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Systemsteuerung im Case Management

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Überschneidungen gibt es z.B. <strong>im</strong> Bereich der Psychotherapie (zwischen Medizin<br />

und Psychologie) auch. Zudem prognostizieren Kessel und Otto durch die mit dem<br />

Bologna-Prozess einhergehenden Umstrukturierungen der Studiengänge ein<br />

„überraschendes Ende“ derartiger „disziplinpolitischer Stellenskämpfe“ 247 .<br />

Damit bleibt aber die Frage nach dem Funktionssystemcharakter der Sozialen Arbeit<br />

weiter offen. Die skizzierten Beschreibungen der Arbeitsfelder und Aufgaben sind in<br />

einem hohen Maße deckungsgleich 248 , führen aber nur zu unterschiedlichen<br />

Schussfolgerungen. Aus Sicht des Verfassers spricht einiges dafür, Soziale Arbeit<br />

als subsidiäres Funktionssystem zu verorten, da die Interdependenzen mit anderen<br />

Systemen, so vor allem mit dem Rechtssystem unbestreitbar sind.<br />

Ein weiterer Aspekt, der nur für eine nachrangige Verortung der Sozialen Arbeit<br />

spricht, ist die Verknüpfung mit Gegebenheiten aus dem Wirtschaftssystem. Auch<br />

wenn die Leitdifferenz, der binäre Code der Sozialen Arbeit zumeist als ‚helfen –<br />

nicht-helfen’ angegeben wird, darf nicht übersehen werden, dass dies auch nur eine<br />

Seite ‚der Medaille’ ist. Auch Soziale Arbeitet richtet sich über die sie betreibenden<br />

Organisationen auch an binären Code des Wirtschaftssystems ‚zahlen / nichtzahlen’<br />

aus. Dies zeigt sich dann in besonderer Deutlichkeit, wenn z.B. <strong>im</strong> Falle von<br />

Hilfen <strong>im</strong> Regelsystem des SGB II (oder SGB III) diese von einem Kosten- und<br />

Leistungsträger (z.B. ARGE <strong>im</strong> SGB II oder Arbeitsagentur <strong>im</strong> SGB III) an<br />

‚Bildungsträger’ genannte Organisationen zur Abarbeitung übergeben werden. Die<br />

am binären Code ‚helfen / nicht-helfend’ orientierte Entscheidung des Hilfezugangs<br />

wird durch das Organisationssystem ‚Kostenträger’ übernommen und der einzelne<br />

Klient (Hilfebedürftiger, ‚Kunde’) an den Bildungsträger überstellt, dessen<br />

Leistungsvereinbarung in vielen Fällen eine ‚code-kompatible’ Entscheidung über<br />

‚helfen / nicht-helfen’ ausdrücklich ausschließt. 249 Dies schließt Entscheidungen über<br />

etwaige Beendigung von Hilfen ebenfalls ein. Aber selbst wenn die hilfeleistende<br />

Organisation selbst zumindest mit in Zugangs- und Austrittsentscheidungen<br />

eingebunden ist und damit sich wieder entscheidungstechnisch <strong>im</strong><br />

funktionsspezifischen Code befindet, sind dennoch ihre Entscheidungen nicht frei<br />

von ‚codefremden’ Überlegungen: Alle solche Organisationen sind in<br />

Handlungszusammenhänge des Wirtschaftssystems eingebunden. Der dortige Code<br />

‚zahlen / nicht-zahlen’ best<strong>im</strong>mt in diesem Funktionssystem die Entscheidungen.<br />

Wieso gilt dies (zumindest in Teilen) auch für hilfeleistenden Organisationen?<br />

247 vgl. Kessl, Otto 2008<br />

248 abzugrenzen wären hierbei aber Positionen aus einem eher marxistischen Blickwinkel, die Soziale<br />

Arbeit mehr als ‚Reparaturbetrieb’ und damit als Stabilisierungsinstrument gesellschaftlicher<br />

Ungerechtigkeitszustände auffassen – vgl. z.B. Steinacker 2006, eingeschränkt auch Sameisky 2002<br />

249 entsprechende Leistungsbeschreibungen sind über die Homepage der Arbeitsagentur<br />

(www.arbeitsagentur.de) einzusehen, ein konkreter Verweis hierauf ist aber nicht möglich, da diese<br />

nur während der Laufzeit der Ausschreibung von i.d.R. nur einigen Wochen einsehbar / downloadbar<br />

sind – Bsp. Aus der Ausschreibung 701-08-B37026 der ARGE Hof vom 10.03.2008, S. 13 „Die<br />

Bewerber werden ausschließlich vom Bedarfsträger zugewiesen. Bei der Auswahl der Bewerber steht<br />

dem Auftragnehmer kein Mitwirkungsrecht zu.“<br />

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