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Tarifpolitik im Schweizer Rettungswesen - Zentralstelle für ...

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es in 85 bis 90% aller Fälle nicht länger als 15 Minuten. In ländlichen Gebieten und insbesondere<br />

in Bergregionen wird der empfohlene Richtwert von 15 Minuten oft nicht eingehalten.<br />

Im Kanton Graubünden beispielsweise orientierte man sich am Richtwert 30 Minuten,<br />

als es um die Festlegung der Stützpunkte ging (vgl. Kapitel 4).<br />

10 bzw. 15 Minuten sind allerdings bei best<strong>im</strong>mten Diagnosen eine zu lange Zeit. Bei Herzstillstand<br />

beispielsweise sterben mit jeder Minute, die bis zur Defibrillation verstreicht, zehn<br />

Prozent der Patienten. Nach 8 Minuten beispielsweise beträgt die Überlebenschance nur<br />

noch 20%. 50 Deshalb wird nach ergänzenden Lösungen gesucht. In der Region Olten beispielsweise<br />

wurde <strong>im</strong> Januar 2001 ein Pilotprojekt zusammen mit der Feuerwehr lanciert.<br />

Die speziell ausgebildeten Feuerwehrleute führen nun Defibrillatoren mit, wodurch eine Defibrillation<br />

innerhalb von 6 bis 8 Minuten erfolgen kann. Die Ambulanz in der Region Olten<br />

braucht <strong>im</strong> Schnitt 15 Minuten, bis sie am Notfallort eintrifft. Für das Feuerwehrsystem<br />

spricht auch, dass es sehr kostengünstig ist, da es auf einem bestehenden System aufbaut<br />

und weitgehend auf Freiwilligenarbeit beruht. Das in der Schweiz einzigartige Projekt wurde<br />

vorerst auf zwei Jahre veranlagt.<br />

5.5. Organisation<br />

Die Qualität des <strong>Rettungswesen</strong>s hängt natürlich auch davon ab, wie die Rettungsdienste<br />

<strong>im</strong> allgemeinen und wie die Notarztdienste <strong>im</strong> speziellen organisiert sind. Durch eine gute<br />

Organisation kann unter anderem Zeit gespart werden.<br />

5.5.1. Organisation des Rettungsdienstes<br />

Die «Best<strong>im</strong>mungen über die Anerkennung von Rettungsdiensten» des IVR schlagen vor,<br />

dass verschiedene Betriebsabläufe durch Handbücher geregelt werden, wie z.B. Einsatzablauf,<br />

Triage, Unterhalt und Kontrolle von Fahrzeugen, Pflichtenhefte usw. Zu klären wäre,<br />

welchem Qualitätsanspruch die Handbücher gerecht werden müssen. Ausserdem empfiehlt<br />

der IVR, dass die fachliche Leitung einem dipl. Rettungssanitäter und einem Arzt unterliegt.<br />

Es ist fraglich, ob eine ärztliche Leitung in jedem Fall notwendig ist. Wichtig ist, dass der<br />

Rettungsdienst auf ärztliche Beratung zurückgreifen kann. Die Sanität Basel beispielsweise<br />

kann auf einen Anästhesisten des Kantonsspitals Basel zurückgreifen. Dieser n<strong>im</strong>mt an<br />

Sitzungen teil und berät die Sanität Basel. Er stellt der Sanität Basel 40% seiner Arbeitszeit<br />

zur Verfügung.<br />

50 Vgl. NZZ Nr. 301, 27. Dezember 2000, S. 40.<br />

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