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Tarifpolitik im Schweizer Rettungswesen - Zentralstelle für ...

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3. Rettungskonzepte<br />

Verschiedene Kantone wie Aargau 24 , Wallis 25 und Graubünden 26 verfassten in den letzten<br />

Jahren ein Rettungskonzept. Wichtiges Ziel aller Rettungskonzepte war dabei die Einführung<br />

der einheitlichen Sanitätsnotrufzentrale 144. Diese wurde inzwischen in der ganzen<br />

Schweiz realisiert. Noch <strong>im</strong> Jahre 1993 hatten erst 10 Kantone eine Sanitätsnotrufzentrale<br />

144 in Betrieb. Die Kantone Graubünden und Neuenburg führten sie als letzte ein. Die<br />

Sanitätsnotrufzentrale 144 entscheidet jeweils über die Schwere des Falles und best<strong>im</strong>mt,<br />

welche Rettungsmittel einzusetzen sind.<br />

Weiter werden in den Rettungskonzepten Qualitätsziele (vgl. Kapitel 5) und die Organisation<br />

und die Verantwortlichkeit <strong>für</strong> die verschiedenen Aufgaben <strong>im</strong> <strong>Rettungswesen</strong> dargestellt.<br />

Eine vorbildliche Organisationsstruktur wählte beispielsweise der Kanton Wallis, welcher die<br />

kantonale Dachorganisation KWRO ins Leben rief. Aufgrund gesetzlicher Grundlagen 27 hat<br />

der Staatsrat den Leistungsauftrag der KWRO zu formulieren, welcher den Aufbau und den<br />

Betrieb einer Alarm- und Einsatzzentrale Nr. 144, die Erarbeitung von Richtlinien <strong>für</strong> Anforderungen<br />

an das Personal und an die Qualitätskontrolle, die Durchführung der Qualitätskontrolle<br />

und der Qualitätssicherung sowie zahlreiche weitere Aufgaben umfasst. 28 Im Kanton<br />

Graubünden ist der Bündner Ärzteverein mit der Organisation des ärztlichen Notfalldienstes<br />

betraut. Der Bündner Ärzteverein und das Gesundheitsamt schlossen diesbezüglich<br />

einen Zusammenarbeitsvertrag ab, wobei der Bündner Ärzteverein durch das Gesundheitsamt<br />

<strong>für</strong> den Organisationsaufwand vergütet wird. Die Leistungsaufträge weiterer verschiedener<br />

Rettungsorganisationen (Einsatzleitstelle Sanitätsnotruf 144, Rettungsdienste<br />

der Spitalregionen, Pistenrettungsdienste der Seilbahn- und Skiliftunternehmungen, SAC,<br />

Feuerwehren und Feuerwehrstützpunkte, Kantonspolizei usw.) werden <strong>im</strong> Bündner Rettungskonzept<br />

detailliert aufgeführt.<br />

Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich legte 1995 das «Konzept <strong>für</strong> das <strong>Rettungswesen</strong><br />

<strong>im</strong> Kanton Zürich» zur Vernehmlassung vor. Der Vorschlag, einen kantonalen Rettungsdienst<br />

oder einen Rettungsverbund einzuführen, fand nur sehr wenige Be<strong>für</strong>worter.<br />

Die Gesundheitsdirektion respektierte schliesslich den Wunsch der Rettungsdienste und<br />

der hinter ihnen stehenden Trägergemeinden, die Autonomie zu wahren.<br />

24 Vgl. Das Aargauische <strong>Rettungswesen</strong> 2005. Rettungskonzept, Auftrag, Perspektiven, Massnahmen,<br />

November 1995.<br />

25 Vgl. Globalkonzept Walliser Rettungsorganisation, November 1996.<br />

26 Vgl. Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement des Kantons Graubünden. 1999. Rettungskonzept<br />

Graubünden.<br />

27 Vgl. Gesetz über die Organisation des <strong>Rettungswesen</strong>s (541), Art. 6 und Verordnung über die<br />

Organisation des <strong>Rettungswesen</strong>s (542), Art. 2ff.<br />

28 Vgl. Globalkonzept Walliser Rettungsorganisation, November 1996, S. 23.<br />

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