Systemsteuerung im Case Management
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esitzen (z.B. psychosoziale Beratung bei gA nur 28%), während diese bei zkT<br />
durchgehend bedeutend wichtiger sind (z.B. Schuldnerberatung mit 81% oder<br />
Sicherstellung der Kinderbetreuung mit 67%) und Beschäftigungsmaßnahmen bei<br />
den zkT mit nur 58% nicht die zentrale Bedeutung besitzt. 966 Obwohl jeder 2.<br />
Hilfeberechtigte (vgl. Abb. 21) sozialintegrative Maßnahmen benötigt, spielen diese,<br />
vor allem bei ARGEn und gA nur eine untergeordnete Rolle. 967<br />
Eine Erklärung für dieses Verhalten fällt schwer – vergleicht man die Angaben in<br />
Abb. 23 jedoch mit denen in Abb. 22, d.h. mit dem Grad der Thematisierung bzw.<br />
Einleitung von Maßnahmen, so könnte man annehmen, dass in der Wahrnehmung<br />
der Grundsicherungsträger die o.a. Problemlagen nur in einem erheblich geringeren<br />
Umfang auftreten und daher entsprechende Maßnahmen entsprechend als weniger<br />
wichtig eingeschätzt werden. Damit wird aber zugleich verdeutlicht, wie wichtig die<br />
Phase des Assessments für die Steuerung von Hilfen ist und wie mangelnde<br />
Erkenntnisse aus dieser Phase sich auf die Bereitstellung von Hilfen auswirken.<br />
Betrachtet man sich weiterhin, wie passgenau zumindest die veranlassten Hilfen<br />
(Maßnahmen) waren, so ist dem Revisionsbericht der BA zu entnehmen, dass in<br />
42,1% der geprüften Fälle sich zumindest aufgrund der Dokumentation keine<br />
nachvollziehbare Notwendigkeit der eingeleiteten Maßnahmen ergab und in 24,8%<br />
der Eingliederungsvereinbarungen keine (obwohl eingeleitet) Hinweise auf Hilfen /<br />
Maßnahmen zu finden waren. 968 Schließt man zumindest für die Masse der Fälle<br />
aus, dass es sich bei den o.a. Feststellungen nur um Dokumentationsversäumnisse<br />
gehandelt hat, so ist bei einem erheblichen Teil der Fallbearbeitungen festzustellen,<br />
dass Hilfen nicht die geforderte ‚Maßschneiderung’ aufwiesen, weil sie (die Hilfen)<br />
sich sonst schlüssig aus dem (dokumentierten) Fallverlauf ergeben müssten.<br />
Ähnliche Erkenntnisse finden sich auch in einem Revisionsbericht eines Kreises<br />
(zkT), bei dem bezüglich der Teilnehmerauswahl für eine neu geschaffene<br />
Maßnahme lapidar festgestellt wurde: „Für gezielte Auswahlgespräche der<br />
Fallmanager mit möglicherweise geeigneten Hilfebedürftigen blieb keine Zeit.“ 969<br />
Entsprechend verwundert es kaum, dass bei den so selektierten<br />
Maßnahmeteilnehmern etliche (14,6%) zuvor bereits eine nahezu identische<br />
Maßnahme ohne Integrationserfolg durchlaufen hatten, bzw. über Kenntnisse<br />
verfügten, die deutlich über die mit der Maßnahme angestrebten Qualifikationen<br />
hinausgingen. In einem Fall wurde vom Fallmanager sogar explizit dokumentiert,<br />
dass der ehB mit der neuen Maßnahme überfordert wurde – trotzdem wurde er<br />
zugewiesen. Der Revisionsbericht der BA stellte diesen Umstand, d.h. dass trotz<br />
bekannter ‚Ausschlussgründe’ trotzdem eine Maßnahmezuweisung erfolgte, sogar in<br />
10,2% der geprüften Fälle fest, so dass dieses Verhalten von Fallmanagern (leider)<br />
966 s. Strotmann, u.a. 2007 S. 79 f.<br />
967 dem Jahresbericht 2006 des zkT Kreis Borken ist z.B. zu entnehmen, dass nur in 20,8% der Fälle<br />
Qualifikationsdefizite und Arbeitsentwöhnung nur bei 9,5% als Ursache für die Arbeitslosigkeit<br />
angesehen werden Service-Punkt Arbeit 2007, S. 6 – der hohe Stellenwert von<br />
Beschäftigungsmaßnahmen ist also auch nicht so zu begründen, dass diese Arbeitsentwöhnung<br />
beseitigen bzw. Qualifikationen aufbauen sollen<br />
968 Bundesagentur für Arbeit 2008b, S. 4 – bei der Schulung von Fallmanagern durch den Verfassern<br />
konnte diese auch eine Anzahl (anonymisierter) EGV auswerten, bei denen fast durchgängig<br />
festzustellen war, dass die veranlassten Maßnahmen / Hilfen nicht oder nicht umfänglich mit den<br />
zuvor festgestellten Problemlagen korrespondierten<br />
969 Kreis Bergstraße - Revisionsamt 2006, S. 12<br />
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