Systemsteuerung im Case Management
Systemsteuerung im Case Management Systemsteuerung im Case Management
25,0% 20,0% 15,0% 10,0% 5,0% 0,0% 16,5% 5,3% 15,6% thematisiert bearbeitet 7,0% 9,4% 2,8% Betreuung behinderter Kinder 17,1% Seite 288 8,7% 16,1% 7,9% psychische / Suchtprobleme 8,2% 2,2% Schulden / Unterhaltsverpflicht. Abb. 22: Anteil der Thematisierung bzw. Bearbeitung vorhandener Problemlagen nach Bookmann 2007 S. 167 und eigene Berechnungen Die Abb. 22 zeigt dabei, dass nur 17,1% der ehB, die angaben, psychische bzw. Suchtprobleme zu besitzen, dies auch mit ihrem Fallmanager besprechen konnten und insgesamt nur in 8,7% der Fälle, d.h. bei der Hälfte der Thematisierungen in den Vorsprachen, eine entsprechende Hilfemaßnahme eingeleitet wurde. Sofern das Problem in der häuslichen Pflege von Angehörigen bestand, hatten aufgrund der o.a. Ergebnisse nur 2,8% der ehB eine Chance auf entsprechende Hilfe, d.h. in dem sowieso schon geringen Umfang von 9,4% der Fälle, in dem das Problem überhaupt besprochen wurde, kam es nur in weniger als 30% dann auch zu einer entsprechenden Maßnahme. Von dem noch geringeren Anteil bei den familiären Problemen soll dabei gar nicht die Rede sein, da hier seitens der Fallmanager argumentiert werden könnte, dass dies nicht in ihre Zuständigkeit falle. 963 Bei allen anderen Themen ist aber eine Zuständigkeit auf keinen Fall zu verneinen, zumal explizit Kinderbetreuung und Angehörigenpflege im SGB II verankerte Zumutbarkeitseinschränkungen für eine Arbeitsaufnahme darstellen und bei entsprechender Unterstützung eine Integration in Arbeit möglich würde. Selbst ganz selbstverständliche Themen, die die Basis für eine Eingliederung in Arbeit bilden, werden in den Gesprächen zwischen Fallmanager (bzw. PAP) und ehB nicht ganz so selbstverständlich behandelt, wie man es annehmen könnte. Im Allgemeinen werden dabei Gespräche mit Männern etwas umfassender geführt als mit Frauen, und mit zunehmenden Alter nimmt ebenfalls die Intensität der Gespräche ab. Lediglich bei den U25 wird noch etwas intensiver gefragt, als dies ansonsten erfolgt. Bei allen ehB ist die Wahrscheinlichkeit, dass das betreffende Thema auch tatsächlich in Beratungsgesprächen behandelt wird, wie folgt (Werte für U25 in 963 Ob eine solche Argumentation zutreffend wäre, soll hier nicht weiter verfolgt werden - wenn sich dadurch Hemmnisse bei der Integration in Arbeit ergeben, ist aus Sicht des Verfassers auf jeden Fall eine Zuständigkeit zu bejahen. Dies zeigen auch frühere berufliche Erfahrungen des Verfassers bei der beruflichen Integration von U25 aus Familien mit Sozialhilfehintergrund (heute SGB II), bei denen zum Teil das Elternhaus die mit der Berufstätigkeit / Berufsausbildung klare Strukturierung des Tagesablaufs (z.B. zu festen Zeiten aufstehen, frühstücken, zur Arbeit gehen) nicht unterstützten und daher neben der Arbeit mit den Klienten auch Arbeit mit dem familiären Umfeld erforderlich wurde.
Klammern): berufliche Stärken und Schwächen 44,7% (48,6%), berufliche Interessen und Wünsche 57,1% (65,0%) und gesundheitliche Situation 38,8% (32,8%). 964 Also werden selbst die zuvor genannten Themen, die für ein Assessment als Basis der Hilfeplanung (und im SGB II zusätzlich die Eingliederungsvereinbarung) unerlässlich sind, im Schnitt nur bei jedem zweiten Hilfeberechtigten besprochen, was die zuvor gemachte Erkenntnis der geringen Thematisierung integrationsrelevanter Aspekte (leider) weiter erhärtet. Eine maßgeschneiderte Allokation von Hilfen ohne ausreichende Kenntnis der Problemlagen kann aber schon ohne tiefer gehende Kenntnis der Grundsätze des Case Managements eindeutig verneint werden – kommt es doch dem Versuch gleich, einen Maßanzug für eine Person zu schneidern, die man nur ‚im Vorbeigehen’ sehen konnte, was schon allein einen Widerspruch zur Begrifflichkeit ‚Maß’ darstellt. Die erschütternde Darstellung in Abb. 22 verdeutlicht sich auch bei der Analyse der Wertigkeit sozialintegrativer Maßnahmen – auch im Vergleich mit anderen Maßnahmen (Hilfen). U n te rs tü tz u n g h ä u s lic h e P fle g e v . A n g e h . P s y c h o s o z ia le B e ra tu n g S ic h e rs te llu n g d e r K in d e r b e tr e u u n g S u c h t- / D ro g e n b e ra tu n g S c h u ld n e r b e ra tu n g F ö rd e r u n g S c h lü s s e lq u a lifik a tio n e n E x is te n z g r ü n d u n g s fö rd e ru n g B e tr ie b s p r a k tik a Q u a lifiz ie ru n g s m a ß n a h m e n A r b e its g e le g e n h e ite n / A B M 0 % 1 0 % 2 0 % 3 0 % 4 0 % 5 0 % 6 0 % 7 0 % 8 0 % Abb. 23: Anteil der SGB II – Träger, die Hilfen einen hohen - sehr hohen Stellenwert zuschreiben nach Strotmann 2007 S. 79 f. Die Abb. 23 965 verdeutlicht, dass im Durchschnitt weniger als die Hälfte der Grundsicherungsträgern die weiss unterlegten sozialintegrativen Leistungen (gem. § 16 Abs. 2 SGB II) eine hohe Priorität einräumen, ganz im Gegensatz zu Beschäftigungsmaßnahmen, die bei 79% aller Träger eine hohe Priorität genießen. Differenziert man die Betrachtung zusätzlich nach der Form der Aufgabenwahrnehmung, so ist weiterhin festzustellen, dass sozialintegrative Maßnahmen bei ARGEn und gA einen noch bedeutend geringeren Stellenwert 964 s. Bookmann 2007, S. 166 965 Alle sozialintegrativen Maßnahmen sind in der Abb. 23 weiß, alle Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen grau dargestellt. Die Förderung von Schlüsselqualifikationen ist aus Sicht des Verfassers hierbei nicht eindeutig zuzuordnen und wurde daher gepunktet dargestellt. Seite 289
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Klammern): berufliche Stärken und Schwächen 44,7% (48,6%), berufliche<br />
Interessen und Wünsche 57,1% (65,0%) und gesundheitliche Situation 38,8%<br />
(32,8%). 964 Also werden selbst die zuvor genannten Themen, die für ein Assessment<br />
als Basis der Hilfeplanung (und <strong>im</strong> SGB II zusätzlich die<br />
Eingliederungsvereinbarung) unerlässlich sind, <strong>im</strong> Schnitt nur bei jedem zweiten<br />
Hilfeberechtigten besprochen, was die zuvor gemachte Erkenntnis der geringen<br />
Thematisierung integrationsrelevanter Aspekte (leider) weiter erhärtet.<br />
Eine maßgeschneiderte Allokation von Hilfen ohne ausreichende Kenntnis der<br />
Problemlagen kann aber schon ohne tiefer gehende Kenntnis der Grundsätze des<br />
<strong>Case</strong> <strong>Management</strong>s eindeutig verneint werden – kommt es doch dem Versuch<br />
gleich, einen Maßanzug für eine Person zu schneidern, die man nur ‚<strong>im</strong><br />
Vorbeigehen’ sehen konnte, was schon allein einen Widerspruch zur Begrifflichkeit<br />
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Die erschütternde Darstellung in Abb. 22 verdeutlicht sich auch bei der Analyse der<br />
Wertigkeit sozialintegrativer Maßnahmen – auch <strong>im</strong> Vergleich mit anderen<br />
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Abb. 23: Anteil der SGB II – Träger, die Hilfen einen hohen - sehr hohen Stellenwert zuschreiben<br />
nach Strotmann 2007 S. 79 f.<br />
Die Abb. 23 965 verdeutlicht, dass <strong>im</strong> Durchschnitt weniger als die Hälfte der<br />
Grundsicherungsträgern die weiss unterlegten sozialintegrativen Leistungen (gem. §<br />
16 Abs. 2 SGB II) eine hohe Priorität einräumen, ganz <strong>im</strong> Gegensatz zu<br />
Beschäftigungsmaßnahmen, die bei 79% aller Träger eine hohe Priorität genießen.<br />
Differenziert man die Betrachtung zusätzlich nach der Form der<br />
Aufgabenwahrnehmung, so ist weiterhin festzustellen, dass sozialintegrative<br />
Maßnahmen bei ARGEn und gA einen noch bedeutend geringeren Stellenwert<br />
964 s. Bookmann 2007, S. 166<br />
965 Alle sozialintegrativen Maßnahmen sind in der Abb. 23 weiß, alle Beschäftigungs- und<br />
Qualifizierungsmaßnahmen grau dargestellt. Die Förderung von Schlüsselqualifikationen ist aus Sicht<br />
des Verfassers hierbei nicht eindeutig zuzuordnen und wurde daher gepunktet dargestellt.<br />
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