Systemsteuerung im Case Management
Systemsteuerung im Case Management Systemsteuerung im Case Management
am Output statt am Outcome erkennbar wird. In den Jahresplanungen werden hierzu klare Werte eingesetzt, z.B. 923,- € für 2008 bei der ARGE Hildesheim. 1004 Neben der Abgrenzungsproblematik, was alles den Integrationsrelevanten Kosten zugerechnet werden muss 1005 , ist vor allem aus Sicht des Verfassers nicht berücksichtigt, wie dauerhaft und wie leistungswirksam die erreichte Integration war. Mit dauerhaft ist dabei gemeint, wie lange die Integration in Beschäftigung Bestand hatte und mit leistungswirksam, ob bzw. in welchem Umfang mit der Beschäftigung auch zugleich die Hilfebedürftigkeit beseitigt wurde. Es ist augenfällig, dass z.B. für Frauen eine nicht bedarfsdeckende Teilzeittätigkeit (z.B. von 15 WoStd.) leichter zu erreichen ist als eine vielleicht bereits bedarfsdeckende Tätigkeit von 30 Wochenstunden. Auch können Nachbetreuungen (d.h. Begleitung für eine bestimmte Zeit nach Arbeitsaufnahme) gerade bei Langzeitarbeitslosen (beschäftigungs-) stabilisierend wirken, kosten aber Geld, was bei einer einseitigen Fokussierung auf die Begrenzung der reinen Integrationskosten zu negativen Effekten führen könnte. Ähnliches gilt für die Kosten der Hilfen. Bei dem zkT Landkreis Oberhavel ist dem Arbeitsmarktprogramm 2008 z.B. zu entnehmen, dass dem Ziel „Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit der Leistungserbringung“ u.a. der Zielindikator „Kosten der Maßnahmen/Anzahl der TN in Maßnahmen“ zugeordnet ist. 1006 Vermittels eines solchen Indikators lässt sich ein möglichst positiver Zielwert nur so generieren, dass möglichst ‚billige’ Hilfen mit möglichst vielen Teilnehmern eingeplant und beschafft werden. Ob dies dann tatsächlich zielführend im Sinne des gesetzlichen Auftrags ist, bleibt mehr als fraglich. Aus Sicht des Verfassers ist ein monetärer Indikator für den Erfolg von Integrationsleistungen nur so zu konstruieren, wenn damit der monetäre Aufwand für Integration und die monetäre Ersparnis durch Integrationen in Bezug gesetzt werden. D.h. es müsste betrachtet werden, welchen (monetären) Aufwand der Grundsicherungsträger hätte, wenn er auf jede Integrationsarbeit verzichten würde (keine Kosten für Hilfen und auch keine Kosten für Fallmanagement / Vermittlung, aber dafür auch Leistungszahlungen an alle Hilfebedürftigen) und im Gegensatz dazu, welcher Aufwand durch die Integrationsarbeit entsteht und im Vergleich dazu, welche Ersparnis von Transferzahlungen durch die Integrationsarbeit bewirkt wird. 1007 Festzuhalten ist aus den zuvor gemachten Darstellungen aber, dass eine sich am Outcome orientierende Planung nicht ausgemacht werden kann, sondern dass eine klare Fokussierung auf den reinen Output vorherrscht. Allerdings gibt es auch positive Beispiele für ein Maßnahme- (Hilfe-) Controlling, dass sich an den mit den jeweiligen Hilfen verbundenen Zielen und nicht 1004 s. Job-Center Hildesheim 2007, S. 6 1005 vgl. dazu z.B. die Wirkungsforschung zu Förderinstrumenten, die Wirkungen (Integration in Arbeit) z.T. erst mit einem deutlichen Zeitverzug festgestellt hat – z.B. bei „1€-Jobs“ stellen sich signifikant positive Effekte (im Vergleich zu Nichtteilnehmern) bei Frauen in Westdeutschland erst zwischen 16 und 20 Monaten NACH Maßnahmeende ein – s. Wolff, Hohmeyer 2008, S. 5 – werden diese Kosten (des Vor- oder Vorvorjahres) dann mitgezählt? 1006 Landkreis Oberhavel 2007, S. 58 1007 auf eine tiefergehende Ausführung solcher alternativer Indikatoren soll an dieser Stelle verzichtet werden, weil diese zu weit in die Betriebswirtschaft gehen würden – zu überlegen wäre hierbei u.a., ob die Einspareffekte durch Integration nur im Haushaltsjahr gezählt werden, oder ob sie so lange angerechnet werden, wie die Integration andauert (oder nur so lange, bis der ehemalige eHb wieder einen Alg-I Anspruch erworben hat), bzw. ob die ‚Eigenvermittlung’ von eHb als Einsparung mitgerechnet werden darf, usw. Seite 300
ausschließlich und damit verkürzt an den reinen Integrationserfolgen orientiert. Der Kreis Borken (zkT) hat in seinem Jahresbericht 2007 erstmalig ein sogenanntes „Maßnahmecontrolling“ dokumentiert, da die bisherige Statistik Erfolg nur als Vermittlung ausweisen konnte, was zur Feststellung führte: „Weitere positive Maßnahmeergebnisse wie z.B. erfolgreiche Qualifizierung, Verbesserung sprachlicher Kompetenzen o.ä. werden bisher nicht auswertbar erfasst.“ 1008 Aus diesem Grund wurden 2007 – leider nur als Stichprobe von durchschnittlich 31% der Maßnahmeteilnehmer (=1.654) – die Erreichung der angestrebten Ziele teilnehmer-, maßnahme- und förderzielbezogen ausgewertet. Die Auswertung kommt dabei zur Feststellung, „dass gerade in den Maßnahmen mit den vermeintlich schwächeren TeilnehmerInnen vergleichsweise gute Ergebnisse erzielt wurden.“ 1009 Eine Ausweitung des Blickwinkels auch auf qualitative Aspekte schafft somit neue Erkenntnisse für die künftige Angebotsplanung, da auf der Basis solcher Erkenntnisse „künftig neue Herausforderungen an Inhalt, Ausrichtung und Konzeption von Eingliederungsinstrumenten zu stellen sind.“ 1010 Leider lassen sich keine Hinweise in dem o.a. Bericht darauf finden, in wie weit die individuelle Zielerreichung (Perspektive: Maßnahmeteilnehmer) durch der Sinnhaftigkeit der Maßnahmezuweisung (Hilfeallokation) bzw. durch in der Sphäre des Maßnahmeteilnehmers liegenden Gründe beeinflusst wurde. Hier wäre aus Sicht des Verfassers noch eine weitere Ausweitung der Beobachtungsperspektive geboten, um wirklich aus dem Controlling von Maßnahmeverläufen verlässliche Daten für die Planung von Angeboten gewinnen zu können. Eine weitere durch den o.a. Bericht nicht beantwortete Frage ist der Grad der Einbindung der Fallmanager in den Controllingprozess. Wenn teilnehmerbezogene Zielereichungen evaluiert wurden, ist eine Beteiligung der Fallmanager eigentlich vorauszusetzen. Allerdings lassen sich auch Hinweise darauf finden, dass in manchen Grundsicherungsträgern dies zentralistisch organisiert wird und die Fallmanager nicht direkt in Informationsrückflüsse aus Hilfen eingebunden sind. Im UF 2 wird sogar bei der Darstellung des Organisationstyps „B“ 1011 von der Einrichtung eines „Projektbüros“ in einer zu diesem Typ gehörenden ARGE berichtet, in dem „die gesammelten Informationen (Berichte, Rückläufe, Abbrüche) aus Maßnahmen systematisch dokumentiert und ggf. den PAP als Vermerk in VerBIS hinterlegt“ 1012 werden. Die Evaluation erfolgt hier, so ist vom Informationsfluss her zu schließen, nicht klienten- sondern hilfebezogen und kann daher nicht die Informationen liefern, die als ‚Linking’ für eine bedarfsorientierte Hilfeplanung erforderlich sind. Zur weiteren Bewertung des Leistungsplanung ist zu betrachten, in wie weit sich Bedarfe in Planungs- und Steuerungsprioritäten niederschlagen. Als Bewertungsgrundlage für eine solche Betrachtung können die Feststellungen des UF 1 zur Organisation der sozialintegrativen Leistungen durch die 1008 Service-Punkt Arbeit 2008, S. 39 1009 ders. S. 41 – dies betrifft vor allem Maßnahmen zur Aktivierung von eHb, die insgesamt mit 118% sogar die gestellten Ziele übererfüllen konnten – auf der anderen Seite erreichten aber auch 45% aller Maßnahmen (Hilfen) nur 50% und weniger der gesteckten Ziele (s. S. 40) 1010 ebd. 1011 vgl. zum Typ B die Ausführungen in Kap. 4.2.2 1012 Reis, u.a. 2007, S. 239 Seite 301
- Seite 249 und 250: (A) Fachkonzept Beschäftigungsorie
- Seite 251 und 252: Weiterhin ist nach dem Fachkonzept
- Seite 253 und 254: (Maßnahmeträger) für besonders i
- Seite 255 und 256: • Qualifikation“ 833 . Hierbei
- Seite 257 und 258: somit zumindest in Teilen wieder
- Seite 259 und 260: kommen“ könnten. Zudem wären SW
- Seite 261 und 262: 4.2 Organisation des Fallmanagement
- Seite 263 und 264: A 1 Zugangs- steuerung über Leistu
- Seite 265 und 266: Dieser vor allem von ARGEn favorisi
- Seite 267 und 268: fallzuständig, da in diesem Fall n
- Seite 269 und 270: Leistungen (z.B. Schuldnerberatung)
- Seite 271 und 272: „Zusammenführung der zentralen e
- Seite 273 und 274: umfassenden Fallzuständigkeit hier
- Seite 275 und 276: fallbezogene Systemsteuerung aus Si
- Seite 277 und 278: „Soziale Beratung und Betreuung/Q
- Seite 279 und 280: 2006 Insg. ARGE zkT gA Betreuungsre
- Seite 281 und 282: Bezüglich der Zuständigkeiten des
- Seite 283 und 284: ei der Masse von ARGEn und gA deutl
- Seite 285 und 286: Abb. 20 (Kap. 4.3.2) ersichtlich -
- Seite 287 und 288: 60,0% 40,0% 20,0% 0,0% 14,3% 1,9% 6
- Seite 289 und 290: Klammern): berufliche Stärken und
- Seite 291 und 292: nicht als ausgesprochener Einzelfal
- Seite 293 und 294: wurden in 36,6% der Teilnahmen an T
- Seite 295 und 296: Festzustellen ist daher im Ergebnis
- Seite 297 und 298: Arbeitsgelegenheiten (AGL) als Mehr
- Seite 299: geplanten Hilfen (Maßnahmen) den e
- Seite 303 und 304: den Spalten 8 und 9 ist schließlic
- Seite 305 und 306: und zumeist leistungsschwächeren K
- Seite 307 und 308: Leistungsbeschaffung ist die Bewert
- Seite 309 und 310: 4.4.6 Bewertung der Systemebene Im
- Seite 311 und 312: werden. Leider, so ist noch am Ende
- Seite 313 und 314: "Dass der Gesetzgeber gelegentlich
- Seite 315 und 316: die Hilfeallokation tatsächlich be
- Seite 317 und 318: werden und bezüglich der Spezialke
- Seite 319 und 320: weitere Erläuterungen aber für Au
- Seite 321 und 322: Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, da h
- Seite 323 und 324: 5.2. Planung und Gestaltung von Hil
- Seite 325 und 326: Hilfeerbringung an die spezifischen
- Seite 327 und 328: damit immer auch zugleich ‚Ware
- Seite 329 und 330: Hilfeerbringung ordnen, bündeln un
- Seite 331 und 332: Literaturverzeichnis Ames, Anne (20
- Seite 333 und 334: BMAS (2008a): Das kooperative Jobce
- Seite 335 und 336: sb.de/download/ausschreibungschuldn
- Seite 337 und 338: Deutsche Gesellschaft für Care und
- Seite 339 und 340: Dietrich, Marius; Remmel-Faßbender
- Seite 341 und 342: Gissel-Palkovich, Ingrid (2006a): C
- Seite 343 und 344: Hoffmann, Jens; Wondrak, Isabel (20
- Seite 345 und 346: Kleve, Heiko (2005): Der systemtheo
- Seite 347 und 348: jugend/rechtsvorschriften/brvj/brvj
- Seite 349 und 350: Mennemann, Hugo (2005): Case Manage
ausschließlich und damit verkürzt an den reinen Integrationserfolgen orientiert. Der<br />
Kreis Borken (zkT) hat in seinem Jahresbericht 2007 erstmalig ein sogenanntes<br />
„Maßnahmecontrolling“ dokumentiert, da die bisherige Statistik Erfolg nur als<br />
Vermittlung ausweisen konnte, was zur Feststellung führte: „Weitere positive<br />
Maßnahmeergebnisse wie z.B. erfolgreiche Qualifizierung, Verbesserung<br />
sprachlicher Kompetenzen o.ä. werden bisher nicht auswertbar erfasst.“ 1008 Aus<br />
diesem Grund wurden 2007 – leider nur als Stichprobe von durchschnittlich 31% der<br />
Maßnahmeteilnehmer (=1.654) – die Erreichung der angestrebten Ziele teilnehmer-,<br />
maßnahme- und förderzielbezogen ausgewertet. Die Auswertung kommt dabei zur<br />
Feststellung, „dass gerade in den Maßnahmen mit den vermeintlich schwächeren<br />
TeilnehmerInnen vergleichsweise gute Ergebnisse erzielt wurden.“ 1009 Eine<br />
Ausweitung des Blickwinkels auch auf qualitative Aspekte schafft somit neue<br />
Erkenntnisse für die künftige Angebotsplanung, da auf der Basis solcher<br />
Erkenntnisse „künftig neue Herausforderungen an Inhalt, Ausrichtung und<br />
Konzeption von Eingliederungsinstrumenten zu stellen sind.“ 1010 Leider lassen sich<br />
keine Hinweise in dem o.a. Bericht darauf finden, in wie weit die individuelle<br />
Zielerreichung (Perspektive: Maßnahmeteilnehmer) durch der Sinnhaftigkeit der<br />
Maßnahmezuweisung (Hilfeallokation) bzw. durch in der Sphäre des<br />
Maßnahmeteilnehmers liegenden Gründe beeinflusst wurde. Hier wäre aus Sicht<br />
des Verfassers noch eine weitere Ausweitung der Beobachtungsperspektive<br />
geboten, um wirklich aus dem Controlling von Maßnahmeverläufen verlässliche<br />
Daten für die Planung von Angeboten gewinnen zu können. Eine weitere durch den<br />
o.a. Bericht nicht beantwortete Frage ist der Grad der Einbindung der Fallmanager in<br />
den Controllingprozess. Wenn teilnehmerbezogene Zielereichungen evaluiert<br />
wurden, ist eine Beteiligung der Fallmanager eigentlich vorauszusetzen. Allerdings<br />
lassen sich auch Hinweise darauf finden, dass in manchen Grundsicherungsträgern<br />
dies zentralistisch organisiert wird und die Fallmanager nicht direkt in<br />
Informationsrückflüsse aus Hilfen eingebunden sind. Im UF 2 wird sogar bei der<br />
Darstellung des Organisationstyps „B“ 1011 von der Einrichtung eines „Projektbüros“ in<br />
einer zu diesem Typ gehörenden ARGE berichtet, in dem „die gesammelten<br />
Informationen (Berichte, Rückläufe, Abbrüche) aus Maßnahmen systematisch<br />
dokumentiert und ggf. den PAP als Vermerk in VerBIS hinterlegt“ 1012 werden. Die<br />
Evaluation erfolgt hier, so ist vom Informationsfluss her zu schließen, nicht klienten-<br />
sondern hilfebezogen und kann daher nicht die Informationen liefern, die als ‚Linking’<br />
für eine bedarfsorientierte Hilfeplanung erforderlich sind.<br />
Zur weiteren Bewertung des Leistungsplanung ist zu betrachten, in wie weit sich<br />
Bedarfe in Planungs- und Steuerungsprioritäten niederschlagen. Als<br />
Bewertungsgrundlage für eine solche Betrachtung können die Feststellungen des<br />
UF 1 zur Organisation der sozialintegrativen Leistungen durch die<br />
1008 Service-Punkt Arbeit 2008, S. 39<br />
1009 ders. S. 41 – dies betrifft vor allem Maßnahmen zur Aktivierung von eHb, die insgesamt mit 118%<br />
sogar die gestellten Ziele übererfüllen konnten – auf der anderen Seite erreichten aber auch 45%<br />
aller Maßnahmen (Hilfen) nur 50% und weniger der gesteckten Ziele (s. S. 40)<br />
1010 ebd.<br />
1011 vgl. zum Typ B die Ausführungen in Kap. 4.2.2<br />
1012 Reis, u.a. 2007, S. 239<br />
Seite 301