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Systemsteuerung im Case Management

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Die Position (C) schließlich bestreitet die Eigenschaft der Sozialen Arbeit als<br />

(eigenständiges) Funktionssystem der Gesellschaft. Zum einen wird der theoretische<br />

Unterbau einer Unterscheidung von Funktionssystemen der Gesellschaft, die<br />

Luhmann’sche Systemtheorie abgelehnt und daraus abgeleitete Konstrukte<br />

dementsprechend verneint. Ein Vertreter dieser Position ist Heiner Sameisky, der<br />

dementsprechend weiter ausführt: Die „Soziale Arbeit steht damit weiterhin vor dem<br />

Problem, eine einheitliche theoretische Best<strong>im</strong>mung ihrer disziplinären bzw.<br />

professionellen Identität nicht leisten zu können – und sich gegenüber<br />

benachbarten, spezialisierteren Professionen/Disziplinen nicht in ausreichendem<br />

Maße abgrenzen zu können.“ 243 Eine andere Begründung zur ‚Nicht-<br />

Funktionssystem-Eigenschaft’ Sozialer Arbeit liefert Scherr mit dem Argument, dass<br />

die Leistungen der (organisierten) Sozialen Arbeit lediglich von einer<br />

unüberschaubaren Vielfalt von Organisationen auf der Basis rechtlicher und<br />

finanzieller Vorgaben übernommen würde und daher ein einheitlich abgrenzbares<br />

System nicht erkennbar sei. 244 Ähnlich argumentiert Olaf Maaß: "Soziale Arbeit<br />

rekurriert ebenso wie das Recht auf die durch Positivität der Gesetze erst und nur<br />

möglichen Ansprüche auf Unterstützung, mit allen Einschränkungen, die sich <strong>im</strong><br />

Hinblick auf Anspruch und Soziale Arbeit durch seine Form und die spezifische<br />

Zeitlichkeit ergeben. Das diskutierte parasitäre Verhältnis der Sozialen Arbeit zum<br />

Rechtssystem bestätigt sich demnach am Selektionsmechanismus der Sozialen<br />

Arbeit. Aus der Positivität der Ansprüche lässt sich schlussfolgern, dass die<br />

Engführung der Sozialen Arbeit mit der Sozialpädagogik in ein<br />

Nachrangigkeitsverhältnis gesetzt werden muss." (Maaß 2007, S. 278)<br />

Sozialpädagogik als erziehungswissenschaftliche Teildisziplin „… bezieht ihre<br />

Stabilisierungsfunktion demnach aus der Pädagogik.“ (a.a.O. S. 279) und ist so Teil<br />

des Erziehungssystems.<br />

Festzuhalten ist bei allen Positionen, dass die gesellschaftliche Funktion der Soziale<br />

Arbeit nur in Bezug zu anderen Funktionssystemen betrachtet werden kann. Vor<br />

allem zum Rechtssystem bestehen enge Verbindungen, die Kleve als (strukturelle)<br />

Kopplungen beschreibt. 245 Eine Aufteilung der Sozialen Arbeit in erzieherische<br />

Sozialpädagogik und helfende (?) Sozialarbeit (?) 246 muss aber aus Sicht des<br />

Verfassers als wenig hilfreich zurückgewiesen werden, da hierzu klare Trennlinien<br />

erforderlich wären, was in einem solchen Fall (noch) zum Erziehungssystem<br />

gehören würde. Da letzteres ein von der Systemtheorie unbestrittenes<br />

Funktionssystem ist, müsste eine über Code bzw. Sinnzuweisung erkennbare<br />

Grenzzierung vorhanden sein, so dass dann <strong>im</strong> Bereich von Exklusionen die Soziale<br />

Arbeit ‚für alles andere’ zuständig sein müsste. Die Tatsache, dass sich z.B. die<br />

universitär ausgerichtete Pädagogik auch in Vertiefungen <strong>im</strong> Bereich der<br />

Sozialpädagogik ausdifferenziert hat, reicht dazu alleine nicht, denn ähnliche<br />

neues Thema eröffnet, sondern nur die ‚Brisanz’ einer Unterscheidung nach Pr<strong>im</strong>är- und<br />

Sekundärsystem etwas relativiert werden.<br />

243 Sameisky 2002 S. 72 f. - Hinweis des Verfassers: Da der Bezug auf ein Internetdokument ohne<br />

Seitenzahlen erfolgte, sind die Seitenangaben <strong>im</strong> Vergleich zum Original möglicher Weise fälschlich.<br />

244 s. Scherr 2001- vgl. Bommes, Scherr 1996<br />

245 s. Kleve 2005, S. 83<br />

246 die Arbeit von Maaß (a.a.O.) macht allerdings nicht explizit deutlich, wo die Trennlinien zwischen<br />

Soziale Arbeit und Sozialpädagogik verlaufen – er spricht lediglich pauschal von einer<br />

„Pädagogisierung und Psychologisierung“ der Fürsorge ab den 50er Jahren (Maaß, a.a.O., S. 273 ff.)<br />

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