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Systemsteuerung im Case Management

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4.4.6 Bewertung der Systemebene<br />

Im Gegensatz zur Fallebene fällt eine Bewertung der Systemebene deutlich<br />

schwerer, da diese vor allem bei der SGB II – Begleitforschung nicht <strong>im</strong> Fokus des<br />

Interesses stand. Auch wenn gerade die UF 1 und 2 organisatorische<br />

Gegebenheiten evaluiert haben, so lassen sich hieraus wenig Erkenntnisse für die<br />

Systemebene des <strong>Case</strong> <strong>Management</strong>s ziehen, da hier vor allem für diese Arbeit von<br />

Interesse ist, ob die Organisation es verstanden hat, sich selbst und die von ihr<br />

genutzten externen Dienstleistungen (Hilfen) so zu organisieren, dass auf den<br />

individuellen Bedarf ausgerichtete Hilfeangebote und ein individualzentriertes<br />

Fallmanagement möglich werden. Auf der Basis von z.B. reinen<br />

Organisationsmodellen lassen sich hierzu aber <strong>im</strong>mer nur begrenzt Aussagen<br />

treffen. 1031<br />

Bewertet man nun zusammenfassend die in Kap. 4.4 entwickelten Prüfkriterien, so<br />

ist aus Sicht des Verfassers festzustellen, dass zumindest ein Teil der<br />

Grundsicherungsträger deutliche Anstrengungen untern<strong>im</strong>mt, mit weiteren Akteuren<br />

(z.B. Jugendämter, Wirtschaftsförderung) zusammenzuarbeiten und die<br />

verschiedenen Aktivitäten zu koordinieren. Ob damit ein als ‚echte’ Systembildung<br />

bezeichenbarer Versuch subsummiert werden kann, so etwas wie ein ‚Hilfesystem’<br />

zu schaffen, das unter Steuerung durch den Grundsicherungsträger die für ein <strong>Case</strong><br />

<strong>Management</strong> erforderliche flexiblen und bedarfsorientierten Hilfen bereitstellt, kann<br />

aus den bisher verfügbaren Daten jedoch nicht geschlossen werden. Dieser würde<br />

nämlich koordinierte Aktivitäten in Richtung auf alle potenziellen Systempartner<br />

erfordern, 1032 die mit Hilfe von prozentualen Angaben <strong>im</strong>mer nur in Bezug auf einen<br />

möglichen Systempartner in der SGB II – Begleitforschung nicht beurteilbar sind.<br />

Erkennbar sind aber deutliche Defizite bei der Leistungsplanung und –beschaffung,<br />

bei der anzunehmen ist, dass sie mehr auf eine tradierte Angebotsorientierung<br />

fußen, als eine auf den konkreten und das bedeutet <strong>im</strong>mer individuellen Bedarf<br />

ausgerichtete Bedarfsorientierung. Dies begründet sich vor allem aus der<br />

Erkenntnis, dass viel zu selten und viel zu wenig der individuelle Hilfebedarf<br />

überhaupt evaluiert wird 1033 , so dass schon allein die ‚Datengrundlage’ für eine<br />

umfassende Bedarfsermittlung höchst fehlerhaft ist. Weiterhin müssen die<br />

Erkenntnisse z.B. der BA-eigenen Revision 1034 , dass sehr oft Informationen aus der<br />

Inanspruchnahme von Hilfen nicht ausgewertet werden, darauf schließen lassen,<br />

dass es ebenfalls um die ‚Datengrundlage’ für ein erfolgreiches ‚Linking’ von Fall-<br />

und Systemebene oft schlecht bestellt ist. Zudem erschweren selbst bei sorgfältiger<br />

Auswertung der Inanspruchnahme von Hilfen die erkennbaren Mängel in der<br />

Hilfezuweisung z.B. durch unzureichende Prüfung der Zweckmäßigkeit der Hilfe 1035 ,<br />

die für die Steuerung der Hilfeangebote erforderliche Beurteilung, ob Diskrepanzen<br />

zwischen Ziel und Resultat von Hilfen wirklich der Hilfeerbringung selbst<br />

1031 vgl. dazu Kap. 4.2, in dem die unterschiedlichen Organisationsmodelle diskutiert wurden<br />

1032<br />

vgl. dazu die Darstellung der Systembildung in Kap. 3.2.3<br />

1033<br />

vgl. dazu Kap. 4.4.2 und insbesondere Abb. 22<br />

1034<br />

vgl. dazu Bundesagentur für Arbeit 2008, aber auch Baethge-Kinsky, Volker, Barthelhe<strong>im</strong>er,<br />

Peter, Henke, Jutta et al. 2007 bzw. Behrend et al. 04.12.2006 zu Abläufen innerhalb der<br />

Grundsicherungsträger<br />

1035<br />

vgl. dazu Kap. 4.3.3 zur (oftmals zu geringen) Intensität der Zweckmäßigkeitsprüfung vor<br />

Hilfezuweisungen<br />

Seite 309

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