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Tarifpolitik im Schweizer Rettungswesen - Zentralstelle für ...

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4. Abgrenzung der Einsatzgebiete<br />

Bei allen befragten Rettungsdiensten sind die Einsatzgebiete klar definiert. Es kommt nicht<br />

mehr vor, dass zwei Rettungsdienste gleichzeitig an einem Notfallort erscheinen. Oft entsprechen<br />

die Einsatzgebiete der öffentlichen Rettungsdienste den Spitalregionen der jeweiligen<br />

Kantone. Pro Spitalregion können dabei durchaus mehrere Rettungsdienste zugeteilt<br />

sein.<br />

Im Kanton Aargau beispielsweise wurden die neun spitalgebundenen Rettungsdienste und<br />

zwei private Anbieter den neun Spitalregionen zugeteilt. Die Einsatzgebiete wurden entsprechend<br />

der Einhaltung der 15-Minuten-Zeitspanne zwischen Alarmeingang und Eintreffen<br />

des Rettungsdienstes vor Ort zugewiesen. Die Einsatzgebiete der spitalgebundenen<br />

Rettungsdienste decken sich mit den Spitalregionen, ausser bei jenen Gemeinden, <strong>für</strong><br />

welche die beiden privaten Anbieter zuständig sind. Auch <strong>im</strong> Kanton Wallis entsprechen die<br />

sechs Spitalzonen den Einsatzzonen <strong>für</strong> öffentliche Rettungsdienste. Den Bedürfnisnachweis<br />

<strong>für</strong> Rettungsdienste und Fahrzeuge erarbeitet dabei die KWRO. Sie unterbreitet dem<br />

Staatsrat über die kantonale Gesundheitsplanungskommission u.a. eine Empfehlung zur<br />

Anzahl der notwendigen öffentlichen Rettungsdienste, wobei der Staatsrat schlussendlich<br />

zu entscheiden hat. Mit der Schliessung oder Fusionierung von Spitälern reduzieren sich oft<br />

auch die Spitalregionen und die angegliederten Rettungsdienste. Beispielsweise reduzierte<br />

sich <strong>im</strong> Kanton Bern die Anzahl der spitalgebundenen Rettungsdienste durch die Zusammenlegung<br />

verschiedener Spitäler. Der Kanton Bern möchte die Einsatzgebiete mit dem<br />

neuen Rettungskonzept (vgl. Kapitel 3) neu definieren. Im Kanton St. Gallen entsprechen<br />

die Einsatzgebiete der Rettungsdienste den bisherigen Spitalregionen, wobei diese voraussichtlich<br />

per 1.1.2002 auf vier Versorgungsregionen reduziert werden. Auch <strong>im</strong> Kanton<br />

Graubünden sind die Rettungsdienste gemäss den Spitalregionen zugeteilt. Allerdings stellte<br />

man fest, dass es Regionen gibt, die nicht innerhalb von 30 Minuten von einem Spital<br />

aus erreicht werden können. Deshalb wurden zusätzliche Stützpunkte errichtet, welche<br />

einen Leistungsauftrag eines Regionalspitals haben (z.B. Stützpunkt Arosa, welcher dem<br />

Spital Chur angegliedert ist).<br />

Für die rettungsdienstliche Alarmierung und Versorgung von Grenzregionen, welche<br />

schneller durch einen ausserkantonalen Rettungsdienst bedient werden können, haben<br />

die Kantone Verträge bzw. Vereinbarungen mit ihren Nachbarkantonen abgeschlossen.<br />

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