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Systemsteuerung im Case Management

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Festzustellen ist daher <strong>im</strong> Ergebnis, dass ein ‚Linking’ von Fall- und Systemebene<br />

auf dieser Grundlage als eher unwahrscheinlich gelten kann.<br />

Die Fallebene in der Praxis des SGB II kann also derzeit nicht die Voraussetzungen<br />

dafür schaffen, dass aus der Fallführung heraus eine gelingende <strong>Systemsteuerung</strong><br />

möglich wird.<br />

4.4 Der aktuelle Stand auf der Systemebene<br />

Ausgehend von den Erkenntnissen der Bedingungen einer gelingenden<br />

<strong>Systemsteuerung</strong> in Teil 3 dieser Arbeit (insbesondere zusammenfassend in Kap.<br />

3.9) sollen zunächst, analog zum vorangegangenen Kapitel, die Prüfkriterien<br />

festgelegt werden, anhand deren dann die Situation in der Praxis des SGB II<br />

betrachtet werden. Hierzu sind aus Sicht des Verfassers fünf Themenbereiche<br />

auszumachen, mit deren Hilfe die Analyse strukturiert werden kann:<br />

• Steuerungsanspruch, d.h. es ist erkennbar, dass <strong>Systemsteuerung</strong> versucht,<br />

Hilfen an dem konkreten Bedarf der Hilfeberechtigten zu orientieren anstelle<br />

Hilfeberechtigte lediglich vorhandenen Hilfen ‚zuzuordnen’;<br />

• Leistungsplanung, d.h. die Planung des Hilfebedarfs erfolgt unter Einbezug der<br />

vermittels ‚Linking’ gewonnenen Erkenntnisse und ein planungsunterstützendes<br />

Controlling orientiert sich am Outcome der Hilfeleistungen (statt nur an deren<br />

Output);<br />

• Systembildung, d.h. alle relevanten Systempartner werden in den Planungs- und<br />

Bereitstellungsprozess einbezogen, ein gemeinsames Zielsystem ist realisiert<br />

und Standards für die Zusammenarbeit etabliert (z.B. Informationstransfer,<br />

Übergabeverfahren von Dienst zu Dienst, Befugnisse der <strong>Case</strong> Manager);<br />

• Leistungsbeschaffung, d.h. die Hilfebeschaffung fordert bei Hilfen eine Flexibilität<br />

in der Ausgestaltung ein, macht dazu auch wirksame Steuerungsanreize, sieht<br />

selbst eine Flexibilitätsreserve für unvorhergesehenen Bedarf vor und gestaltet<br />

die Hilfebeschaffung so, dass die zuvor genannten Kriterien umsetzbar sind und<br />

• Lobbyarbeit, d.h. aus dem <strong>Case</strong> <strong>Management</strong> heraus werden Anstrengungen in<br />

Richtung Politik und Verbände (z.B. von Systempartnern) unternommen, ein<br />

‚Commitment’ für die spezifische Art der Leistungsplanung und -beschaffung<br />

(z.B. zur Genehmigung von Flexibilitätsreserven) bzw. eine Akzeptanz von<br />

integrationsbezogenen Zielen und Prioritäten (z.B. <strong>im</strong> Spannungsfeld zwischen<br />

medizinischen und integrationsbezogenen Überlegungen) zu erreichen.<br />

Auf der Basis der vorliegenden Untersuchungen soll nun der Versuch unternommen<br />

werden, Aussagen zu den o.a. Prüfkriterien zu extrahieren. Dies wird mit Sicherheit<br />

kein leichtes Unterfangen werden, da die umfangreichsten Studien aus der<br />

Evaluierungsforschung der Exper<strong>im</strong>entierklausel (§ 6c SGB II) stammen und damit<br />

als Fokus den Vergleich der Wirksamkeit der drei unterschiedlichen Formen der<br />

Aufgabenwahrnehmung (ARGE, zkT, gA) haben und weniger die Ausgestaltung der<br />

Planungs- und Beschaffungsprozesse bzw. die Zusammenarbeit mit<br />

Systempartnern.<br />

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