Systemsteuerung im Case Management
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der Kinderbetreuung ist aber deutlich geringer ausgeprägt, aber auch hier liegen die<br />
zkT mit einem Anteil von 35% vorn. Noch besser als Indikator für Maßnahmen zur<br />
Systembildung kann der Einbezug von Systempartnern bei der Erstellung der EGV<br />
gewertet werden, da dies in aller Regel voraussetzt, dass man sich zuvor über<br />
gemeinsame Ziele und Prioritäten verständigt hat. Ohne eine solche Verständigung<br />
würde ein Einbezug wenig nützen, da ansonsten jedes System, das des<br />
Fallmanagements auf der einen und das der Hilfeleistung (Sucht- bzw.<br />
Schuldnerberatung) auf der anderen Seite, versuchen würde, seine eigene fachliche<br />
Sicht durchzusetzen. Bei rund 40% der ARGEn / gA und rund 50% der zkT, die<br />
Schuldner- und Suchtberatung in den Entwurf von EGV einbeziehen, kann daher<br />
angenommen werden, dass sie zuvor Systembildungsprozesse zumindest mit<br />
diesen Systempartnern initiiert haben und sich <strong>im</strong> Prozess auf einem guten Weg<br />
befinden. In ähnlicher Weise lassen sich Angaben aus dem UF 1 zu Kooperationen<br />
der Grundsicherungsträger <strong>im</strong> Bereich der U25 mit der Arbeitsagentur, mit dem<br />
kommunalen Träger der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) sowie mit freien Trägern<br />
der Jugendhilfe bewerten. Eine der untersuchten Bereiche war hier die gemeinsame<br />
einzelfallbezogene Hilfeplanung. Im Bereich der Kooperation mit der Arbeitsagentur<br />
liegen – kaum verwunderlich – die gA mit 67% am besten, was aber auch bedeutet,<br />
dass in 1/3 der gA trotz gleicher Trägerschaft keine Beteiligung bei der Planung von<br />
Hilfen stattfindet und man stattdessen ‚nebeneinander her’ arbeitet. Bei den ARGEn<br />
liegt der Anteil mit 48% bereits deutlich schlechter, dicht gefolgt von der zkT mit<br />
44%. 1017 Nur in weniger als der Hälfte der SGB II – Einheiten erfolgt hier eine<br />
einzelfallbezogene Kooperation, was auf einen ähnlichen Anteil erfolgreicher<br />
Systembildung mit der Arbeitsagentur schließen lässt. Bezüglich der Kooperation mit<br />
den kommunalen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe (d.h. den Jugendämtern) ist<br />
festzustellen, dass hier der Anteil der Einheiten, die einzelfallbezogen kooperieren,<br />
bei den ARGEn mit 57% am Schlechtesten ist (gA 67%) und bei den zkT – was<br />
ebenfalls wenig verwundert – mit 86% am Besten. Be<strong>im</strong> Einbezug der freien Trägern<br />
der Kinder- und Jugendhilfe ist der Anteil insgesamt etwas geringer, weist aber den<br />
gleichen Trend auf, wie bei den Jugendämtern, d.h. die zkT kooperieren mit 61% am<br />
häufigsten und die ARGEn mit 40% am seltensten (gA 50%). Eine noch intensivere<br />
Kooperation wäre eine gemeinsame Anlaufstelle für U25 zwischen<br />
Grundsicherungsträger und Arbeitsagentur bzw. mit dem Jugendamt, so dass auch<br />
durch räumliche Nähe eine enge Kooperation praktiziert werden kann und vor allem<br />
die Klienten nicht zwischen verschiedenen Stellen ‚pendeln’ müssen. Eine solche<br />
gemeinsame Anlaufstelle war aber nur in den seltensten Fällen etabliert. Eine<br />
Ausnahme bilden hier die gA, die anlog zur Beteiligung der Arbeitsagentur bei der<br />
einzelbezogenen Arbeit (s.o.) hier auch mit 50% am häufigsten kooperieren<br />
(gemeinsame Anlaufstelle für U25 mit der Arbeitsagentur), bei den ARGEn sind es<br />
aber nur 11,2% und lediglich 2,9% bei den zkT. Auch wieder nach dem o.a. Muster<br />
verhält es sich umgekehrt bei der Einrichtung einer gemeinsamen Anlaufstelle mit<br />
dem Jugendamt, dass <strong>im</strong>merhin 21,7% der zkT, aber nur verschwindende 1,7% der<br />
ARGEn bereits 2006 etabliert hatten. 1018 Zumindest für die geringe Kooperation mit<br />
der Arbeitsagentur liefert der Zwischenbericht des UF 2 erste Hinweise: Die Agentur<br />
konzentriert ihre Vermittlungsbemühungen vor allem auf Abgangsjahrgänge der<br />
allgemeinbildenden Schulen, so dass die zumeist schon länger schulentlassenen<br />
1017 s. Strotmann, u.a. 2007, S. 49<br />
1018 s. Reis, u.a. 2007, S. 292<br />
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