Systemsteuerung im Case Management

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4.3.4 ‚Linking’ von Fall- und Systemebene Auch für diese Untersuchungsfragen zur Klärung des ‚Zustandes’ der Fallsteuerung und ihres Beitrags zur Systemsteuerung waren bis auf eine Ausnahme keine direkten Erkenntnisse zu finden, ob bzw. wie das ‚Linking’ von Fall- und Systemebene etabliert war. Wie in vielen Fällen zuvor, kann daher eine Bewertung weitgehend nur auf Indizien beruhen. Die eine Ausnahme besteht in einem Hinweis der kreiseigenen Revision, die die Führung der Geschäfte eines zkT überprüfte und dabei feststellte, „Die Maßnahme ‚kleiner FIT’ entstand nach Anregung der Fallmanager.“ 976 Gleichzeitig wurde aber auch festgestellt: „Von den Fallmanagern wurden i.d.R. offensichtlich keine gezielten Gespräche mit den Teilnehmern über den Maßnahmeverlauf geführt oder Ergebnisberichte vom Maßnahmeträger durch den Eigenbetrieb angefordert, die eine Auswertung hinsichtlich der erworbenen Kenntnisse und Qualifikationen zugelassen hätten. Zumindest ist dies in den Akten nicht dokumentiert.“ 977 Die Basis für ein auf fundierte Erkenntnisse basierendes ‚Linking’ von Fall- und Systemebene ist – zumindest für den hier geprüften Einzelfall eines zkT – dann doch eher fraglich, da zwar eine Überstellung von Klienten in Hilfen (z.B. Qualifizierungsmaßnahmen) erfolgt, aber die parallel zur Phase der Intervention (oder ‚Linking’ von Klient und Hilfe) erfolgende Phase des Monitoring der Leistungserbringung sowie die der anschließenden Evaluation 978 offensichtlich ‚übersprungen’ wurde, d.h. nicht stattfand. Diese Feststellungen können zwar nicht ohne weiteres verallgemeinert werden, aber auch die Interne Revision der BA stellt bei der Prüfung von insgesamt 92 ARGEn im 2. Halbjahr 2007 fest, dass in 39,7% der Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen, die ohne eine Integration beendet wurden, sich keine Hinweise auf eine Auswertung der Maßnahmeergebnisse finden ließen und kam daher zum Schluss: „In der Folge bestand keine Transparenz zur Wirkung der Maßnahme und zu einer ggf. erforderlichen Anpassung der Integrationsstrategie.“ 979 Aus Sicht der Systemsteuerung ist noch zu ergänzen, dass so auch keine Evaluation möglich war, ob die Hilfe auch tatsächlich die zuvor vereinbarte Wirkung erzielen konnte. Wenn in 4 von 10 Fällen schon keine Analyse der klientenbezogenen Wirkungen eingeleiteter Hilfen erfolgte, kann man sich aus Sicht der Verfassers unschwer ausrechnen, dass die systembezogene Analyse doch wohl noch viel seltener erfolgte. Insgesamt ist zu erkennen, dass die Dokumentation der Fallführung in der Fläche noch unzureichend ist – laut Revisionsbericht der BA trifft dies sogar auf zwei Drittel aller Fälle zu und führte zu entsprechenden Fehlentscheidungen seitens der Fallmanager: „9.800 der 14.442 festgestellten fehlerhaften teilnehmerbezogenen Einzelentscheidungen (67,9 %) beruhten auf einer mangelnden oder unterlassenen Dokumentation leistungsrelevanter Tatbestände …“. 980 Entsprechend fehlte auch öfters eine entsprechende Maßnahmedokumentation seitens des Hilfeanbieters, so 976 Kreis Bergstraße - Revisionsamt 2006, S. 21 – Schreibweise so im Original – FIT bedeutet dabei „Fachkraft für den innerbetrieblichen Transport“, die offensichtlich von den FM als zu komplex angesehen und daher zusätzlich eine ‚einfachere’ Qualifizierung zum Lagerhelfer = „kleiner FIT“ initiiert wurde 977 ders. S. 34 978 vgl. hierzu erneut die Rahmenempfehlungen der DGCC (a.a.O.) 979 Bundesagentur für Arbeit 2008b, S. 5 980 ders. S. 13 Seite 292

wurden in 36,6% der Teilnahmen an Trainingsmaßnahmen keine (vertraglich vorgeschriebene) Teilnehmerbeurteilung erstellt, ohne dass diese von der ARGE nachgefordert wurde. 981 Ohne eine Dokumentation ist aber eine Auswertung nur schwer vorstellbar, wie auch die zuvor untersuchte Arbeit in Teamsettings (vgl. Kap. 3.3.2) ohne Dokumentation nicht möglich ist. 982 Unter Einbezug von in den Abschnitten zuvor gemachten Erkenntnisse ist bezüglich einer zusammenfassenden Bewertung des ‚Linkings’ aus Sicht des Verfassers festzustellen, dass • die Notwendigkeit eingeleiteter Hilfen oftmals nicht erkennbar war (bei 42,1% keine Nachvollziehbarkeit gegeben - s. Kap.. 4.3.3); • oft Hilfen eingeleitet wurden, ohne dass zuvor ein einziges Gespräch mit dem Fallmanager stattfand (36,0% der Männer, 25,4% der Frauen, die an Qualifizierungsmaßnahmen teilnahmen – s. Kap. 4.3.3); • Hilfen stattfanden, obwohl eine Nichteignung des betreffenden Klienten bereits feststand (in 10,2% der Maßnahmezuweisungen waren Ausschlussgründe bekannt – s. Kap. 4.3.3) und • die Ergebnisse von nicht erfolgreich abgeschlossener Hilfen oft nicht ausgewertet wurden (39,7% der ohne Integration abgeschossenen Beschäftigungs- bzw. Qualifizierungsmaßnahmen wurden die Ursache nicht ausgewertet – s.o.). ‚Linking’ von Fall- und Systemebene setzt aber voraus, dass die eingeleitete Hilfe zumindest von den Vorgaben an die Hilfe her passgenau sein muss und der Verlauf wie auch das Ergebnis ausgewertet werden. Soweit Diskrepanzen zwischen beabsichtigter und tatsächlicher Wirkung der Hilfe nicht auf Gründen beruhen, die der ‚Sphäre’ des Klienten zuzurechnen sind (von mangelnder Mitwirkung bis z.B. auf plötzlich aufgetretene Schwierigkeiten bei der Kinderbetreuung, die eine Teilnahme erschwerte bzw. verhinderte), ist für ein gelingendes ‚Linking’ zu analysieren, ob die Hilfe das geleistet hat, was sie leisten sollte, bzw. ob die Eignung der Hilfe in ihrer verabredeten Art und Weise für den konkreten Einzelfall doch nicht umfänglich gegeben war. Werden aber, wie leider sehr oft der Fall, Hilfen ohne genaue Prüfung der Sinnhaftigkeit (Passgenauigkeit) eingeleitet, fehlt schon hier alleine die Basis, Diskrepanzen zwischen ‚Soll und Ist’ hinsichtlich der Frage zu beurteilen, ob die Ursache in der Hilfe selbst oder doch eher in der Unzweckmäßigkeit der Allokationsentscheidung zu suchen ist. Da die Ergebnisse von Hilfeteilnahmen nicht ausgewertet werden, stellte sich offensichtlich auch die Frage nicht, ob überhaupt Diskrepanzen (zwischen Soll und Ist) bestehen, geschweige denn, wessen Ursachen sie zuzuschreiben sind. Dass unter diesen Umständen ‚in der Fläche’ der Grundsicherungsträger wirklich ein in dem zuvor beschriebenen Umfang bestehendes ‚Linking’ von Fall- und Systemebene zu finden ist, darf auf der Basis der beschriebenen Feststellungen doch eher bezweifelt werden. 981 ebd. 982 Der Revisionsbericht des Kreises Bergstraße bemerkte dazu auch treffend „Besonders gravierend wirken sich die Versäumnisse bei Akten aus, in denen es bereits einen oder mehrere Sachbearbeiterwechsel gegeben hat.“ Kreis Bergstraße - Revisionsamt 2006, S. 37 Seite 293

4.3.4 ‚Linking’ von Fall- und Systemebene<br />

Auch für diese Untersuchungsfragen zur Klärung des ‚Zustandes’ der Fallsteuerung<br />

und ihres Beitrags zur <strong>Systemsteuerung</strong> waren bis auf eine Ausnahme keine<br />

direkten Erkenntnisse zu finden, ob bzw. wie das ‚Linking’ von Fall- und<br />

Systemebene etabliert war. Wie in vielen Fällen zuvor, kann daher eine Bewertung<br />

weitgehend nur auf Indizien beruhen. Die eine Ausnahme besteht in einem Hinweis<br />

der kreiseigenen Revision, die die Führung der Geschäfte eines zkT überprüfte und<br />

dabei feststellte, „Die Maßnahme ‚kleiner FIT’ entstand nach Anregung der<br />

Fallmanager.“ 976 Gleichzeitig wurde aber auch festgestellt: „Von den Fallmanagern<br />

wurden i.d.R. offensichtlich keine gezielten Gespräche mit den Teilnehmern über<br />

den Maßnahmeverlauf geführt oder Ergebnisberichte vom Maßnahmeträger durch<br />

den Eigenbetrieb angefordert, die eine Auswertung hinsichtlich der erworbenen<br />

Kenntnisse und Qualifikationen zugelassen hätten. Zumindest ist dies in den Akten<br />

nicht dokumentiert.“ 977 Die Basis für ein auf fundierte Erkenntnisse basierendes<br />

‚Linking’ von Fall- und Systemebene ist – zumindest für den hier geprüften Einzelfall<br />

eines zkT – dann doch eher fraglich, da zwar eine Überstellung von Klienten in<br />

Hilfen (z.B. Qualifizierungsmaßnahmen) erfolgt, aber die parallel zur Phase der<br />

Intervention (oder ‚Linking’ von Klient und Hilfe) erfolgende Phase des Monitoring<br />

der Leistungserbringung sowie die der anschließenden Evaluation 978 offensichtlich<br />

‚übersprungen’ wurde, d.h. nicht stattfand. Diese Feststellungen können zwar nicht<br />

ohne weiteres verallgemeinert werden, aber auch die Interne Revision der BA stellt<br />

bei der Prüfung von insgesamt 92 ARGEn <strong>im</strong> 2. Halbjahr 2007 fest, dass in 39,7%<br />

der Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen, die ohne eine Integration<br />

beendet wurden, sich keine Hinweise auf eine Auswertung der<br />

Maßnahmeergebnisse finden ließen und kam daher zum Schluss: „In der Folge<br />

bestand keine Transparenz zur Wirkung der Maßnahme und zu einer ggf.<br />

erforderlichen Anpassung der Integrationsstrategie.“ 979 Aus Sicht der<br />

<strong>Systemsteuerung</strong> ist noch zu ergänzen, dass so auch keine Evaluation möglich war,<br />

ob die Hilfe auch tatsächlich die zuvor vereinbarte Wirkung erzielen konnte. Wenn in<br />

4 von 10 Fällen schon keine Analyse der klientenbezogenen Wirkungen eingeleiteter<br />

Hilfen erfolgte, kann man sich aus Sicht der Verfassers unschwer ausrechnen, dass<br />

die systembezogene Analyse doch wohl noch viel seltener erfolgte.<br />

Insgesamt ist zu erkennen, dass die Dokumentation der Fallführung in der Fläche<br />

noch unzureichend ist – laut Revisionsbericht der BA trifft dies sogar auf zwei Drittel<br />

aller Fälle zu und führte zu entsprechenden Fehlentscheidungen seitens der<br />

Fallmanager: „9.800 der 14.442 festgestellten fehlerhaften teilnehmerbezogenen<br />

Einzelentscheidungen (67,9 %) beruhten auf einer mangelnden oder unterlassenen<br />

Dokumentation leistungsrelevanter Tatbestände …“. 980 Entsprechend fehlte auch<br />

öfters eine entsprechende Maßnahmedokumentation seitens des Hilfeanbieters, so<br />

976 Kreis Bergstraße - Revisionsamt 2006, S. 21 – Schreibweise so <strong>im</strong> Original – FIT bedeutet dabei<br />

„Fachkraft für den innerbetrieblichen Transport“, die offensichtlich von den FM als zu komplex<br />

angesehen und daher zusätzlich eine ‚einfachere’ Qualifizierung zum Lagerhelfer = „kleiner FIT“<br />

initiiert wurde<br />

977 ders. S. 34<br />

978 vgl. hierzu erneut die Rahmenempfehlungen der DGCC (a.a.O.)<br />

979 Bundesagentur für Arbeit 2008b, S. 5<br />

980 ders. S. 13<br />

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