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Tarifpolitik im Schweizer Rettungswesen - Zentralstelle für ...

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6. Vergleichbare Datenerfassung <strong>für</strong> die Rettungseinsätze mit dem Ziel der Qualitätssicherung<br />

7. Förderung der Laienausbildung in Erster Hilfe <strong>für</strong> best<strong>im</strong>mte Berufe und Funktionen<br />

Erreicht wurde seither die schweizweite Einführung der Sanitätsnotrufzentralen 144 und die<br />

Schaffung der vom SRK anerkannten Berufsausbildung «Rettungssanitäter» (vgl. Abschnitt<br />

5.2.). Die Bewilligungspflicht <strong>für</strong> Rettungsdienste ist erst in ca. ¾ aller Kantone eingeführt<br />

(vgl. Abschnitt 1.1.). Der IVR engagierte sich seither v.a. in Qualitätsfragen und arbeitete<br />

diverse Richtlinien aus. 1994 veröffentlichte der IVR Richtlinien über die Ausrüstung von<br />

Sanitätsfahrzeugen 32 , und 1997 verfasste er Qualitätskriterien <strong>für</strong> Rettungsdienste 33 .<br />

Zahlreiche Richtlinien wie diejenigen über die Notarztausrüstung 34 , die Kompetenzen <strong>für</strong><br />

nichtärztliches Personal 35 oder die Behandlung der allgemeinen Unterkühlung und der lokalen<br />

Kälteschäden 36 folgten. 1998 hat die SDK dem IVR das Mandat zur Qualitätssicherung<br />

<strong>im</strong> <strong>Rettungswesen</strong> übertragen. 37 Alle weiteren oben genannten Ziele wurden bisher nicht<br />

oder nur teilweise erreicht.<br />

5.1.1. Anerkennung von Rettungsdiensten<br />

In Ausführung des Mandates der <strong>Schweizer</strong>ischen Sanitätsdirektorenkonferenz hat eine<br />

Fachgruppe des IVR die erste Version der «Best<strong>im</strong>mungen über die Anerkennung von Rettungsdiensten»<br />

Ende 1999 zur Vernehmlassung unterbreitet. Diese Best<strong>im</strong>mungen beinhalten<br />

<strong>im</strong> Grundsatz nichts, was nicht schon in den Richtlinien «Qualitätskriterien <strong>für</strong> Rettungsdienste»<br />

enthalten war. Der Unterschied besteht vor allem darin, dass in den «Best<strong>im</strong>mungen<br />

über die Anerkennung von Rettungsdiensten» nicht nur Soll-Vorgaben, sondern auch<br />

l<strong>im</strong>itierte Muss-Vorgaben festgelegt wurden, damit ein Betrieb überhaupt als Rettungsdienst<br />

anerkannt werden kann. Die Soll-Kriterien sollen in der Regel bis zum Jahr 2005 erfüllt werden.<br />

Ein vom IVR anerkannter Rettungsdienst dürfte sich «Anerkannter Rettungsdienst IVR»<br />

nennen, wobei die Anerkennung alle drei Jahre überprüft werden soll. Die Qualität wurde in<br />

Kriterien der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität unterteilt, wobei das Schwergewicht<br />

auf der Struktur- und Prozessqualität liegt. Die Europäischen Normen (EN) werden mit den<br />

«Best<strong>im</strong>mungen über die Anerkennung von Rettungsdiensten» erfüllt.<br />

32 Vgl. Interverband <strong>für</strong> <strong>Rettungswesen</strong>. 1994. Richtlinien <strong>für</strong> den Patiententransport auf der Strasse und<br />

<strong>für</strong> den Bau und die Ausrüstung von Sanitätsfahrzeugen <strong>im</strong> Rettungsdienst.<br />

33 Vgl. Interverband <strong>für</strong> <strong>Rettungswesen</strong>. 1997. Qualitätskriterien <strong>für</strong> Rettungsdienste.<br />

34 Vgl. Interverband <strong>für</strong> <strong>Rettungswesen</strong>. 1998. Richtlinien <strong>für</strong> die Notarztausrüstung.<br />

35 Vgl. Interverband <strong>für</strong> <strong>Rettungswesen</strong>. 1997. Richtlinien <strong>für</strong> Ärzte betreffend die Delegation medizinischer<br />

Kompetenzen an nichtärztliches Personal <strong>im</strong> <strong>Rettungswesen</strong>.<br />

36 Vgl. Interverband <strong>für</strong> <strong>Rettungswesen</strong>. 1998. Richtlinien <strong>für</strong> die Behandlung der allgemeinen<br />

Unterkühlung und der lokalen Kälteschäden.<br />

37 Vgl. Interverband <strong>für</strong> <strong>Rettungswesen</strong>. Kurier 01/1999, S. 6.<br />

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