Medizinaltarife UVG (ZMT) zu, einen Vertrag, basierend auf den<br />
Krankenversicherungsverträgen, auszuhandeln. Die Krankenversicherer wiederum übernahmen<br />
die Verträge der UV/MV/IV mit dem Kanton Wallis und dem Service d'Ambulance de la<br />
Sarine.<br />
Für diejenigen Kantone und Rettungsdienste, welche nicht in Tabelle 2 aufgeführt sind,<br />
bestehen noch keine Verträge oder Tarifvereinbarungen. Die Versicherer zahlen auch Rechnungen<br />
von Rettungsdiensten, mit welchen kein Vertrag und keine Vereinbarung besteht.<br />
Die Preise werden in Anlehnung auf bestehende Verträge gebildet.<br />
Bei den spitalgebundenen Rettungsdiensten sind die Notfall- und Krankentransporte in den<br />
meisten Kantonen in der Spitaltaxe enthalten. Ausnahmen sind <strong>im</strong> Unfallversicherungsbereich<br />
die Kantone Bern, Freiburg und Waadt, in welchen die Spitäler die Notfall- und Krankentransporte<br />
teilweise gesondert in Rechnung stellen.<br />
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