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Systemsteuerung im Case Management

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werden. Leider, so ist noch am Ende anzumerken, fehlen aber konkrete Hinweise<br />

zur Umsetzung der richtiger Weise geforderten Einbindung der Erkenntnisse des<br />

Fallmanagements in die Planungsprozesse. Hier wären noch praxisnahe<br />

Empfehlungen hilfreich gewesen, auf welchen Wegen das geforderte ‚Linking’<br />

realisiert werden könnte.<br />

4.5 Die Zukunft der Grundsicherung<br />

Die Absicht des Verfassers war es, zum Abschluss der Diskussion der Situation des<br />

<strong>Case</strong> <strong>Management</strong>s <strong>im</strong> Handlungsfeld des SGB II noch die verschiedenen<br />

Positionen zu analysieren, die Gegenstand von Überlegungen zur Fortentwicklung<br />

der gesetzlichen Grundlagen sind. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts<br />

zur Vereinbarkeit der ARGEn mit dem Grundgesetz 1040 Ende 2007 war z.B. die<br />

Diskussion über die Organisationsform der SGB II – Träger sofort wieder auf der<br />

politischen Tagesordnung, obwohl das BVerfG in seinem Urteil aufgrund der<br />

erforderlichen „Umstellungen von ungewöhnlichem Ausmaß“ 1041 dem Gesetzgeber<br />

extra eine Frist bis zum 31.12.2010 eingeräumt hatte und zudem die SGB II –<br />

Begleitforschung dem Parlament sowieso bis zum 31.12.2008 1042 ihre<br />

Abschlussberichte vorzulegen hatte. Die Positionen ändern sich sozusagen auf<br />

‚Tagesbasis’ – hatte am 12.07.2008 noch der Vorsitzende der BA, Frank-Jürgen<br />

Weise in einem Interview des Deutschlandfunks die Zusammenarbeit mit den<br />

Kommunen in den ARGEn als „Katastrophe“ bezeichnet 1043 und für sein zusammen<br />

mit dem BMAS entwickelten Modell des „Kooperativen Jobcenters“ geworben, so<br />

verständigte sich bereits am 14.07.2008, d.h. ganze zwei Tage später die Konferenz<br />

der Arbeits- und Sozialminister mit dem BMAS auf eine Grundgesetzänderung zur<br />

Beibehaltung des Modells der ARGE wie das der Option (zkT). 1044 Ob die damit<br />

beabsichtigte Verfassungsänderung jedoch in der intendierten Form auch<br />

durchgesetzt werden kann, bleibt indes abzuwarten. Es wäre aus Sicht des<br />

Verfassers stattdessen sinnvoller gewesen, die Abschlussberichte der SGB II –<br />

Begleitforschung abzuwarten und diese mit in die Entscheidung einzubeziehen.<br />

Fakt ist jedoch die aktuell zu beobachtende hohe Dynamik der aktuellen Diskussion,<br />

die eine vertiefte Behandlung der dabei vertretenden Positionen nahezu unmöglich<br />

macht, wenn bedacht wird, dass aufgrund der in Kauf zu nehmenden zeitlichen<br />

Lücke zwischen Abschluss der Arbeit und deren Veröffentlichung, der<br />

Diskussionsstand schon ein gänzlich anderer geworden sein kann und die zuvor<br />

gemachten Bewertungen damit obsolet wurden. Ähnliches gilt für den aktuellen<br />

Stand der Diskussion bezüglich der vom BMAS beabsichtigen Reformierung von<br />

SGB II und SGB III. 1045 Hier ist der bislang vorliegende Referentenentwurf (in der 2.<br />

1040<br />

vgl. dazu Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 20.12.2007 Az. 2 BvR 2433/04 und 2BvR<br />

2434/04.<br />

1041<br />

ders. Nr. 207<br />

1042<br />

s. § 6c Satz 1 SGB II, wo die Begleitforschung wie auch deren Vorlagetermin geregelt ist<br />

1043 s. den Interviewtext Rommeney, Ziegler 12.07.2008 und zum Konstrukt der kooperativen<br />

Jobcenter in seiner letzten Fassung (bevor die Einigung von Bund und Ländern dieses Modell obsolet<br />

machten vgl. BMAS 2008b<br />

1044 s. Arbeits- und Sozialministerkonferenz 14.07.2008<br />

1045 vgl. dazu den Referentenentwurf des BMAS BMAS 2008c<br />

Seite 311

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