Tarifpolitik im Schweizer Rettungswesen - Zentralstelle für ...
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es in 85 bis 90% aller Fälle nicht länger als 15 Minuten. In ländlichen Gebieten und insbesondere<br />
in Bergregionen wird der empfohlene Richtwert von 15 Minuten oft nicht eingehalten.<br />
Im Kanton Graubünden beispielsweise orientierte man sich am Richtwert 30 Minuten,<br />
als es um die Festlegung der Stützpunkte ging (vgl. Kapitel 4).<br />
10 bzw. 15 Minuten sind allerdings bei best<strong>im</strong>mten Diagnosen eine zu lange Zeit. Bei Herzstillstand<br />
beispielsweise sterben mit jeder Minute, die bis zur Defibrillation verstreicht, zehn<br />
Prozent der Patienten. Nach 8 Minuten beispielsweise beträgt die Überlebenschance nur<br />
noch 20%. 50 Deshalb wird nach ergänzenden Lösungen gesucht. In der Region Olten beispielsweise<br />
wurde <strong>im</strong> Januar 2001 ein Pilotprojekt zusammen mit der Feuerwehr lanciert.<br />
Die speziell ausgebildeten Feuerwehrleute führen nun Defibrillatoren mit, wodurch eine Defibrillation<br />
innerhalb von 6 bis 8 Minuten erfolgen kann. Die Ambulanz in der Region Olten<br />
braucht <strong>im</strong> Schnitt 15 Minuten, bis sie am Notfallort eintrifft. Für das Feuerwehrsystem<br />
spricht auch, dass es sehr kostengünstig ist, da es auf einem bestehenden System aufbaut<br />
und weitgehend auf Freiwilligenarbeit beruht. Das in der Schweiz einzigartige Projekt wurde<br />
vorerst auf zwei Jahre veranlagt.<br />
5.5. Organisation<br />
Die Qualität des <strong>Rettungswesen</strong>s hängt natürlich auch davon ab, wie die Rettungsdienste<br />
<strong>im</strong> allgemeinen und wie die Notarztdienste <strong>im</strong> speziellen organisiert sind. Durch eine gute<br />
Organisation kann unter anderem Zeit gespart werden.<br />
5.5.1. Organisation des Rettungsdienstes<br />
Die «Best<strong>im</strong>mungen über die Anerkennung von Rettungsdiensten» des IVR schlagen vor,<br />
dass verschiedene Betriebsabläufe durch Handbücher geregelt werden, wie z.B. Einsatzablauf,<br />
Triage, Unterhalt und Kontrolle von Fahrzeugen, Pflichtenhefte usw. Zu klären wäre,<br />
welchem Qualitätsanspruch die Handbücher gerecht werden müssen. Ausserdem empfiehlt<br />
der IVR, dass die fachliche Leitung einem dipl. Rettungssanitäter und einem Arzt unterliegt.<br />
Es ist fraglich, ob eine ärztliche Leitung in jedem Fall notwendig ist. Wichtig ist, dass der<br />
Rettungsdienst auf ärztliche Beratung zurückgreifen kann. Die Sanität Basel beispielsweise<br />
kann auf einen Anästhesisten des Kantonsspitals Basel zurückgreifen. Dieser n<strong>im</strong>mt an<br />
Sitzungen teil und berät die Sanität Basel. Er stellt der Sanität Basel 40% seiner Arbeitszeit<br />
zur Verfügung.<br />
50 Vgl. NZZ Nr. 301, 27. Dezember 2000, S. 40.<br />
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