Systemsteuerung im Case Management
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4.4.5 Lobbyarbeit<br />
Bezüglich der aus <strong>Systemsteuerung</strong>ssicht zu fordernden Lobbyarbeit können<br />
Aussagen auf der Basis von Ergebnissen der SGB II – Begleitforschung aus Sicht<br />
des Verfassers nur insofern gemacht werden, als sie sich auf die Zusammenarbeit<br />
mit örtlichen Akteuren beziehen, die nicht selbst <strong>im</strong> direkten Kontakt mit betreuten<br />
Hilfeberechtigen stehen. Hierzu sind lediglich vereinzelt Aussagen zur Kooperation<br />
mit lokalen Einrichtungen der Wirtschaftsförderung zu finden. Im UF 1 wurde die<br />
Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung abgefragt und für 2006 festgestellt,<br />
dass diese in mehr als 2/3 der Fälle bestand (ARGEn 67%, zkT 91%, gA 71%). Eine<br />
Kooperation mit Institutionen, die eng mit potenziellen ‚Abnehmern’ von<br />
Arbeitssuchenden verzahnt sind, wird damit durchgängig als wichtig angesehen. 1028<br />
Betrachtet man aber die Intensität der Zusammenarbeit, so treten die Unterschiede<br />
zwischen den zkT und den ARGEn/gA stärker hervor. Die Nutzung der<br />
Wirtschaftsförderung als Informationsquelle für die Beurteilung des quantitativen und<br />
qualitativen Arbeitskräftebedarfs der Region wird von den zkT weit mehr betrieben,<br />
als von allen anderen. 1029 Ähnliches gilt für die Berücksichtigung des<br />
Arbeitskräfteangebotes aus dem Bereich des SGB II <strong>im</strong> Rahmen der Standortpolitik<br />
der Wirtschaftsförderung, d.h. ob die Förderpolitik der Wirtschaftsförderung sich<br />
neben ‚üblichen’ Kriterien wie Zuwachs an Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen<br />
auch daran orientiert, dass speziell Betriebe zur Ansiedlung ‚angeworben’ werden,<br />
die Arbeitsplätze anbieten, die auch für die Arbeitssuchenden aus dem SGB II –<br />
Bereich geeignet sind. 1030<br />
Es bleibt also festzuhalten, dass sich zumindest ein großer Teil der<br />
Grundsicherungsträger <strong>im</strong> Bereich der Wirtschaftsförderung engagiert – allerdings<br />
sinkt der Anteil deutlich, wenn man einen strengeren Maßstab anlegt und nur<br />
betrachtet, ob dieses Engagement auch einschließt, dass man sich um die<br />
Schaffung günstiger Bedingungen für die eigene Arbeit bemüht. Dies kann vor allem<br />
dann angenommen werden, wenn die Bemühungen in die Richtung gehen, dass die<br />
Wirtschaftsförderung in ihrer Förderpolitik auch die Interessen des<br />
Grundsicherungsträgers nach für seine Klientel geeigneten Arbeitsplätze, mit<br />
berücksichtigt. Diesem strengeren Maßstab der Lobbyarbeit genügen dann<br />
allerdings nur noch rund ¼ aller Grundsicherungsträger, wobei hier zkT mit 45%<br />
deutlich besser dastehen.<br />
Auf der Basis dieser wenigen Erkenntnisse kann aber keine abschließende<br />
Bewertung der Lobbyarbeit vorgenommen werden, da aus den o.a. Aktivitäten in<br />
Richtung auf kommunale Wirtschaftsförderungseinrichtungen nicht geschlossen<br />
werden kann, wie sich Grundsicherungsträger z.B. bezüglich von Einflussnahmen<br />
auf die Kommunalpolitik verhalten.<br />
1028 s. Strotmann, u.a. 2007, S. 58 Dass die zkT aufgrund ihrer kommunalen Eingebundenheit hierbei<br />
gewisse ‚He<strong>im</strong>vorteile’ haben, ist offensichtlich, allerdings haben die gA <strong>im</strong> Vergleich zum Vorjahr<br />
(33%) die Zusammenarbeit deutlich intensiviert. Die ARGEn sind, wenn auch knapp wieder einmal<br />
das ‚Schlusslicht’, was die Vermutung des Verfassers in Kap. 3.4.4, dass ARGEn sich stärker<br />
abgrenzen, weiter erhärtet.<br />
1029 55% zkT <strong>im</strong> Vergleich zu 27% ARGEn und nur 10% gA – s. Strotmann a.a.O. S. 59<br />
1030 s. ebd. – die Anteile der Grundsicherungsträger, die eine derartige Lobbypolitik betreiben, dass<br />
Wirtschaftsförderung auch zugleich ‚Arbeitsbeschaffung’ für SGB II – Bezieher leistet, sind ähnlich<br />
wie die zuvor beschriebenen: 45% zkT, 23% ARGEn, 10% gA<br />
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