28.01.2013 Aufrufe

Systemsteuerung im Case Management

Systemsteuerung im Case Management

Systemsteuerung im Case Management

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Im Bereich der ‚Bildungsträger’ 250 ist zwar eine große Heterogenität der<br />

Organisationsformen anzutreffen, die grob in drei Kategorien teilbar sind:<br />

subventionierte gemeinnützige 251 , unsubventionierte gemeinnützige 252 und<br />

privatwirtschaftliche 253 (nicht gemeinnützige) Träger. Ihnen ist aber gemein, dass sie<br />

alle für Ihre Leistungen Zahlungen von den jeweiligen Kostenträgern (gleich<br />

Auftraggebern) enthalten. Auch wenn zumindest bei einem Teil der<br />

Leistungsübertragungen (Aufträge) ein Einfluss auf die Teilnahmeentscheidungen 254<br />

besteht, sind auch hier neben fachlichen Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit der<br />

angebotenen Leistung für die konkrete Bedarfssituation des jeweiligen<br />

Hilfebedürftigen (nach dem Code ‚helfen / nicht-helfen’) auch wirtschaftliche<br />

Überlegungen mit <strong>im</strong> Spiel, denn jede Entscheidung für ‚nicht-helfen’ ist zugleich<br />

auch eine Entscheidung <strong>im</strong> binären Wirtschafts-Code für ‚nicht-zahlen’. Da das gros<br />

der Beauftragungen mittlerweile teilnahmebezogen vergütet wird, ist jeder<br />

Teilnehmer weniger auch ein Verlust an Refinanzierungsmitteln, zumal durch die<br />

ebenfalls seit einigen Jahren zunehmende Leistungsvergabe über Ausschreibungen<br />

die Kostensätze sich tendenziell ‚nach unten’ bewegen und die wirtschaftlichen<br />

Spielräume sich daher verengen. Diese Situation trifft – zumindest bis auf graduelle<br />

Unterschiede – für alle drei Träger-Kategorien zu. Selbst subventionierte Träger sind<br />

gegenüber ihren Zuwendungsgebern rechenschaftspflichtig, wieso sie (<strong>im</strong>mer noch)<br />

von Subventionen abhängig sind und stehen daher unter einem gewissen Druck,<br />

diese zu min<strong>im</strong>ieren oder zumindest nicht zu erhöhen.<br />

Mit diesem Exkurs sollte lediglich exemplarisch aufgezeigt werden, dass der binäre<br />

Code der Sozialen Arbeit zumindest 255 für das dargestellte Handlungsfeld der<br />

beruflichen Erst- und Wiedereingliederung auch in Teilen vom binären Code des<br />

Wirtschaftssystems ‚interpenetriert’ wird, so dass eine Handlungsanalyse auch die<br />

wirtschaftliche D<strong>im</strong>ension nicht unbeachtet lassen darf.<br />

Auf der anderen Seite wird aber der eigene Systemcharakter der Sozialen Arbeit<br />

auch aus Sicht des Verfassers dadurch deutlich, dass sich die Soziale Arbeit <strong>im</strong><br />

250 Der Begriff wird nach wie vor von der Bundesagentur für Arbeit (BA) verwendet, wenn auch in<br />

deren Internetauftritt dies mittlerweile zu ‚Träger’ verkürzt wurde. Der Begriff hat zwar Tradition,<br />

verkennt aber, dass Bildung zunehmend in den Hintergrund tritt und die berufliche Integration <strong>im</strong>mer<br />

zentraler die an diese Träger übertragene Aufgabe verkörpert.<br />

251 z.B. der VABW – Verein für allgemeine und berufliche Weiterbildung e.V. in Alsdorf bei Aachen,<br />

der über Mitgliedsbeiträge und Subventionen von Gemeinden und dem Landkreis Aachen mit<br />

unterhalten wird (Internet: www.vabw.de)<br />

252 z.B. die FAW – Fortbildungsakademie der Wirtschaft gGmbH, die zwar von einer<br />

arbeitgebernahen Institution gegründet wurde (IW), sich aber trotz ihrer Gemeinnützigkeit<br />

(gemeinnützige GmbH) allein aus ihren Erlösen erhalten muss (Internet: www.faw.de).<br />

253 z.B. die ESO – Euro-Schulen-Organisation GmbH, mit ca. 2.000 Mitarbeiter einer der größten<br />

privatwirtschaftlichen Arbeitsmarktdienstleister (Internet: www.eso.de)<br />

254 Neben der Entscheidung zur Teilnahme an einer Hilfeleistung (z.B. Qualifizierung, Vermittlung,<br />

usw.) ist auch die Entscheidung über einen möglichen Abbruch zu beachten, die auch wieder dem<br />

binären Code von ‚helfen – nicht-(mehr-)helfen’ unterliegt. Und auch hier sind wieder zwei<br />

grundsätzliche Fälle zu unterscheiden: den (möglichen) Austritt wegen Unweckmäßigkeit der<br />

weiteren Teilnahme (mangelnde Mitwirkung, hohe Fehlzeiten, usw.) und der wegen ‚Erfolgs’ (i.d.R.<br />

durch Arbeitsaufnahme).<br />

255 Es ist zwar nur wenig vorstellbar, dass der kurz angerissene Einfluss wirtschaftlicher<br />

Überlegungen nur auf das beschriebene Handlungsfeld beschränkt ist, da aber der Verfasser nur hier<br />

über ausreichende Praxiserfahrung verfügt, wird auf den Anspruch der ‚Allgemeingültigkeit’ für alle<br />

Felder der Sozialen Arbeit ausdrücklich verzichtet.<br />

Seite 71

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!