Systemsteuerung im Case Management
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Im Bereich der ‚Bildungsträger’ 250 ist zwar eine große Heterogenität der<br />
Organisationsformen anzutreffen, die grob in drei Kategorien teilbar sind:<br />
subventionierte gemeinnützige 251 , unsubventionierte gemeinnützige 252 und<br />
privatwirtschaftliche 253 (nicht gemeinnützige) Träger. Ihnen ist aber gemein, dass sie<br />
alle für Ihre Leistungen Zahlungen von den jeweiligen Kostenträgern (gleich<br />
Auftraggebern) enthalten. Auch wenn zumindest bei einem Teil der<br />
Leistungsübertragungen (Aufträge) ein Einfluss auf die Teilnahmeentscheidungen 254<br />
besteht, sind auch hier neben fachlichen Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit der<br />
angebotenen Leistung für die konkrete Bedarfssituation des jeweiligen<br />
Hilfebedürftigen (nach dem Code ‚helfen / nicht-helfen’) auch wirtschaftliche<br />
Überlegungen mit <strong>im</strong> Spiel, denn jede Entscheidung für ‚nicht-helfen’ ist zugleich<br />
auch eine Entscheidung <strong>im</strong> binären Wirtschafts-Code für ‚nicht-zahlen’. Da das gros<br />
der Beauftragungen mittlerweile teilnahmebezogen vergütet wird, ist jeder<br />
Teilnehmer weniger auch ein Verlust an Refinanzierungsmitteln, zumal durch die<br />
ebenfalls seit einigen Jahren zunehmende Leistungsvergabe über Ausschreibungen<br />
die Kostensätze sich tendenziell ‚nach unten’ bewegen und die wirtschaftlichen<br />
Spielräume sich daher verengen. Diese Situation trifft – zumindest bis auf graduelle<br />
Unterschiede – für alle drei Träger-Kategorien zu. Selbst subventionierte Träger sind<br />
gegenüber ihren Zuwendungsgebern rechenschaftspflichtig, wieso sie (<strong>im</strong>mer noch)<br />
von Subventionen abhängig sind und stehen daher unter einem gewissen Druck,<br />
diese zu min<strong>im</strong>ieren oder zumindest nicht zu erhöhen.<br />
Mit diesem Exkurs sollte lediglich exemplarisch aufgezeigt werden, dass der binäre<br />
Code der Sozialen Arbeit zumindest 255 für das dargestellte Handlungsfeld der<br />
beruflichen Erst- und Wiedereingliederung auch in Teilen vom binären Code des<br />
Wirtschaftssystems ‚interpenetriert’ wird, so dass eine Handlungsanalyse auch die<br />
wirtschaftliche D<strong>im</strong>ension nicht unbeachtet lassen darf.<br />
Auf der anderen Seite wird aber der eigene Systemcharakter der Sozialen Arbeit<br />
auch aus Sicht des Verfassers dadurch deutlich, dass sich die Soziale Arbeit <strong>im</strong><br />
250 Der Begriff wird nach wie vor von der Bundesagentur für Arbeit (BA) verwendet, wenn auch in<br />
deren Internetauftritt dies mittlerweile zu ‚Träger’ verkürzt wurde. Der Begriff hat zwar Tradition,<br />
verkennt aber, dass Bildung zunehmend in den Hintergrund tritt und die berufliche Integration <strong>im</strong>mer<br />
zentraler die an diese Träger übertragene Aufgabe verkörpert.<br />
251 z.B. der VABW – Verein für allgemeine und berufliche Weiterbildung e.V. in Alsdorf bei Aachen,<br />
der über Mitgliedsbeiträge und Subventionen von Gemeinden und dem Landkreis Aachen mit<br />
unterhalten wird (Internet: www.vabw.de)<br />
252 z.B. die FAW – Fortbildungsakademie der Wirtschaft gGmbH, die zwar von einer<br />
arbeitgebernahen Institution gegründet wurde (IW), sich aber trotz ihrer Gemeinnützigkeit<br />
(gemeinnützige GmbH) allein aus ihren Erlösen erhalten muss (Internet: www.faw.de).<br />
253 z.B. die ESO – Euro-Schulen-Organisation GmbH, mit ca. 2.000 Mitarbeiter einer der größten<br />
privatwirtschaftlichen Arbeitsmarktdienstleister (Internet: www.eso.de)<br />
254 Neben der Entscheidung zur Teilnahme an einer Hilfeleistung (z.B. Qualifizierung, Vermittlung,<br />
usw.) ist auch die Entscheidung über einen möglichen Abbruch zu beachten, die auch wieder dem<br />
binären Code von ‚helfen – nicht-(mehr-)helfen’ unterliegt. Und auch hier sind wieder zwei<br />
grundsätzliche Fälle zu unterscheiden: den (möglichen) Austritt wegen Unweckmäßigkeit der<br />
weiteren Teilnahme (mangelnde Mitwirkung, hohe Fehlzeiten, usw.) und der wegen ‚Erfolgs’ (i.d.R.<br />
durch Arbeitsaufnahme).<br />
255 Es ist zwar nur wenig vorstellbar, dass der kurz angerissene Einfluss wirtschaftlicher<br />
Überlegungen nur auf das beschriebene Handlungsfeld beschränkt ist, da aber der Verfasser nur hier<br />
über ausreichende Praxiserfahrung verfügt, wird auf den Anspruch der ‚Allgemeingültigkeit’ für alle<br />
Felder der Sozialen Arbeit ausdrücklich verzichtet.<br />
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