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Systemsteuerung im Case Management

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25,0%<br />

20,0%<br />

15,0%<br />

10,0%<br />

5,0%<br />

0,0%<br />

16,5%<br />

5,3%<br />

15,6%<br />

thematisiert bearbeitet<br />

7,0%<br />

9,4%<br />

2,8%<br />

Betreuung behinderter Kinder<br />

17,1%<br />

Seite 288<br />

8,7%<br />

16,1%<br />

7,9%<br />

psychische / Suchtprobleme<br />

8,2%<br />

2,2%<br />

Schulden / Unterhaltsverpflicht.<br />

Abb. 22: Anteil der Thematisierung bzw. Bearbeitung vorhandener Problemlagen nach<br />

Bookmann 2007 S. 167 und eigene Berechnungen<br />

Die Abb. 22 zeigt dabei, dass nur 17,1% der ehB, die angaben, psychische bzw.<br />

Suchtprobleme zu besitzen, dies auch mit ihrem Fallmanager besprechen konnten<br />

und insgesamt nur in 8,7% der Fälle, d.h. bei der Hälfte der Thematisierungen in den<br />

Vorsprachen, eine entsprechende Hilfemaßnahme eingeleitet wurde. Sofern das<br />

Problem in der häuslichen Pflege von Angehörigen bestand, hatten aufgrund der<br />

o.a. Ergebnisse nur 2,8% der ehB eine Chance auf entsprechende Hilfe, d.h. in dem<br />

sowieso schon geringen Umfang von 9,4% der Fälle, in dem das Problem überhaupt<br />

besprochen wurde, kam es nur in weniger als 30% dann auch zu einer<br />

entsprechenden Maßnahme. Von dem noch geringeren Anteil bei den familiären<br />

Problemen soll dabei gar nicht die Rede sein, da hier seitens der Fallmanager<br />

argumentiert werden könnte, dass dies nicht in ihre Zuständigkeit falle. 963 Bei allen<br />

anderen Themen ist aber eine Zuständigkeit auf keinen Fall zu verneinen, zumal<br />

explizit Kinderbetreuung und Angehörigenpflege <strong>im</strong> SGB II verankerte<br />

Zumutbarkeitseinschränkungen für eine Arbeitsaufnahme darstellen und bei<br />

entsprechender Unterstützung eine Integration in Arbeit möglich würde. Selbst ganz<br />

selbstverständliche Themen, die die Basis für eine Eingliederung in Arbeit bilden,<br />

werden in den Gesprächen zwischen Fallmanager (bzw. PAP) und ehB nicht ganz<br />

so selbstverständlich behandelt, wie man es annehmen könnte. Im Allgemeinen<br />

werden dabei Gespräche mit Männern etwas umfassender geführt als mit Frauen,<br />

und mit zunehmenden Alter n<strong>im</strong>mt ebenfalls die Intensität der Gespräche ab.<br />

Lediglich bei den U25 wird noch etwas intensiver gefragt, als dies ansonsten erfolgt.<br />

Bei allen ehB ist die Wahrscheinlichkeit, dass das betreffende Thema auch<br />

tatsächlich in Beratungsgesprächen behandelt wird, wie folgt (Werte für U25 in<br />

963 Ob eine solche Argumentation zutreffend wäre, soll hier nicht weiter verfolgt werden - wenn sich<br />

dadurch Hemmnisse bei der Integration in Arbeit ergeben, ist aus Sicht des Verfassers auf jeden Fall<br />

eine Zuständigkeit zu bejahen. Dies zeigen auch frühere berufliche Erfahrungen des Verfassers bei<br />

der beruflichen Integration von U25 aus Familien mit Sozialhilfehintergrund (heute SGB II), bei denen<br />

zum Teil das Elternhaus die mit der Berufstätigkeit / Berufsausbildung klare Strukturierung des<br />

Tagesablaufs (z.B. zu festen Zeiten aufstehen, frühstücken, zur Arbeit gehen) nicht unterstützten und<br />

daher neben der Arbeit mit den Klienten auch Arbeit mit dem familiären Umfeld erforderlich wurde.

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