Tarifpolitik im Schweizer Rettungswesen - Zentralstelle für ...
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6. Vergleichbare Datenerfassung <strong>für</strong> die Rettungseinsätze mit dem Ziel der Qualitätssicherung<br />
7. Förderung der Laienausbildung in Erster Hilfe <strong>für</strong> best<strong>im</strong>mte Berufe und Funktionen<br />
Erreicht wurde seither die schweizweite Einführung der Sanitätsnotrufzentralen 144 und die<br />
Schaffung der vom SRK anerkannten Berufsausbildung «Rettungssanitäter» (vgl. Abschnitt<br />
5.2.). Die Bewilligungspflicht <strong>für</strong> Rettungsdienste ist erst in ca. ¾ aller Kantone eingeführt<br />
(vgl. Abschnitt 1.1.). Der IVR engagierte sich seither v.a. in Qualitätsfragen und arbeitete<br />
diverse Richtlinien aus. 1994 veröffentlichte der IVR Richtlinien über die Ausrüstung von<br />
Sanitätsfahrzeugen 32 , und 1997 verfasste er Qualitätskriterien <strong>für</strong> Rettungsdienste 33 .<br />
Zahlreiche Richtlinien wie diejenigen über die Notarztausrüstung 34 , die Kompetenzen <strong>für</strong><br />
nichtärztliches Personal 35 oder die Behandlung der allgemeinen Unterkühlung und der lokalen<br />
Kälteschäden 36 folgten. 1998 hat die SDK dem IVR das Mandat zur Qualitätssicherung<br />
<strong>im</strong> <strong>Rettungswesen</strong> übertragen. 37 Alle weiteren oben genannten Ziele wurden bisher nicht<br />
oder nur teilweise erreicht.<br />
5.1.1. Anerkennung von Rettungsdiensten<br />
In Ausführung des Mandates der <strong>Schweizer</strong>ischen Sanitätsdirektorenkonferenz hat eine<br />
Fachgruppe des IVR die erste Version der «Best<strong>im</strong>mungen über die Anerkennung von Rettungsdiensten»<br />
Ende 1999 zur Vernehmlassung unterbreitet. Diese Best<strong>im</strong>mungen beinhalten<br />
<strong>im</strong> Grundsatz nichts, was nicht schon in den Richtlinien «Qualitätskriterien <strong>für</strong> Rettungsdienste»<br />
enthalten war. Der Unterschied besteht vor allem darin, dass in den «Best<strong>im</strong>mungen<br />
über die Anerkennung von Rettungsdiensten» nicht nur Soll-Vorgaben, sondern auch<br />
l<strong>im</strong>itierte Muss-Vorgaben festgelegt wurden, damit ein Betrieb überhaupt als Rettungsdienst<br />
anerkannt werden kann. Die Soll-Kriterien sollen in der Regel bis zum Jahr 2005 erfüllt werden.<br />
Ein vom IVR anerkannter Rettungsdienst dürfte sich «Anerkannter Rettungsdienst IVR»<br />
nennen, wobei die Anerkennung alle drei Jahre überprüft werden soll. Die Qualität wurde in<br />
Kriterien der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität unterteilt, wobei das Schwergewicht<br />
auf der Struktur- und Prozessqualität liegt. Die Europäischen Normen (EN) werden mit den<br />
«Best<strong>im</strong>mungen über die Anerkennung von Rettungsdiensten» erfüllt.<br />
32 Vgl. Interverband <strong>für</strong> <strong>Rettungswesen</strong>. 1994. Richtlinien <strong>für</strong> den Patiententransport auf der Strasse und<br />
<strong>für</strong> den Bau und die Ausrüstung von Sanitätsfahrzeugen <strong>im</strong> Rettungsdienst.<br />
33 Vgl. Interverband <strong>für</strong> <strong>Rettungswesen</strong>. 1997. Qualitätskriterien <strong>für</strong> Rettungsdienste.<br />
34 Vgl. Interverband <strong>für</strong> <strong>Rettungswesen</strong>. 1998. Richtlinien <strong>für</strong> die Notarztausrüstung.<br />
35 Vgl. Interverband <strong>für</strong> <strong>Rettungswesen</strong>. 1997. Richtlinien <strong>für</strong> Ärzte betreffend die Delegation medizinischer<br />
Kompetenzen an nichtärztliches Personal <strong>im</strong> <strong>Rettungswesen</strong>.<br />
36 Vgl. Interverband <strong>für</strong> <strong>Rettungswesen</strong>. 1998. Richtlinien <strong>für</strong> die Behandlung der allgemeinen<br />
Unterkühlung und der lokalen Kälteschäden.<br />
37 Vgl. Interverband <strong>für</strong> <strong>Rettungswesen</strong>. Kurier 01/1999, S. 6.<br />
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