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Systemsteuerung im Case Management

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esitzen (z.B. psychosoziale Beratung bei gA nur 28%), während diese bei zkT<br />

durchgehend bedeutend wichtiger sind (z.B. Schuldnerberatung mit 81% oder<br />

Sicherstellung der Kinderbetreuung mit 67%) und Beschäftigungsmaßnahmen bei<br />

den zkT mit nur 58% nicht die zentrale Bedeutung besitzt. 966 Obwohl jeder 2.<br />

Hilfeberechtigte (vgl. Abb. 21) sozialintegrative Maßnahmen benötigt, spielen diese,<br />

vor allem bei ARGEn und gA nur eine untergeordnete Rolle. 967<br />

Eine Erklärung für dieses Verhalten fällt schwer – vergleicht man die Angaben in<br />

Abb. 23 jedoch mit denen in Abb. 22, d.h. mit dem Grad der Thematisierung bzw.<br />

Einleitung von Maßnahmen, so könnte man annehmen, dass in der Wahrnehmung<br />

der Grundsicherungsträger die o.a. Problemlagen nur in einem erheblich geringeren<br />

Umfang auftreten und daher entsprechende Maßnahmen entsprechend als weniger<br />

wichtig eingeschätzt werden. Damit wird aber zugleich verdeutlicht, wie wichtig die<br />

Phase des Assessments für die Steuerung von Hilfen ist und wie mangelnde<br />

Erkenntnisse aus dieser Phase sich auf die Bereitstellung von Hilfen auswirken.<br />

Betrachtet man sich weiterhin, wie passgenau zumindest die veranlassten Hilfen<br />

(Maßnahmen) waren, so ist dem Revisionsbericht der BA zu entnehmen, dass in<br />

42,1% der geprüften Fälle sich zumindest aufgrund der Dokumentation keine<br />

nachvollziehbare Notwendigkeit der eingeleiteten Maßnahmen ergab und in 24,8%<br />

der Eingliederungsvereinbarungen keine (obwohl eingeleitet) Hinweise auf Hilfen /<br />

Maßnahmen zu finden waren. 968 Schließt man zumindest für die Masse der Fälle<br />

aus, dass es sich bei den o.a. Feststellungen nur um Dokumentationsversäumnisse<br />

gehandelt hat, so ist bei einem erheblichen Teil der Fallbearbeitungen festzustellen,<br />

dass Hilfen nicht die geforderte ‚Maßschneiderung’ aufwiesen, weil sie (die Hilfen)<br />

sich sonst schlüssig aus dem (dokumentierten) Fallverlauf ergeben müssten.<br />

Ähnliche Erkenntnisse finden sich auch in einem Revisionsbericht eines Kreises<br />

(zkT), bei dem bezüglich der Teilnehmerauswahl für eine neu geschaffene<br />

Maßnahme lapidar festgestellt wurde: „Für gezielte Auswahlgespräche der<br />

Fallmanager mit möglicherweise geeigneten Hilfebedürftigen blieb keine Zeit.“ 969<br />

Entsprechend verwundert es kaum, dass bei den so selektierten<br />

Maßnahmeteilnehmern etliche (14,6%) zuvor bereits eine nahezu identische<br />

Maßnahme ohne Integrationserfolg durchlaufen hatten, bzw. über Kenntnisse<br />

verfügten, die deutlich über die mit der Maßnahme angestrebten Qualifikationen<br />

hinausgingen. In einem Fall wurde vom Fallmanager sogar explizit dokumentiert,<br />

dass der ehB mit der neuen Maßnahme überfordert wurde – trotzdem wurde er<br />

zugewiesen. Der Revisionsbericht der BA stellte diesen Umstand, d.h. dass trotz<br />

bekannter ‚Ausschlussgründe’ trotzdem eine Maßnahmezuweisung erfolgte, sogar in<br />

10,2% der geprüften Fälle fest, so dass dieses Verhalten von Fallmanagern (leider)<br />

966 s. Strotmann, u.a. 2007 S. 79 f.<br />

967 dem Jahresbericht 2006 des zkT Kreis Borken ist z.B. zu entnehmen, dass nur in 20,8% der Fälle<br />

Qualifikationsdefizite und Arbeitsentwöhnung nur bei 9,5% als Ursache für die Arbeitslosigkeit<br />

angesehen werden Service-Punkt Arbeit 2007, S. 6 – der hohe Stellenwert von<br />

Beschäftigungsmaßnahmen ist also auch nicht so zu begründen, dass diese Arbeitsentwöhnung<br />

beseitigen bzw. Qualifikationen aufbauen sollen<br />

968 Bundesagentur für Arbeit 2008b, S. 4 – bei der Schulung von Fallmanagern durch den Verfassern<br />

konnte diese auch eine Anzahl (anonymisierter) EGV auswerten, bei denen fast durchgängig<br />

festzustellen war, dass die veranlassten Maßnahmen / Hilfen nicht oder nicht umfänglich mit den<br />

zuvor festgestellten Problemlagen korrespondierten<br />

969 Kreis Bergstraße - Revisionsamt 2006, S. 12<br />

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