Systemsteuerung im Case Management

Systemsteuerung im Case Management Systemsteuerung im Case Management

athene.bibl.unibw.muenchen.de
von athene.bibl.unibw.muenchen.de Mehr von diesem Publisher
28.01.2013 Aufrufe

am Output statt am Outcome erkennbar wird. In den Jahresplanungen werden hierzu klare Werte eingesetzt, z.B. 923,- € für 2008 bei der ARGE Hildesheim. 1004 Neben der Abgrenzungsproblematik, was alles den Integrationsrelevanten Kosten zugerechnet werden muss 1005 , ist vor allem aus Sicht des Verfassers nicht berücksichtigt, wie dauerhaft und wie leistungswirksam die erreichte Integration war. Mit dauerhaft ist dabei gemeint, wie lange die Integration in Beschäftigung Bestand hatte und mit leistungswirksam, ob bzw. in welchem Umfang mit der Beschäftigung auch zugleich die Hilfebedürftigkeit beseitigt wurde. Es ist augenfällig, dass z.B. für Frauen eine nicht bedarfsdeckende Teilzeittätigkeit (z.B. von 15 WoStd.) leichter zu erreichen ist als eine vielleicht bereits bedarfsdeckende Tätigkeit von 30 Wochenstunden. Auch können Nachbetreuungen (d.h. Begleitung für eine bestimmte Zeit nach Arbeitsaufnahme) gerade bei Langzeitarbeitslosen (beschäftigungs-) stabilisierend wirken, kosten aber Geld, was bei einer einseitigen Fokussierung auf die Begrenzung der reinen Integrationskosten zu negativen Effekten führen könnte. Ähnliches gilt für die Kosten der Hilfen. Bei dem zkT Landkreis Oberhavel ist dem Arbeitsmarktprogramm 2008 z.B. zu entnehmen, dass dem Ziel „Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit der Leistungserbringung“ u.a. der Zielindikator „Kosten der Maßnahmen/Anzahl der TN in Maßnahmen“ zugeordnet ist. 1006 Vermittels eines solchen Indikators lässt sich ein möglichst positiver Zielwert nur so generieren, dass möglichst ‚billige’ Hilfen mit möglichst vielen Teilnehmern eingeplant und beschafft werden. Ob dies dann tatsächlich zielführend im Sinne des gesetzlichen Auftrags ist, bleibt mehr als fraglich. Aus Sicht des Verfassers ist ein monetärer Indikator für den Erfolg von Integrationsleistungen nur so zu konstruieren, wenn damit der monetäre Aufwand für Integration und die monetäre Ersparnis durch Integrationen in Bezug gesetzt werden. D.h. es müsste betrachtet werden, welchen (monetären) Aufwand der Grundsicherungsträger hätte, wenn er auf jede Integrationsarbeit verzichten würde (keine Kosten für Hilfen und auch keine Kosten für Fallmanagement / Vermittlung, aber dafür auch Leistungszahlungen an alle Hilfebedürftigen) und im Gegensatz dazu, welcher Aufwand durch die Integrationsarbeit entsteht und im Vergleich dazu, welche Ersparnis von Transferzahlungen durch die Integrationsarbeit bewirkt wird. 1007 Festzuhalten ist aus den zuvor gemachten Darstellungen aber, dass eine sich am Outcome orientierende Planung nicht ausgemacht werden kann, sondern dass eine klare Fokussierung auf den reinen Output vorherrscht. Allerdings gibt es auch positive Beispiele für ein Maßnahme- (Hilfe-) Controlling, dass sich an den mit den jeweiligen Hilfen verbundenen Zielen und nicht 1004 s. Job-Center Hildesheim 2007, S. 6 1005 vgl. dazu z.B. die Wirkungsforschung zu Förderinstrumenten, die Wirkungen (Integration in Arbeit) z.T. erst mit einem deutlichen Zeitverzug festgestellt hat – z.B. bei „1€-Jobs“ stellen sich signifikant positive Effekte (im Vergleich zu Nichtteilnehmern) bei Frauen in Westdeutschland erst zwischen 16 und 20 Monaten NACH Maßnahmeende ein – s. Wolff, Hohmeyer 2008, S. 5 – werden diese Kosten (des Vor- oder Vorvorjahres) dann mitgezählt? 1006 Landkreis Oberhavel 2007, S. 58 1007 auf eine tiefergehende Ausführung solcher alternativer Indikatoren soll an dieser Stelle verzichtet werden, weil diese zu weit in die Betriebswirtschaft gehen würden – zu überlegen wäre hierbei u.a., ob die Einspareffekte durch Integration nur im Haushaltsjahr gezählt werden, oder ob sie so lange angerechnet werden, wie die Integration andauert (oder nur so lange, bis der ehemalige eHb wieder einen Alg-I Anspruch erworben hat), bzw. ob die ‚Eigenvermittlung’ von eHb als Einsparung mitgerechnet werden darf, usw. Seite 300

ausschließlich und damit verkürzt an den reinen Integrationserfolgen orientiert. Der Kreis Borken (zkT) hat in seinem Jahresbericht 2007 erstmalig ein sogenanntes „Maßnahmecontrolling“ dokumentiert, da die bisherige Statistik Erfolg nur als Vermittlung ausweisen konnte, was zur Feststellung führte: „Weitere positive Maßnahmeergebnisse wie z.B. erfolgreiche Qualifizierung, Verbesserung sprachlicher Kompetenzen o.ä. werden bisher nicht auswertbar erfasst.“ 1008 Aus diesem Grund wurden 2007 – leider nur als Stichprobe von durchschnittlich 31% der Maßnahmeteilnehmer (=1.654) – die Erreichung der angestrebten Ziele teilnehmer-, maßnahme- und förderzielbezogen ausgewertet. Die Auswertung kommt dabei zur Feststellung, „dass gerade in den Maßnahmen mit den vermeintlich schwächeren TeilnehmerInnen vergleichsweise gute Ergebnisse erzielt wurden.“ 1009 Eine Ausweitung des Blickwinkels auch auf qualitative Aspekte schafft somit neue Erkenntnisse für die künftige Angebotsplanung, da auf der Basis solcher Erkenntnisse „künftig neue Herausforderungen an Inhalt, Ausrichtung und Konzeption von Eingliederungsinstrumenten zu stellen sind.“ 1010 Leider lassen sich keine Hinweise in dem o.a. Bericht darauf finden, in wie weit die individuelle Zielerreichung (Perspektive: Maßnahmeteilnehmer) durch der Sinnhaftigkeit der Maßnahmezuweisung (Hilfeallokation) bzw. durch in der Sphäre des Maßnahmeteilnehmers liegenden Gründe beeinflusst wurde. Hier wäre aus Sicht des Verfassers noch eine weitere Ausweitung der Beobachtungsperspektive geboten, um wirklich aus dem Controlling von Maßnahmeverläufen verlässliche Daten für die Planung von Angeboten gewinnen zu können. Eine weitere durch den o.a. Bericht nicht beantwortete Frage ist der Grad der Einbindung der Fallmanager in den Controllingprozess. Wenn teilnehmerbezogene Zielereichungen evaluiert wurden, ist eine Beteiligung der Fallmanager eigentlich vorauszusetzen. Allerdings lassen sich auch Hinweise darauf finden, dass in manchen Grundsicherungsträgern dies zentralistisch organisiert wird und die Fallmanager nicht direkt in Informationsrückflüsse aus Hilfen eingebunden sind. Im UF 2 wird sogar bei der Darstellung des Organisationstyps „B“ 1011 von der Einrichtung eines „Projektbüros“ in einer zu diesem Typ gehörenden ARGE berichtet, in dem „die gesammelten Informationen (Berichte, Rückläufe, Abbrüche) aus Maßnahmen systematisch dokumentiert und ggf. den PAP als Vermerk in VerBIS hinterlegt“ 1012 werden. Die Evaluation erfolgt hier, so ist vom Informationsfluss her zu schließen, nicht klienten- sondern hilfebezogen und kann daher nicht die Informationen liefern, die als ‚Linking’ für eine bedarfsorientierte Hilfeplanung erforderlich sind. Zur weiteren Bewertung des Leistungsplanung ist zu betrachten, in wie weit sich Bedarfe in Planungs- und Steuerungsprioritäten niederschlagen. Als Bewertungsgrundlage für eine solche Betrachtung können die Feststellungen des UF 1 zur Organisation der sozialintegrativen Leistungen durch die 1008 Service-Punkt Arbeit 2008, S. 39 1009 ders. S. 41 – dies betrifft vor allem Maßnahmen zur Aktivierung von eHb, die insgesamt mit 118% sogar die gestellten Ziele übererfüllen konnten – auf der anderen Seite erreichten aber auch 45% aller Maßnahmen (Hilfen) nur 50% und weniger der gesteckten Ziele (s. S. 40) 1010 ebd. 1011 vgl. zum Typ B die Ausführungen in Kap. 4.2.2 1012 Reis, u.a. 2007, S. 239 Seite 301

ausschließlich und damit verkürzt an den reinen Integrationserfolgen orientiert. Der<br />

Kreis Borken (zkT) hat in seinem Jahresbericht 2007 erstmalig ein sogenanntes<br />

„Maßnahmecontrolling“ dokumentiert, da die bisherige Statistik Erfolg nur als<br />

Vermittlung ausweisen konnte, was zur Feststellung führte: „Weitere positive<br />

Maßnahmeergebnisse wie z.B. erfolgreiche Qualifizierung, Verbesserung<br />

sprachlicher Kompetenzen o.ä. werden bisher nicht auswertbar erfasst.“ 1008 Aus<br />

diesem Grund wurden 2007 – leider nur als Stichprobe von durchschnittlich 31% der<br />

Maßnahmeteilnehmer (=1.654) – die Erreichung der angestrebten Ziele teilnehmer-,<br />

maßnahme- und förderzielbezogen ausgewertet. Die Auswertung kommt dabei zur<br />

Feststellung, „dass gerade in den Maßnahmen mit den vermeintlich schwächeren<br />

TeilnehmerInnen vergleichsweise gute Ergebnisse erzielt wurden.“ 1009 Eine<br />

Ausweitung des Blickwinkels auch auf qualitative Aspekte schafft somit neue<br />

Erkenntnisse für die künftige Angebotsplanung, da auf der Basis solcher<br />

Erkenntnisse „künftig neue Herausforderungen an Inhalt, Ausrichtung und<br />

Konzeption von Eingliederungsinstrumenten zu stellen sind.“ 1010 Leider lassen sich<br />

keine Hinweise in dem o.a. Bericht darauf finden, in wie weit die individuelle<br />

Zielerreichung (Perspektive: Maßnahmeteilnehmer) durch der Sinnhaftigkeit der<br />

Maßnahmezuweisung (Hilfeallokation) bzw. durch in der Sphäre des<br />

Maßnahmeteilnehmers liegenden Gründe beeinflusst wurde. Hier wäre aus Sicht<br />

des Verfassers noch eine weitere Ausweitung der Beobachtungsperspektive<br />

geboten, um wirklich aus dem Controlling von Maßnahmeverläufen verlässliche<br />

Daten für die Planung von Angeboten gewinnen zu können. Eine weitere durch den<br />

o.a. Bericht nicht beantwortete Frage ist der Grad der Einbindung der Fallmanager in<br />

den Controllingprozess. Wenn teilnehmerbezogene Zielereichungen evaluiert<br />

wurden, ist eine Beteiligung der Fallmanager eigentlich vorauszusetzen. Allerdings<br />

lassen sich auch Hinweise darauf finden, dass in manchen Grundsicherungsträgern<br />

dies zentralistisch organisiert wird und die Fallmanager nicht direkt in<br />

Informationsrückflüsse aus Hilfen eingebunden sind. Im UF 2 wird sogar bei der<br />

Darstellung des Organisationstyps „B“ 1011 von der Einrichtung eines „Projektbüros“ in<br />

einer zu diesem Typ gehörenden ARGE berichtet, in dem „die gesammelten<br />

Informationen (Berichte, Rückläufe, Abbrüche) aus Maßnahmen systematisch<br />

dokumentiert und ggf. den PAP als Vermerk in VerBIS hinterlegt“ 1012 werden. Die<br />

Evaluation erfolgt hier, so ist vom Informationsfluss her zu schließen, nicht klienten-<br />

sondern hilfebezogen und kann daher nicht die Informationen liefern, die als ‚Linking’<br />

für eine bedarfsorientierte Hilfeplanung erforderlich sind.<br />

Zur weiteren Bewertung des Leistungsplanung ist zu betrachten, in wie weit sich<br />

Bedarfe in Planungs- und Steuerungsprioritäten niederschlagen. Als<br />

Bewertungsgrundlage für eine solche Betrachtung können die Feststellungen des<br />

UF 1 zur Organisation der sozialintegrativen Leistungen durch die<br />

1008 Service-Punkt Arbeit 2008, S. 39<br />

1009 ders. S. 41 – dies betrifft vor allem Maßnahmen zur Aktivierung von eHb, die insgesamt mit 118%<br />

sogar die gestellten Ziele übererfüllen konnten – auf der anderen Seite erreichten aber auch 45%<br />

aller Maßnahmen (Hilfen) nur 50% und weniger der gesteckten Ziele (s. S. 40)<br />

1010 ebd.<br />

1011 vgl. zum Typ B die Ausführungen in Kap. 4.2.2<br />

1012 Reis, u.a. 2007, S. 239<br />

Seite 301

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!