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Systemsteuerung im Case Management

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zugerechnet werden müssen (und daher die Einleitung von Korrekturen zu prüfen<br />

ist), oder ob diese Diskrepanzen vielmehr daher rühren, dass die eingeleitete Hilfe<br />

nicht zu dem konkreten Bedarf passte und aus diesem Grund ihr Ziel verfehlte. Im<br />

UF 3 kommen Bookmann et.al. daher auch zu dem Ergebnis: "Generell ist die<br />

Grundsicherung für Arbeitssuchende noch weit vom gesetzlichen Anspruch entfernt,<br />

die vielfältigen Hemmnisse, die einer Eingliederung in das Erwerbsleben<br />

entgegenstehen können, erheblich umfassender und ganzheitlicher zu bearbeiten,<br />

als es in den Vorläufer-Systemen der Arbeitslosen- und der Sozialhilfe der Fall war.<br />

Probleme wie z.B. fehlende Kinderbetreuung, Sucht oder Schulden werden in den<br />

Gesprächen mit Fallmanagern oder persönlichen Ansprechpartnern überwiegend<br />

nicht thematisiert. Selbst wenn diese Probleme angesprochen werden, werden<br />

Maßnahmen nur in etwa einem Drittel bis der Hälfte der Fälle ergriffen. Beides führt<br />

dazu, dass weniger als 10% der ALG-II-Bezieher, die der Befragung zufolge ein der<br />

Beendigung der Hilfebedürftigkeit entgegen stehendes Problem haben, auch eine<br />

konkrete Hilfe erhalten." (Bookmann 2007, S. 15–16)<br />

Die Schaffung von Strukturen, um für das <strong>Case</strong> <strong>Management</strong> zur Überwindung von<br />

Hilfebedürftigkeit <strong>im</strong> SGB II benötigten Hilfeleistungen bereitstellen zu können, ist<br />

zusammenfassend aus Sicht des Verfassers auch <strong>im</strong> vierten Jahr nach Inkrafttreten<br />

des SGB II <strong>im</strong>mer noch unzureichend gelöst. Die Besonderheiten, die die Methode<br />

des <strong>Case</strong> <strong>Management</strong>s <strong>im</strong> Bereich der Integration in den Arbeitsmarkt mit sich<br />

bringt, wurden auch – ähnlich wie auf der Fallebene – auf der Systemebene nicht<br />

oder zumindest nur in einem zu geringen Maße erkannt und bei der Organisation<br />

des von den Grundsicherungsträgern zu leistenden Fallmanagements<br />

berücksichtigt. Die <strong>Systemsteuerung</strong> stellt damit ein weiteres Feld dar, in dem aus<br />

Sicht des Verfassers nach wie vor deutlicher Handlungsbedarf besteht.<br />

Ein positiver Aspekt soll aber an dieser Stelle auch nicht verschwiegen werden. Der<br />

Deutsche Landkreistag hat <strong>im</strong> Juni 2008 „Leitlinien zur Umsetzung der sozialen<br />

Leistungen nach dem SGB II“ 1036 veröffentlicht, die Hinweise zur Ausgestaltung der<br />

weiteren Leistungen nach § 16 Abs. 2 SGB II gegen sollen. Hierin finden sich<br />

zahlreiche durchwegs als sinnvoll einzuschätzende Empfehlungen für die<br />

Zusammenarbeit mit der Sucht-, Schuldner- und psychosozialen Beratung, wie auch<br />

zum Thema „Planungsprozess und Bedarfsfeststellung“. 1037 Dort wird u.a. die<br />

Einbindung der Fallmanager in den Planungsprozess gefordert: „Wichtige<br />

Rückschlüsse auf den Bedarf an sozialen Leistungen <strong>im</strong> Rahmen des SGB II liefern<br />

die gebündelten Erkenntnisse aus der Arbeit des Fallmanagements.“ 1038 Ebenfalls<br />

sind Hinweise enthalten, dass eine Kooperation mit Hilfeanbietern „unter<br />

Berücksichtigung des Ziels der (Wieder-)Eingliederung in Arbeit vereinbart“ 1039<br />

werden soll, d.h. das ein gemeinsames Zielsystem eine wichtige und wesentliche<br />

Grundlage für eine produktive Zusammenarbeit zwischen Grundsicherungsträgern<br />

und Systempartnern darstellt. Aus Sicht des Verfassers sind diese Leitlinien ein sehr<br />

positiv zu bewertender Schritt in die richtige Richtung und beschreiben zumindest<br />

wichtige Teile der für ein <strong>Case</strong> <strong>Management</strong> unabdingbaren <strong>Systemsteuerung</strong>. Es<br />

bleibt daher zu hoffen, dass sie auch bei den zkT auf positive Resonanz stoßen<br />

1036 s. Deutscher Landkreistag 2008<br />

1037 ders. S. 7 ff.<br />

1038 ders. S. 8<br />

1039 ders. S. 10<br />

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