Tarifpolitik im Schweizer Rettungswesen - Zentralstelle für ...
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linien. 41 Gemäss U.B. Krieger, Geschäftsleiter des IVR, handelt es sich bei den gesetzlichen<br />
Hinweisen auf die IVR-Richtlinien oft um politische Lippenbekenntnisse. Der Kanton<br />
Wallis wiederum stützt sich weder <strong>im</strong> Gesetz noch <strong>im</strong> Rettungskonzept auf die IVR-Richtlinien,<br />
da die Anforderungen des IVR «recht hoch angesetzt» sind. 42 Die KWRO soll sich<br />
aber laut Rettungskonzept bei der Ausarbeitung des Ausbildungskonzeptes von den Anforderungen<br />
des IVR inspirieren lassen.<br />
5.1.2. Weitere Bestrebungen des IVR<br />
Der IVR will ein Projekt lancieren, welches die Bereitstellung eines geeigneten informationstechnischen<br />
Mediums <strong>für</strong> die zentrale Erfassung und Auswertung der «Einsatzprotokolle<br />
IVR» zum Ziel hat. Mit der Erfassung der Einsatzprotokolle wäre es dem IVR möglich, qualitätsrelevante<br />
Eckwerte <strong>im</strong> <strong>Rettungswesen</strong> zu messen und auszuwerten. Zudem will der IVR<br />
eine Arbeitgruppe und zu einem späteren Zeitpunkt eine Paritätische Kommission bilden,<br />
welche die Anerkennungskriterien <strong>für</strong> die Sanitätsnotrufzentrale 144 erarbeiten. Schliesslich<br />
schlägt der IVR die Trennung von Transportunternehmen und Rettungsdiensten vor. Heute<br />
findet gemäss U.B. Krieger, Geschäftsleiter des IVR, eine Quersubventionierung vom Transport<br />
zur Rettung statt. Es entstehen <strong>im</strong>mer mehr Unternehmen, die nur den Transport anbieten.<br />
Sie sind preiswerter, weil sie keinen 24-Stunden-Service gewährleisten müssen.<br />
5.2. Ausbildung<br />
Ein wichtiger Best<strong>im</strong>mungsfaktor der Qualität ist die Qualifikation des Rettungspersonals.<br />
Die Ausbildung zum Rettungssanitäter IVR 43 , welche von 1977 bis 1999 angeboten wurde,<br />
wies verschiedene Mängel auf. Ein Problem war unter anderem, dass die Rettungssanitäter<br />
IVR keinen Zugang zu den Kaderschulen des <strong>Schweizer</strong>ischen Roten Kreuzes (SRK) hatten.<br />
Aufgrund dieser «bildungspolitischen Sackgasse» konnten sehr viel weniger Rettungssanitäter<br />
ausgebildet werden, als der Markt brauchen würde. Insgesamt absolvierten nur<br />
ca. 1000 Rettungssanitäter die Ausbildung gemäss IVR-Richtlinien. 44 1994 erteilte die SDK<br />
dem SRK den Auftrag, Leitlinien <strong>für</strong> eine dreijährige Grundausbildung <strong>für</strong> Rettungssanitäter<br />
zu konzipieren. Seit dem 1. Juli 1998 kann die dreijährige Ausbildung zum Rettungssanitäter<br />
SRK absolviert werden. Ausbildungsstätten bestehen in den Kantonen Aargau, Bern,<br />
Genf, Tessin und Zürich. Zurzeit dürften in der Schweiz allerdings ca. 1000 ausgebildete<br />
Rettungssanitäter fehlen. Eine Umsetzung der bestehenden IVR-Richtlinien ist deshalb<br />
41 Vgl. Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement des Kantons Graubünden. 1999. Rettungskonzept<br />
Graubünden, S. 6.<br />
42 Vgl. Globalkonzept Walliser Rettungsorganisation, November 1996, S. 31.<br />
43 Vgl. Interverband <strong>für</strong> <strong>Rettungswesen</strong>. 1990. Richtlinien betreffend Ausbildung und Einsatz von<br />
Rettungssanitätern IVR.<br />
44 Vgl. http://www.siga-fsia.ch/deutsch/PATIENTEN/pinford.htm.<br />
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