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Systemsteuerung im Case Management

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diese Weise können die Möglichkeiten zur Machtausübung als Vierfeldertafel<br />

dargestellt werden. 291<br />

WIRKUNG<br />

destruktive<br />

Macht:<br />

Reduktion<br />

von<br />

Alternativen<br />

instruktive<br />

Macht:<br />

Einwirkung<br />

auf<br />

Handlungen /<br />

Einstellungen<br />

materiell:<br />

Reproduktionsgüter<br />

Ziel:<br />

Verhinderung von<br />

Handlungen<br />

Maßnahmen:<br />

Wegnahme, Vorenthaltung<br />

von Gütern<br />

Beispiel:<br />

Entzug einer<br />

Beauftragung<br />

Ziel:<br />

Veränderung von<br />

Handlungen<br />

Maßnahmen:<br />

Belohung, Bestrafung,<br />

bzw. deren Ankündigung<br />

Beispiel:<br />

Konventionalstrafe bei<br />

geringen<br />

Integrationsquoten<br />

Abb. 5: Möglichkeiten der Machtausübung<br />

MEDIUM<br />

Der Übergang gerade zwischen destruktiver und instruktiver Macht <strong>im</strong> <strong>im</strong>materiellen<br />

Bereich ist eher fließend, da auch Rituale oder Normen zumindest grenzwertig die<br />

Vorenthaltung von alternativen Möglichkeiten (=Informationen) mit einschließen.<br />

Auch wenn hier stets die Einwilligung, wie bei jeder instruktiven Handlung,<br />

erforderlich ist, hat auch diese Variation der Verhaltensdetermination ein nicht zu<br />

unterschätzendes Wirkungspotenzial. Ein überaus plastisches Beispiel kognitiver<br />

instruktiver Macht liefert der Spielfilm „Die Welle“ (Deutschland 2008) auf der<br />

Grundlage der an einer tatsächlichen Begebenheit in einer amerikanischen<br />

Highschool basierenden Roman von Morton Rhue. 292<br />

Die bisher übernommene Folgerung der Systemtheorie nach der prinzipiellen<br />

Steuerungsunabhängigkeit sozialer Systeme ist daher unter Einbezug der<br />

291 vgl. hierzu auch Ploil 2008 S. 12 f. – sie führt allerdings nicht weiter aus, was konkret unter den so<br />

entstehenden vier Möglichkeiten der Macht zu verstehen ist – als instruktive Macht <strong>im</strong> kognitiven<br />

Bereich bezeichnet sie die „Begrenzung der Erkenntnismöglichkeiten“ (ders., S. 13) was aber aus<br />

Sicht d. Verf. eine destruktive Maßnahme ist, weil hiermit ebenfalls Alternativen reduziert werden und<br />

keine Einwilligung des Adressaten erforderlich ist.<br />

292 vgl. Rhue, Noack 1997: kurzer Abriss der Handlung: ein Lehrer will verdeutlichen, dass auch heute<br />

noch der Gruppenzwang des Nationalsozialismus mit allen seinen Folgen möglich wäre und macht<br />

mit seinen Schülern ein Exper<strong>im</strong>ent. Er führt Rituale ein (aufstehen, Lehrer mit „Herr“ anreden, usw.),<br />

die dann <strong>im</strong> Folgenden zu Kleidungsordnungen, einen eigenen Gruß, Mitgliedsausweise, usw.<br />

ausgebaut werden und nennt die „Bewegung“ dann „Welle“. Das führt dazu, dass weitere Schüler<br />

anderer Kurse Mitglied werden wollen, während Nichtmitglieder <strong>im</strong>mer massiver ausgegrenzt werden<br />

– bis hin zu körperlichen Angriffen. Ein Schüler dient sich sogar (auch <strong>im</strong> realen Fall !) dem Lehrer als<br />

„Leibwächter“ an, da er bedroht wäre und Schutz benötigen würde.<br />

Seite 85<br />

<strong>im</strong>materiell (kognitiv):<br />

Wissen, Informationen<br />

Ziel:<br />

Verhinderung von<br />

Wissen / Partizipation<br />

Maßnahmen:<br />

Vorenthaltung von<br />

Informationen<br />

Beispiel:<br />

Nicht-Einbezug in eine<br />

beschränkte<br />

Ausschreibung<br />

Ziel:<br />

Veränderung von Einstellungen<br />

/ Handlungen<br />

Maßnahmen:<br />

Forderungen, Normen,<br />

Vorbilder, Rituale<br />

Beispiel:<br />

Zielvorgaben für eine<br />

Hilfebeauftragung<br />

Adressat:<br />

passiv<br />

(Unterlassen)<br />

- keine<br />

Einwilligung<br />

erforderlich<br />

Adressat:<br />

aktiv<br />

(tun, denken)<br />

- Einwilligung<br />

erforderlich

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