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Systemsteuerung im Case Management

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60,0%<br />

40,0%<br />

20,0%<br />

0,0%<br />

14,3%<br />

1,9%<br />

6,3%<br />

13,6%<br />

Seite 287<br />

29,5%<br />

16,9%<br />

4,7%<br />

Betreuung minderjähriger Kinder Betreuung behinderter Kinder<br />

häusl. Pflege v. Angehörigen psychische / Suchtprobleme<br />

Schulden / Unterhaltsverpflicht. familiäre Konflikte<br />

Erziehungsprobleme keine dieser Probleme<br />

48,9%<br />

Abb. 21: Häufigkeit von Problemlagen bei ehB nach Bookmann 2007 S. 167<br />

Die Angabe von 48,9 % mit „keines dieser Probleme“ verweist dabei lediglich darauf,<br />

dass auf diesen Personenkreis keines der abgefragten 7 Problemlagen zutraf und<br />

darf nicht vorschnell als ‚problemfrei’ interpretiert werden. Erkennbar ist aber, dass<br />

finanzielle Probleme bei 29,5% der ehB als problemhaft eingeschätzt wird, gefolgt<br />

von familiären Problemen mit 16,9%, Kinderbetreuungserfordernissen mit 14,3 %<br />

und psychische bzw. Suchtprobleme mit 13,6%. Es sollte daher erwartet werden,<br />

dass sich die Allokation von Hilfemaßnahmen an diesen Prioritäten orientieren. Dazu<br />

ist es aber zunächst erforderlich, dass sich <strong>im</strong> Beratungsprozess überhaupt erst<br />

über diese Problemlagen ausgetauscht wird, bevor gemeinschaftlich zwischen<br />

Hilfeberechtigtem (Klient) und Fallmanager eine Lösung erarbeitet werden kann, die<br />

so die gesetzliche Forderung, in die EGV einzufließen, auch erfüllen kann. Auch<br />

hierzu haben die Forscher des UF 3 die ehB befragt, mit allerdings nur als<br />

erschütternd zu bezeichnenden Ergebnissen:<br />

Qualifikationen festzustellen sind, dürften daher eher nicht alle eHb als Basis gedient haben.<br />

Aufgrund dieser Unklarheit wurden die dort veröffentlichten Zahlen nicht weiter verwendet – vgl. dazu<br />

Service-Punkt Arbeit 2007, S. 6

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