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Systemsteuerung im Case Management

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wurden in 36,6% der Teilnahmen an Trainingsmaßnahmen keine (vertraglich<br />

vorgeschriebene) Teilnehmerbeurteilung erstellt, ohne dass diese von der ARGE<br />

nachgefordert wurde. 981 Ohne eine Dokumentation ist aber eine Auswertung nur<br />

schwer vorstellbar, wie auch die zuvor untersuchte Arbeit in Teamsettings (vgl. Kap.<br />

3.3.2) ohne Dokumentation nicht möglich ist. 982<br />

Unter Einbezug von in den Abschnitten zuvor gemachten Erkenntnisse ist bezüglich<br />

einer zusammenfassenden Bewertung des ‚Linkings’ aus Sicht des Verfassers<br />

festzustellen, dass<br />

• die Notwendigkeit eingeleiteter Hilfen oftmals nicht erkennbar war (bei 42,1%<br />

keine Nachvollziehbarkeit gegeben - s. Kap.. 4.3.3);<br />

• oft Hilfen eingeleitet wurden, ohne dass zuvor ein einziges Gespräch mit dem<br />

Fallmanager stattfand (36,0% der Männer, 25,4% der Frauen, die an<br />

Qualifizierungsmaßnahmen teilnahmen – s. Kap. 4.3.3);<br />

• Hilfen stattfanden, obwohl eine Nichteignung des betreffenden Klienten bereits<br />

feststand (in 10,2% der Maßnahmezuweisungen waren Ausschlussgründe<br />

bekannt – s. Kap. 4.3.3) und<br />

• die Ergebnisse von nicht erfolgreich abgeschlossener Hilfen oft nicht ausgewertet<br />

wurden (39,7% der ohne Integration abgeschossenen Beschäftigungs- bzw.<br />

Qualifizierungsmaßnahmen wurden die Ursache nicht ausgewertet – s.o.).<br />

‚Linking’ von Fall- und Systemebene setzt aber voraus, dass die eingeleitete Hilfe<br />

zumindest von den Vorgaben an die Hilfe her passgenau sein muss und der Verlauf<br />

wie auch das Ergebnis ausgewertet werden. Soweit Diskrepanzen zwischen<br />

beabsichtigter und tatsächlicher Wirkung der Hilfe nicht auf Gründen beruhen, die<br />

der ‚Sphäre’ des Klienten zuzurechnen sind (von mangelnder Mitwirkung bis z.B. auf<br />

plötzlich aufgetretene Schwierigkeiten bei der Kinderbetreuung, die eine Teilnahme<br />

erschwerte bzw. verhinderte), ist für ein gelingendes ‚Linking’ zu analysieren, ob die<br />

Hilfe das geleistet hat, was sie leisten sollte, bzw. ob die Eignung der Hilfe in ihrer<br />

verabredeten Art und Weise für den konkreten Einzelfall doch nicht umfänglich<br />

gegeben war. Werden aber, wie leider sehr oft der Fall, Hilfen ohne genaue Prüfung<br />

der Sinnhaftigkeit (Passgenauigkeit) eingeleitet, fehlt schon hier alleine die Basis,<br />

Diskrepanzen zwischen ‚Soll und Ist’ hinsichtlich der Frage zu beurteilen, ob die<br />

Ursache in der Hilfe selbst oder doch eher in der Unzweckmäßigkeit der<br />

Allokationsentscheidung zu suchen ist. Da die Ergebnisse von Hilfeteilnahmen nicht<br />

ausgewertet werden, stellte sich offensichtlich auch die Frage nicht, ob überhaupt<br />

Diskrepanzen (zwischen Soll und Ist) bestehen, geschweige denn, wessen<br />

Ursachen sie zuzuschreiben sind. Dass unter diesen Umständen ‚in der Fläche’ der<br />

Grundsicherungsträger wirklich ein in dem zuvor beschriebenen Umfang<br />

bestehendes ‚Linking’ von Fall- und Systemebene zu finden ist, darf auf der Basis<br />

der beschriebenen Feststellungen doch eher bezweifelt werden.<br />

981 ebd.<br />

982 Der Revisionsbericht des Kreises Bergstraße bemerkte dazu auch treffend „Besonders gravierend<br />

wirken sich die Versäumnisse bei Akten aus, in denen es bereits einen oder mehrere<br />

Sachbearbeiterwechsel gegeben hat.“ Kreis Bergstraße - Revisionsamt 2006, S. 37<br />

Seite 293

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