28.01.2013 Aufrufe

Systemsteuerung im Case Management

Systemsteuerung im Case Management

Systemsteuerung im Case Management

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Arbeitsgelegenheiten (AGL) als Mehraufwandsvariante (sogenannte ‚1€-Jobs’) oder<br />

als Entgeltvariante (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung) bzw. als die<br />

‚klassische’ Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) vorzufinden sind. 988 Keines der<br />

Instrumente des SGB II ist aber so umstritten und in der ständigen Diskussion. Der<br />

Bericht der internen Revision der BA vom Mai 2008 stellte fest, dass bei rund einem<br />

Drittel der geprüften Maßnahmen Mängel vorliegen. 989 Noch drastischer ist der<br />

Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH) vom 29.05.2008 an den<br />

Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, der zwar <strong>im</strong> Internet kursiert und<br />

von den Medien kommentiert wurde, aber vom BRH nicht zur Veröffentlichung<br />

freigegeben ist, und daher hier nur insofern verwendet werden kann, wie auf ihn in<br />

anderen frei zugänglichen Dokumenten verwiesen wurde. 990 Der BRH stellte hierbei<br />

fest, dass „bei drei von vier geförderten Bezieherinnen / Bezieher von<br />

Grundsicherung gemäß SGB II keine messbaren Integrationsfortschritte zu<br />

verzeichnen“ 991 wären. Weiterhin kommt eine Untersuchung des IAB von 2007 zu<br />

dem Ergebnis: „In Ostdeutschland kann ein negativer Effekt von Ein-Euro-Jobs auf<br />

das Wachstum sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung nachgewiesen<br />

werden.“ 992 Untersucht wurde dabei das Beschäftigungsverhalten von Betrieben, die<br />

AGL-Kräfte nutzen und festgestellt, dass diese <strong>im</strong> Vergleich zu anderen Betrieben<br />

der Branche, die dies nicht tun, signifikant wenige sozialversicherungspflichtige<br />

Mitarbeiter einstellen bzw. mehr davon entlassen haben. Diese Beobachtung<br />

korrespondiert daher mit den Erkenntnissen der BA-Revision (s.o.) zu oftmals<br />

fehlenden Nachprüfungen der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen<br />

Rahmenbedingungen für AGL. Ebenfalls bestätigt wird diese Feststellung durch eine<br />

frühere Studie des IAB zur Wirksamkeit von AGL in der Entgeltvariante. Die von den<br />

Grundsicherungsträgern erhofften „Klebeeffekte“ in den beschäftigenden Betrieben<br />

treten zumeist nicht ein, was angesichts hoher Teilnehmerzahlen (durchschnittlich<br />

29) und dem besonderen Einsatzfeld („soziale Wirtschaftsbetriebe“) kein Wunder<br />

sei. 993 Bei durchschnittlichen Teilnehmerzahlen von 29 ist es leicht vorstellbar, dass<br />

132 (2007 = 0,33 Mio. € Kosten) eHb teil – vgl. Landkreis Bernburg 2005, Landkreis Bernburg 2006 u.<br />

Salzlandkreis - Landrat 2007 (der Landkreis Bernburg wurde <strong>im</strong> Zuge der Kreisreform zum<br />

01.07.2007 mit zwei anderen Landkreisen zum Salzlandkreis vereinigt)<br />

988 Rechtsgrundlagen hierfür sind a) Arbeitsgelegenheiten (AGL) § 16 Abs. 3 SGB II und b)<br />

Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM): §§ 260 – 271 SGB III<br />

989 s. Bundesagentur für Arbeit 2008b S. 7 ff . – geprüft wurden 6.306 Teilnahmen an 3.712<br />

Maßnahmen – die Beanstandungen (mehr aus Verwaltungssicht) richteten sich vor allem an in fast zu<br />

Hälfte (48,1%) fehlenden Nachweise der Zusätzlichkeit (vgl. § 16 Abs. 3 zu den Anforderungen an<br />

AGL: <strong>im</strong> öffentlichen Interesse, zusätzlich, wettbewerbsneutral), an zu 33,5% fehlende Nachweise der<br />

Wirtschaftsneutralität (keine Konkurrenz zu bestehenden Angeboten) und zu 20,8% fehlende<br />

Nachweise des öffentlichen Interesses<br />

990 bes. durch eine kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 23.05.2008 – vgl. Deutscher<br />

Bundestag 2008a und die Antwort der Bundesregierung dazu – vgl. Deutscher Bundestag 2008b - da<br />

die Antwort der Bundesregierung (s.o.) die Verweise in der kleinen Anfrage auf den BRH-Bericht nicht<br />

als unkorrekt wiedergegeben bewertet, ist davon auszugehen, dass der Sachverhalt auch so <strong>im</strong> BRH-<br />

Bericht dargestellt wurde<br />

991 Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE a.a.O. S. 1 – zudem wird darauf verwiesen, dass laut<br />

Prüfergebnis des BRH auch „die Qualität der Vermittlungstätigkeit und des Fallmanagements der<br />

Grundsicherungsstellen auch <strong>im</strong> dritten Jahr nach Inkrafttreten des SGB II nicht überzeugen“ (ebd.),<br />

was die zuvor gemachte Bewertung des Fallmanagements in Kap. 3.3.5 unterstützt<br />

992 Hohendammer 2008, S. 4<br />

993 s. Hohmeyer et al. 2006, S. 43<br />

Seite 297

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!