28.01.2013 Aufrufe

Tarifpolitik im Schweizer Rettungswesen - Zentralstelle für ...

Tarifpolitik im Schweizer Rettungswesen - Zentralstelle für ...

Tarifpolitik im Schweizer Rettungswesen - Zentralstelle für ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

(Typ A) in ihrer Flotte, die nur <strong>für</strong> Verlegungstransporte von Patienten, die keine medizinische<br />

Behandlung benötigen, eingesetzt werden. Je nach Organisation des Notfalldienstes<br />

(vgl. Abschnitt 5.5.2.) verfügen die Rettungsdienste zusätzlich über ein Noteinsatzfahrzeug<br />

(NEF), das sich zum Transport des Notarztes und der medizinisch-technischen<br />

Ausrüstung <strong>für</strong> die Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen von Notfallpatienten<br />

besonders eignet.<br />

Nicht alle Rettungsdienste verfügen über einen Rettungswagen. Solange Patienten mit<br />

einer (möglichen) Beeinträchtigung der Vitalfunktionen in nützlicher Frist (vgl. Abschnitt 5.4.)<br />

durch einen anderen Rettungsdienst versorgt werden können, ist seitens der Versicherer<br />

nichts gegen Transportdienste, die nur über Kranken-transportwagen verfügen, einzuwenden.<br />

Abgesehen vom Bezug des IVR auf die Europäischen Normen zur Ausrüstung der Rettungsfahrzeuge<br />

gibt der IVR in seinen «Best<strong>im</strong>mungen über die Anerkennung von Rettungsdiensten»<br />

Empfehlungen zur Bekleidung des Rettungspersonals ab.<br />

5.4. Zeit<br />

Ein weiterer wichtiger Qualitätsfaktor ist die Zeitdauer zwischen dem Eintreffen des Notrufes<br />

und der Ankunft des Rettungsdienstes am Notfallort. Untersuchungen zeigen, dass<br />

durch die Verkürzung der Rettungszeit von 20 auf 10 Minuten ca. 20% mehr Notfallpatienten<br />

überleben. Die Überlebensrate von Notfallpatienten, die nach 5 Minuten versorgt werden,<br />

liegt bei 85%. Nach 15 Minuten beträgt die Überlebensrate 72% und nach 20 Minuten<br />

60%. 48<br />

In den «Best<strong>im</strong>mungen über die Anerkennung von Rettungsdiensten» des IVR sind <strong>für</strong> die<br />

Dringlichkeitsstufe 1 49 folgende Richtwerte festgelegt: 10 Minuten (städtisches Gebiet) bzw.<br />

15 Min. (ländliches Gebiet) nach Aufgebot in 90% aller Fälle. Die Anzahl der benötigten<br />

Standorte und die Anzahl der benötigten Rettungsmittel müssen also so ausgestaltet sein,<br />

dass diese Richtwerte eingehalten werden können. In städtischen Gebieten werden die genannten<br />

Richtwerte eher erfüllt als in ländlichen Gebieten. In Basel-Stadt erscheint der Rettungsdienst<br />

in 8 bis 10 Minuten nach dem Notruf am Einsatzort. Im Kanton Aargau dauert<br />

es in 85 bis 90% aller Fälle nicht länger als 15 Minuten. In ländlichen Gebieten und insbe-<br />

48 Vgl. Klein, Hans Balthas. 1979. Makroökonomisch effiziente Rettungssysteme als raumwirtschaftlich<br />

orientierte Sicherheitsinstrumentarien der Verkehrspolitik. Dissertation Universität Würzburg.<br />

49 Unter die Dringlichkeitsstufe 1 fallen die Notfälle mit oder mit möglicher Beeinträchtigung der<br />

Vitalfunktionen (gemäss Notarztindikationenliste der FMH). Vgl. Interverband <strong>für</strong> <strong>Rettungswesen</strong>. 2000.<br />

Best<strong>im</strong>mungen über die Anerkennung von Rettungsdiensten.<br />

21

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!