Systemsteuerung im Case Management
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Arbeitsgelegenheiten (AGL) als Mehraufwandsvariante (sogenannte ‚1€-Jobs’) oder<br />
als Entgeltvariante (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung) bzw. als die<br />
‚klassische’ Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) vorzufinden sind. 988 Keines der<br />
Instrumente des SGB II ist aber so umstritten und in der ständigen Diskussion. Der<br />
Bericht der internen Revision der BA vom Mai 2008 stellte fest, dass bei rund einem<br />
Drittel der geprüften Maßnahmen Mängel vorliegen. 989 Noch drastischer ist der<br />
Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH) vom 29.05.2008 an den<br />
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, der zwar <strong>im</strong> Internet kursiert und<br />
von den Medien kommentiert wurde, aber vom BRH nicht zur Veröffentlichung<br />
freigegeben ist, und daher hier nur insofern verwendet werden kann, wie auf ihn in<br />
anderen frei zugänglichen Dokumenten verwiesen wurde. 990 Der BRH stellte hierbei<br />
fest, dass „bei drei von vier geförderten Bezieherinnen / Bezieher von<br />
Grundsicherung gemäß SGB II keine messbaren Integrationsfortschritte zu<br />
verzeichnen“ 991 wären. Weiterhin kommt eine Untersuchung des IAB von 2007 zu<br />
dem Ergebnis: „In Ostdeutschland kann ein negativer Effekt von Ein-Euro-Jobs auf<br />
das Wachstum sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung nachgewiesen<br />
werden.“ 992 Untersucht wurde dabei das Beschäftigungsverhalten von Betrieben, die<br />
AGL-Kräfte nutzen und festgestellt, dass diese <strong>im</strong> Vergleich zu anderen Betrieben<br />
der Branche, die dies nicht tun, signifikant wenige sozialversicherungspflichtige<br />
Mitarbeiter einstellen bzw. mehr davon entlassen haben. Diese Beobachtung<br />
korrespondiert daher mit den Erkenntnissen der BA-Revision (s.o.) zu oftmals<br />
fehlenden Nachprüfungen der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen<br />
Rahmenbedingungen für AGL. Ebenfalls bestätigt wird diese Feststellung durch eine<br />
frühere Studie des IAB zur Wirksamkeit von AGL in der Entgeltvariante. Die von den<br />
Grundsicherungsträgern erhofften „Klebeeffekte“ in den beschäftigenden Betrieben<br />
treten zumeist nicht ein, was angesichts hoher Teilnehmerzahlen (durchschnittlich<br />
29) und dem besonderen Einsatzfeld („soziale Wirtschaftsbetriebe“) kein Wunder<br />
sei. 993 Bei durchschnittlichen Teilnehmerzahlen von 29 ist es leicht vorstellbar, dass<br />
132 (2007 = 0,33 Mio. € Kosten) eHb teil – vgl. Landkreis Bernburg 2005, Landkreis Bernburg 2006 u.<br />
Salzlandkreis - Landrat 2007 (der Landkreis Bernburg wurde <strong>im</strong> Zuge der Kreisreform zum<br />
01.07.2007 mit zwei anderen Landkreisen zum Salzlandkreis vereinigt)<br />
988 Rechtsgrundlagen hierfür sind a) Arbeitsgelegenheiten (AGL) § 16 Abs. 3 SGB II und b)<br />
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM): §§ 260 – 271 SGB III<br />
989 s. Bundesagentur für Arbeit 2008b S. 7 ff . – geprüft wurden 6.306 Teilnahmen an 3.712<br />
Maßnahmen – die Beanstandungen (mehr aus Verwaltungssicht) richteten sich vor allem an in fast zu<br />
Hälfte (48,1%) fehlenden Nachweise der Zusätzlichkeit (vgl. § 16 Abs. 3 zu den Anforderungen an<br />
AGL: <strong>im</strong> öffentlichen Interesse, zusätzlich, wettbewerbsneutral), an zu 33,5% fehlende Nachweise der<br />
Wirtschaftsneutralität (keine Konkurrenz zu bestehenden Angeboten) und zu 20,8% fehlende<br />
Nachweise des öffentlichen Interesses<br />
990 bes. durch eine kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 23.05.2008 – vgl. Deutscher<br />
Bundestag 2008a und die Antwort der Bundesregierung dazu – vgl. Deutscher Bundestag 2008b - da<br />
die Antwort der Bundesregierung (s.o.) die Verweise in der kleinen Anfrage auf den BRH-Bericht nicht<br />
als unkorrekt wiedergegeben bewertet, ist davon auszugehen, dass der Sachverhalt auch so <strong>im</strong> BRH-<br />
Bericht dargestellt wurde<br />
991 Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE a.a.O. S. 1 – zudem wird darauf verwiesen, dass laut<br />
Prüfergebnis des BRH auch „die Qualität der Vermittlungstätigkeit und des Fallmanagements der<br />
Grundsicherungsstellen auch <strong>im</strong> dritten Jahr nach Inkrafttreten des SGB II nicht überzeugen“ (ebd.),<br />
was die zuvor gemachte Bewertung des Fallmanagements in Kap. 3.3.5 unterstützt<br />
992 Hohendammer 2008, S. 4<br />
993 s. Hohmeyer et al. 2006, S. 43<br />
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