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Systemsteuerung im Case Management

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4.4.5 Lobbyarbeit<br />

Bezüglich der aus <strong>Systemsteuerung</strong>ssicht zu fordernden Lobbyarbeit können<br />

Aussagen auf der Basis von Ergebnissen der SGB II – Begleitforschung aus Sicht<br />

des Verfassers nur insofern gemacht werden, als sie sich auf die Zusammenarbeit<br />

mit örtlichen Akteuren beziehen, die nicht selbst <strong>im</strong> direkten Kontakt mit betreuten<br />

Hilfeberechtigen stehen. Hierzu sind lediglich vereinzelt Aussagen zur Kooperation<br />

mit lokalen Einrichtungen der Wirtschaftsförderung zu finden. Im UF 1 wurde die<br />

Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung abgefragt und für 2006 festgestellt,<br />

dass diese in mehr als 2/3 der Fälle bestand (ARGEn 67%, zkT 91%, gA 71%). Eine<br />

Kooperation mit Institutionen, die eng mit potenziellen ‚Abnehmern’ von<br />

Arbeitssuchenden verzahnt sind, wird damit durchgängig als wichtig angesehen. 1028<br />

Betrachtet man aber die Intensität der Zusammenarbeit, so treten die Unterschiede<br />

zwischen den zkT und den ARGEn/gA stärker hervor. Die Nutzung der<br />

Wirtschaftsförderung als Informationsquelle für die Beurteilung des quantitativen und<br />

qualitativen Arbeitskräftebedarfs der Region wird von den zkT weit mehr betrieben,<br />

als von allen anderen. 1029 Ähnliches gilt für die Berücksichtigung des<br />

Arbeitskräfteangebotes aus dem Bereich des SGB II <strong>im</strong> Rahmen der Standortpolitik<br />

der Wirtschaftsförderung, d.h. ob die Förderpolitik der Wirtschaftsförderung sich<br />

neben ‚üblichen’ Kriterien wie Zuwachs an Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen<br />

auch daran orientiert, dass speziell Betriebe zur Ansiedlung ‚angeworben’ werden,<br />

die Arbeitsplätze anbieten, die auch für die Arbeitssuchenden aus dem SGB II –<br />

Bereich geeignet sind. 1030<br />

Es bleibt also festzuhalten, dass sich zumindest ein großer Teil der<br />

Grundsicherungsträger <strong>im</strong> Bereich der Wirtschaftsförderung engagiert – allerdings<br />

sinkt der Anteil deutlich, wenn man einen strengeren Maßstab anlegt und nur<br />

betrachtet, ob dieses Engagement auch einschließt, dass man sich um die<br />

Schaffung günstiger Bedingungen für die eigene Arbeit bemüht. Dies kann vor allem<br />

dann angenommen werden, wenn die Bemühungen in die Richtung gehen, dass die<br />

Wirtschaftsförderung in ihrer Förderpolitik auch die Interessen des<br />

Grundsicherungsträgers nach für seine Klientel geeigneten Arbeitsplätze, mit<br />

berücksichtigt. Diesem strengeren Maßstab der Lobbyarbeit genügen dann<br />

allerdings nur noch rund ¼ aller Grundsicherungsträger, wobei hier zkT mit 45%<br />

deutlich besser dastehen.<br />

Auf der Basis dieser wenigen Erkenntnisse kann aber keine abschließende<br />

Bewertung der Lobbyarbeit vorgenommen werden, da aus den o.a. Aktivitäten in<br />

Richtung auf kommunale Wirtschaftsförderungseinrichtungen nicht geschlossen<br />

werden kann, wie sich Grundsicherungsträger z.B. bezüglich von Einflussnahmen<br />

auf die Kommunalpolitik verhalten.<br />

1028 s. Strotmann, u.a. 2007, S. 58 Dass die zkT aufgrund ihrer kommunalen Eingebundenheit hierbei<br />

gewisse ‚He<strong>im</strong>vorteile’ haben, ist offensichtlich, allerdings haben die gA <strong>im</strong> Vergleich zum Vorjahr<br />

(33%) die Zusammenarbeit deutlich intensiviert. Die ARGEn sind, wenn auch knapp wieder einmal<br />

das ‚Schlusslicht’, was die Vermutung des Verfassers in Kap. 3.4.4, dass ARGEn sich stärker<br />

abgrenzen, weiter erhärtet.<br />

1029 55% zkT <strong>im</strong> Vergleich zu 27% ARGEn und nur 10% gA – s. Strotmann a.a.O. S. 59<br />

1030 s. ebd. – die Anteile der Grundsicherungsträger, die eine derartige Lobbypolitik betreiben, dass<br />

Wirtschaftsförderung auch zugleich ‚Arbeitsbeschaffung’ für SGB II – Bezieher leistet, sind ähnlich<br />

wie die zuvor beschriebenen: 45% zkT, 23% ARGEn, 10% gA<br />

Seite 308

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