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Systemsteuerung im Case Management

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Praxis in vielerlei Hinsicht vorstellbar, was mit folgenden (nur exemplarischen)<br />

Beispielen belegt werden soll:<br />

• als Bietergemeinschaft verschiedener Bildungsträger zur Bereitstellung von<br />

berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (§ 61 SGB III) für Jugendliche, z.B.<br />

wenn die Leistungsbeschreibung der Ausschreibung ein so unterschiedliches<br />

‚Set’ an Berufsfeldern vorsieht, die die einzelnen Träger alleine nicht oder nur mit<br />

großem wirtschaftlichen Aufwand erbringen könnten 187 ;<br />

• als langfristig angelegte Lieferantenbeziehungen z.B. in der Automobilindustrie,<br />

wo Fertigungsprozesse von Komponenten an andere Unternehmen ausgelagert<br />

werden, die dazu auch in die Entwicklung des Endproduktes mit einbezogen<br />

werden, so dass statt ein Unternehmen selbst alle relevanten Teile fertigt und<br />

den ‚Rest’ bei dem günstigsten Lieferanten beschafft, das Produkt durch ein<br />

relativ stabiles Netzwerk von Lieferantenbeziehungen entsteht 188 ;<br />

• als Interessensvertretung von Organisationen (z.B. gegenüber Politik und<br />

Öffentlichkeit) z.B. die Arbeitsgemeinschaft der Berufsförderungswerke 189 –<br />

wobei hier die Grenzen von bloßen Netzwerken zur Bildung eigenständiger<br />

Organisation fließend sind (wie z.B. die Bundesvereinigung der deutschen<br />

Arbeitgeberverbände BDA, die wiederum eigene Unternehmen unterhält) 190 ;<br />

• als reiner Erfahrungsaustausch wie z.B. die „Erfa-Gruppen“ der Deutschen<br />

Gesellschaft für Personalführung DGFP, in denen sich Mitarbeiter von<br />

Personalabteilungen zu Fachfragen austauschen und gegenseitig unterstützen –<br />

z.B. durch Austausch einschlägiger Betriebsvereinbarungen 191 oder<br />

• als ‚nicht-öffentliche’ (und daher zumeist vom Kartellrecht her rechtswidrigen)<br />

Absprachen von Unternehmen z.B. die 2007 vom Bundeskartellamt mit knapp<br />

208 Mio. € Bußgeld geahnte Absprache mehrerer Hersteller von Propangas<br />

bezüglich von Kunden- und Gebietsaufteilung und Abgabepreisen 192 .<br />

187 so umfasst z.B. die Ausschreibung der Arbeitsagentur Neuwied (Vergabenummer 61-08-NR-01<br />

vom 19.03.2008) nicht weniger als 12 verschiedene Berufsfelder (u.a. Metall, Holz, Bau,<br />

Installationstechnik, Elektro, Kosmetik, Gesundheit, …), für die entsprechende Praxisräume,<br />

Ausbilder und Lehrkräfte vorzuhalten sind. Auch wenn Bildungsträger sich dazu die benötigten<br />

Mitarbeiter rekrutieren könnte, ist die Einrichtung entsprechender Fachräume meist für den einzelnen<br />

zu aufwendig, zumal das o.a. Los nur 65 Plätze, d.h. durchschnittlich pro Berufsfeld 5 (!) Teilnehmer<br />

umfasst, so dass sich die Investitionskosten für die Fachausstattung nicht über die wenigen<br />

Teilnehmer amortisieren lassen, zumal durch das Ausschreibungsverfahren bedingt ein harter<br />

Preiswettbewerb zu erwarten ist (Quelle: www.arbeitsargentur.de - die Veröffentlichung <strong>im</strong> Internet<br />

erfolgt allerdings nur für die Dauer der Ausschreibung)<br />

188<br />

s.http://www.audi.de/audi/de/de2/geschaeftskunden/b2b/B_2_B_fuer_unsere_Geschaeftspartner/zus<br />

ammenarbeit_mit.html<br />

189 <strong>im</strong> Internet unter http://www.bfws.de<br />

190<br />

<strong>im</strong> Internet unter http://www.bda-online.de<br />

191<br />

<strong>im</strong> Internet unter http://www1.dgfp.com<br />

192<br />

s. http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/archiv/PressemeldArchiv/2007/2007_12_19.php -<br />

hier verzichtet der Verfasser bewusst aus rechtlichen Erwägungen auf die Nennung von weiteren, <strong>im</strong><br />

Alltag eher geläufigen Beispielen<br />

Seite 59

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