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Systemsteuerung im Case Management

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geplanten Hilfen (Maßnahmen) den einzelnen Bewerbertypen bzw.<br />

Betreuungsstufen o.ä. zugeordnet. Beispiele hierfür finden sich vor allem in den<br />

Arbeitsmarktprogrammen der Grundsicherungsträger, so z.B. <strong>im</strong> „Handlungs- und<br />

Integrationsprogramm“ der ARGE Kreis Aachen für 2007, in dem detailliert für jede<br />

Betreuungsstufe von „I“ (integriert, aber noch hilfebedürftig) bis „IF“ (integrationsfern)<br />

die zugeordneten Hilfeleistungen aufgeführt sind. Es ist zwar auch der Hinweis zu<br />

finden: „Je nach individuellen Bedarf können die Instrumente selbstverständlich auch<br />

für Kunden eingesetzt werden, die anderen Betreuungsstufen zugerechnet<br />

werden.“ 1000 Allerdings ist hierbei zu fragen, in welchem Umfang eine solche<br />

‚Durchbrechung’ der Handlungsprogramme stattfindet bzw. überhaupt zugelassen<br />

wird. Die Tatsache, dass alle Hilfen (Maßnahmen) explizit den Betreuungsstufen<br />

zugeordnet wurden, spricht eher dafür, dass sich diese ‚Durchbrechung’ eher auf<br />

Ausnahmen beschränkt. Ähnliche Vorgehensweisen <strong>im</strong> Bereich der zkT<br />

(„Bewerbertypen“) wurden bereits in Kap. 4.3.2 dargestellt. Eine individuelle<br />

Bedarfsplanung auf dieser Grundlage reduziert die Individualität auf die Zuordnung<br />

zu Betreuungsstufen bzw. Bewerbertypen, für die dann als Gesamtheit ‚passgenaue’<br />

Maßnahmen geplant werden – deren ‚Passgenauigkeit’ sich allerdings auf den<br />

‚Durchschnittfall’ des jeweiligen Typs beschränkt. Ein Steuerungsanspruch aus der<br />

Analyse der individuellen Fälle heraus ist bei einer solchen Vorgehensweise daher<br />

aus Sicht des Verfassers nicht zu erkennen.<br />

4.4.2 Leistungsplanung<br />

Die Jahresplanung der ARGEn und gA basiert <strong>im</strong> Grundsatz auf einen von der BA<br />

initiierten Planungsprozess, das ein vorgegebenes „Zielsystem“ als<br />

Planungsgrundlage etabliert. Dieses beruht aber (fast) durchgängig auf quantitative<br />

Werte, wie z.B. die angestrebte Integrationsquote oder die max<strong>im</strong>alen Kosten je<br />

Integration. Die Einschränkung ‚fast’ wurde daher gemacht, da das Zielsystem auch<br />

den Indikator „Integrationsfortschritte“ erhält, die aber für 2008 noch nicht ‚beplant’<br />

werden. 1001 Es ist allerdings davon auszugehen, dass die diesem Indikator<br />

zugeordneten Messgrößen sich später auf quantitativen Angaben beschränken<br />

werden, wie viel ehB z.B. von der Stufe „IF“ (integrationsfern) auf „IG“<br />

(Stabilisierungsbedarf) ‚heraufgestuft’ werden. 1002 Für die Hilfeplanung sind diese<br />

Vorgaben nur insofern von Relevanz, als dass für best<strong>im</strong>mte Zielgruppen (U25)<br />

besondere Integrationsquoten und Obergrenzen für die Ausgaben je Integration<br />

vorgegeben werden. Gerade letzte Messgröße (Kosten je Integration), die dem Ziel<br />

„Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit“ zugeordnet wird und als „die<br />

individuellen Ausgaben für aktive Leistungen und die anteiligen Verwaltungskosten<br />

eines erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die zum Zeitpunkt seiner Integration<br />

ausgewiesen werden“ 1003 , ist nicht unproblematisch, da hier eine klare Orientierung<br />

1000 ARGE Kreis Aachen 2007, S. 8 – zur Auflistung der zugeordneten Hilfen s. S. 9 ff. – zum<br />

Vergleich des Planungsprozesses bei einem zkT vgl. Landkreis Oberhavel 2007 S. 24 ff., wo anstelle<br />

von Betreuungstufen bzw. Bewerbertypen nach Markt-, marktnahen, und Betreuungskunden<br />

unterschieden wird und diesen entsprechende Maßnahmen zugeordnet werden<br />

1001 s. Bundesagentur für Arbeit 2007b, S. 3<br />

1002<br />

vgl. dazu die Ausführungen zu den Betreuungsstufen in Kap. 3.1.4.1 und <strong>im</strong> Original<br />

Bundesagentur für Arbeit 2007c<br />

1003<br />

s. Bundesagentur für Arbeit 2007b, S. 8, die Zuordnung der Ziele s. S. 3<br />

Seite 299

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