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Tarifpolitik im Schweizer Rettungswesen - Zentralstelle für ...

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linien. 41 Gemäss U.B. Krieger, Geschäftsleiter des IVR, handelt es sich bei den gesetzlichen<br />

Hinweisen auf die IVR-Richtlinien oft um politische Lippenbekenntnisse. Der Kanton<br />

Wallis wiederum stützt sich weder <strong>im</strong> Gesetz noch <strong>im</strong> Rettungskonzept auf die IVR-Richtlinien,<br />

da die Anforderungen des IVR «recht hoch angesetzt» sind. 42 Die KWRO soll sich<br />

aber laut Rettungskonzept bei der Ausarbeitung des Ausbildungskonzeptes von den Anforderungen<br />

des IVR inspirieren lassen.<br />

5.1.2. Weitere Bestrebungen des IVR<br />

Der IVR will ein Projekt lancieren, welches die Bereitstellung eines geeigneten informationstechnischen<br />

Mediums <strong>für</strong> die zentrale Erfassung und Auswertung der «Einsatzprotokolle<br />

IVR» zum Ziel hat. Mit der Erfassung der Einsatzprotokolle wäre es dem IVR möglich, qualitätsrelevante<br />

Eckwerte <strong>im</strong> <strong>Rettungswesen</strong> zu messen und auszuwerten. Zudem will der IVR<br />

eine Arbeitgruppe und zu einem späteren Zeitpunkt eine Paritätische Kommission bilden,<br />

welche die Anerkennungskriterien <strong>für</strong> die Sanitätsnotrufzentrale 144 erarbeiten. Schliesslich<br />

schlägt der IVR die Trennung von Transportunternehmen und Rettungsdiensten vor. Heute<br />

findet gemäss U.B. Krieger, Geschäftsleiter des IVR, eine Quersubventionierung vom Transport<br />

zur Rettung statt. Es entstehen <strong>im</strong>mer mehr Unternehmen, die nur den Transport anbieten.<br />

Sie sind preiswerter, weil sie keinen 24-Stunden-Service gewährleisten müssen.<br />

5.2. Ausbildung<br />

Ein wichtiger Best<strong>im</strong>mungsfaktor der Qualität ist die Qualifikation des Rettungspersonals.<br />

Die Ausbildung zum Rettungssanitäter IVR 43 , welche von 1977 bis 1999 angeboten wurde,<br />

wies verschiedene Mängel auf. Ein Problem war unter anderem, dass die Rettungssanitäter<br />

IVR keinen Zugang zu den Kaderschulen des <strong>Schweizer</strong>ischen Roten Kreuzes (SRK) hatten.<br />

Aufgrund dieser «bildungspolitischen Sackgasse» konnten sehr viel weniger Rettungssanitäter<br />

ausgebildet werden, als der Markt brauchen würde. Insgesamt absolvierten nur<br />

ca. 1000 Rettungssanitäter die Ausbildung gemäss IVR-Richtlinien. 44 1994 erteilte die SDK<br />

dem SRK den Auftrag, Leitlinien <strong>für</strong> eine dreijährige Grundausbildung <strong>für</strong> Rettungssanitäter<br />

zu konzipieren. Seit dem 1. Juli 1998 kann die dreijährige Ausbildung zum Rettungssanitäter<br />

SRK absolviert werden. Ausbildungsstätten bestehen in den Kantonen Aargau, Bern,<br />

Genf, Tessin und Zürich. Zurzeit dürften in der Schweiz allerdings ca. 1000 ausgebildete<br />

Rettungssanitäter fehlen. Eine Umsetzung der bestehenden IVR-Richtlinien ist deshalb<br />

41 Vgl. Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement des Kantons Graubünden. 1999. Rettungskonzept<br />

Graubünden, S. 6.<br />

42 Vgl. Globalkonzept Walliser Rettungsorganisation, November 1996, S. 31.<br />

43 Vgl. Interverband <strong>für</strong> <strong>Rettungswesen</strong>. 1990. Richtlinien betreffend Ausbildung und Einsatz von<br />

Rettungssanitätern IVR.<br />

44 Vgl. http://www.siga-fsia.ch/deutsch/PATIENTEN/pinford.htm.<br />

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