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Systemsteuerung im Case Management

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sich damit ‚normale’ sozialversicherungspflichtige Beschäftigung substituieren lässt.<br />

Eine weitere Studie des IAB untersuchte aktuell (2008) die Wirkungen von AGL und<br />

stellte fest, dass die Teilnahme an einer solchen Maßnahme „innerhalb der<br />

Beobachtungszeit von zwei Jahren nach Maßnahmebeginn nicht zur Beendigung<br />

der Hilfebedürftigkeit“ 994 beigetragen hat, wohl aber nach einiger Zeit für best<strong>im</strong>mte<br />

Zielgruppen die Beschäftigungschancen (allerdings dann zumeist mit nicht<br />

bedarfsdeckendem Einkommen) erhöht, während für andere Zielgruppen diese sich<br />

<strong>im</strong> Vergleich zu Nichtteilnehmern sogar verschlechtert! Die zielgruppenrelevanten<br />

Faktoren sind allerdings recht komplex und müssen nach West- und Ostdeutschland<br />

und nach dem Geschlecht unterschieden werden. 995 Allerdings ist klar erkennbar,<br />

dass AGL durchgehend negativ wirken, wenn die Arbeitslosigkeit entweder nur kurz<br />

dauerte (unter 2 Jahren) oder sehr lange bestand (>= 14 Jahre), bzw. nur geringe<br />

positive bis sogar negative Effekte durchgängig bei U25 besaßen. 996 Die Forscher<br />

kommen daher folgerichtig zu dem Schluss, dass künftig eine „sorgfältigere<br />

Auswahl“ 997 erfolgen müsste. Die vielfältigen Untersuchungen zum Bereich der<br />

Arbeitsgelegenheiten belegen, dass diese in der Masse nicht die beabsichtigte<br />

Wirkungen erzielen, Beschäftigungschancen zu erhöhen bzw. berufliche<br />

Kompetenzen zu verbessern oder zu erhalten. Trotzdem werden sie nach wie vor<br />

mit einem extrem hohen Mittelaufwand eingesetzt. Aus Sicht des Verfassers ist<br />

diese Vorgehensweise eher ein Indiz dafür, dass eine wirklich bedarfsorientierte<br />

Steuerung von Hilfen nicht durchgängig realisiert ist.<br />

Ähnliches lässt sich bei dem Einsatz von Trainingsmaßnahmen beobachten.<br />

Betriebliche Trainingsmaßnahmen sind bezüglich der Integration in Beschäftigung<br />

bedeutend wirksamer und können zudem individueller zugeschnitten werden als<br />

Gruppenmaßnahmen bei Bildungsträgern. Trotzdem sind zwei Drittel aller<br />

Trainingsmaßnahmen als Gruppenmaßnahmen gestaltet. 998<br />

Ein weiteres Indiz in die gleiche Richtung ist die zunehmende Beliebtheit von<br />

Handlungsprogrammen, seien es die „Betreuungsstufen“ der BA oder die<br />

„Bewerbertypen“ vieler zkT, auf deren Basis dann die Hilfeplanung<br />

(Maßnahmeplanung) erfolgt. 999 Dabei werden zum Teil explizit in der Planung die<br />

994 Wolff, Hohmeyer 2008, S. 1<br />

995 vgl. ders. S. 6 – so erhöht sich z.B. für Migrantinnen <strong>im</strong> Westen die Beschäftigungschance <strong>im</strong><br />

Vergleich zu Nichtteilnehmern an AGL um 6,8%, während sie sich bei Migranten <strong>im</strong> Osten um 1,6%<br />

und <strong>im</strong> Westen um 1,2% verschlechtert. Der Nutzen von AGL für Migranten besteht damit nur <strong>im</strong><br />

Westen und dort nur für Frauen. Ähnlich unterschiedlich fällt die Wirkung für andere Faktoren wie z.B.<br />

Altersgruppen, Berufsausbildung, oder Dauer der Arbeitslosigkeit in Abhängigkeit von Region und<br />

Geschlecht aus.<br />

996 s. ebd. – bei Arbeitslosigkeit von unter 2 Jahren wirken AGL zwischen 1,5% (F/W) und 3,1 (M/O)<br />

negativ, aber bei Arbeitslosigkeit von 5-14 Jahren von 5,8% (F/W) bis 0,8% (M/O) positiv (M=Männer,<br />

F=Frauen, W=Westdeutschland, O=Ostdeutschland) – die ungünstige Wirkung von AGL für U25<br />

stellte auch schon der IAB-Forschungsbericht 22/2006 (Hohmeyer et al. a.a.O.) fest<br />

997 ders. S. 8<br />

998 s. Jozwiak, Wolff 2007 – betriebliche Trainingsmaßnahmen (TM) machen <strong>im</strong> Westen nur 31,0% -<br />

<strong>im</strong> Osten 34,2% der TM aus, und haben mit +12,9% (W/F) bis +19,6% (O/F) deutlich bessere<br />

Integrationschancen als Nichtteilnehmer, währen dies bei Gruppenmaßnahmen nur<br />

Integrationsvorteile von +2,4% bis +3,1% sind – für best<strong>im</strong>mte Zielgruppen sind sogar negative<br />

Effekte zu beobachten<br />

999 vgl. dazu Kap. 4.3.3 zu den Folgen auf der Fallebene u. Kap. 4.1.4.1 zu den<br />

Handlungsprogrammen der BA<br />

Seite 298

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