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Systemsteuerung im Case Management

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dieser Hinsicht wohl nicht ganz unberechtigt, in anderer Hinsicht ist dann auch die<br />

Gesellschaft auch das einzige „… vollständig und ausnahmslos geschlossene<br />

System.“ 215<br />

Allein die Erklärungsmöglichkeiten der Verwendung des Gesellschaftsbegriff als<br />

‚Endsystem’ vermag als Erklärungsebene schon allein daher nicht befriedigen, dass<br />

ansonsten Luhmann nur noch <strong>im</strong> Wesentlichen von Interaktionssystemen spricht<br />

und die Organisationssysteme weitgehend unberücksichtigt lässt. Folgt man seiner<br />

These, dass Systeme sich nach innen ausdifferenzieren können und z.B.<br />

Subsysteme bilden, aber Systeme nicht alleine durch die Summe aller Teile (<strong>im</strong><br />

Falle der Gesellschaft aller Interaktionssysteme) erklärbar sind 216 , dann müssten<br />

Nationalstaaten, deren Systemcharakter wohl unbestreitbar sein dürfte 217 , nur als<br />

Differenzierungen des ‚Endsystems’ Gesellschaft denkbar sein, d.h. die Gesellschaft<br />

hat sich so in ihrer Geschichte z.B. in unterschiedliche Stämme, Städte, Reiche und<br />

dann schließlich in Nationalstaaten differenziert. Mit dieser soziologischen Erklärung<br />

dürften auf jeden Fall Historiker ihre Schwierigkeiten haben, selbst wenn Luhmann<br />

selbst einräumt, dass sich „… <strong>im</strong> Laufe der gesellschaftlichen Evolution die Differenz<br />

von Interaktionssystemen und Gesellschaftssystemen […] verschärft.“ 218 Dieses<br />

Zitat zeigt ‚ganz nebenbei’ noch etwas: Auch Luhmann verwendet den Begriff des<br />

Gesellschaftssystems nicht ausschließlich für das ‚Endsystem’ sozialer Systeme.<br />

Diesen Eindruck kam bereits bei der Lektüre seiner Theorie sozialer Systeme und<br />

zeigt sich an dem o.a. Zitat in der Verwendung des Plurals, den es bei ‚dem’<br />

Gesellschaftssystem eigentlich nicht geben dürfte.<br />

Der Verfasser hatte aber bereits zu Beginn der Thematisierung des<br />

Gesellschaftssystems klargestellt, dass er sich dieser nicht vertiefend widmen will<br />

und dies auch begründet hat. Daher wird an dieser Stelle die Diskussion der<br />

Adäquatheit der Verwendung des Gesellschaftsbegriffs als soziales Supersystem<br />

abgebrochen.<br />

Gesellschaft und Gesellschaftssystem soll daher <strong>im</strong> Folgenden aus Sicht des<br />

Verfassers auf den (National-) Staat bezogen werden, selbst wenn dies z.B. die<br />

Kritik begünstigen könnte, dass damit eine mit der modernen, untereinander<br />

verflochtenen Welt nicht mehr vollends in Einklang zu bringende Reduktion des<br />

Gesellschaftsbegriffs vorgenommen worden ist. 219<br />

durch Kommunikation nach erwartbaren Strukturen erreichbar sind, gibt es nur noch eine<br />

Gesellschaft: die Weltgesellschaft.“ Luhmann 1973, S. 37<br />

215<br />

Luhmann 1987, S. 557<br />

216<br />

hierauf hatte der Verfasser bereits hingewiesen – vgl. Kap. 2.2.2.5<br />

217<br />

Sie erfüllen die Merkmale der Differenzierung zur Umwelt, d.h. ihre Grenzen sind klar erkennbar<br />

(dinglich z.B. mittels Grenzsteine, manchmal auch mittels Mauern – s. die Grenze zwischen Nordund<br />

Südkorea), aber Sprache, Religion, ethnische Herkunft oder politische Ordnung haben ebenso<br />

einen hohen ‚differenzbildenden Charakter’, für noch extremere Beispiele s. die bereits mehrjährige<br />

Debatte mit Griechenland um die Namensgebung seines Nachbarn Mazedonien – vgl. z.B. Martens,<br />

Michael (2008): Neurosen aus Athen. in: FAZ online vom 06.03.2008 – <strong>im</strong> Internet unter<br />

www.faz.net). Nationalstaaten generieren so deutlich erkennbar ein eigenes Sinnsystem und damit<br />

eine operational geschlossene Reproduktion selbst dann, wenn es seit dem Altertum schon <strong>im</strong>mer<br />

‚Interpenetrationen’ z.B. durch Bündnisse, Tributsverpflichtungen usw. gegeben hat.<br />

218<br />

Luhmann 1987, S. 642<br />

219 vgl. hierzu z.B. Hartmann 2005 oder Mayntz, Scharpf 2005<br />

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