Systemsteuerung im Case Management
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dazu beizutragen hat 958 und erfordert daher, um diesem Anspruch zu genügen, eine<br />
intensive Anamnese der Situation des jeweiligen Klienten wie auch darauf<br />
aufbauende Planungsüberlegungen, wie die festgestellten Probleme in<br />
gemeinsamer Anstrengung überwunden werden können. Eine EGV direkt als<br />
Abschluss des Erstgesprächs, wie es auf der Basis der o.a. Zahlen zumindest für<br />
einen Teil der ehB angenommen werden kann (hier besonders bei den gA), ist daher<br />
aus Sicht des Verfassers unvereinbar mit dem Anspruch, der an diese EGV zu<br />
stellen ist. 959 Zudem erfolgt in vielen Fällen bereits eine Allokation von Hilfen, ohne<br />
dass eine EGV überhaupt abgeschlossen wurde, d.h. die Phase der Intervention /<br />
Maßnahmedurchführung erfolgt, ohne das die sie voraussetzende Phase der<br />
Hilfeplanung abgeschlossen wurde. Diese Einschätzung bestätigt einerseits der<br />
Bericht der internen Revision der BA über Prüfung von Grundsicherungsträgern <strong>im</strong><br />
2. Halbjahr 2007 (Prüfung von 92 ARGEn), die in 46,7% der überprüften Fälle<br />
feststellen musst, dass eine EGV entweder nicht abgeschlossen wurde, oder<br />
schwerwiegende Mängel auswies (keine Unterschrift, kein Datum, usw.). 960 Zu<br />
ähnlichen Ergebnissen kommt der Zwischenbericht des UF 3, in dem der<br />
vorhergehende Abschluss einer EGV bei Qualifizierungs- bzw. bei<br />
Beschäftigungsmaßnahmen (z.B. Arbeitsgelegenheiten) von Männern und Frauen<br />
analysiert wurde. Dies war allerdings nur bei durchschnittlich weniger als die Hälfte<br />
der Fall, wobei Männer in Qualifizierungsmaßnahmen mit 52,3% den höchsten und<br />
Frauen in Beschäftigungsmaßnahmen mit 30,1% den geringsten Anteil an zuvor<br />
abgeschlossenen EGV aufwiesen, was mit den Erkenntnissen der BA-internen<br />
Revision (s.o.) korreliert. Noch erstaunlicher ist aber die Erkenntnis aus diesem Teil<br />
der Evaluation des UF 3, dass 36,0% der Männer (25,4% der Frauen) an<br />
Qualifizierungsmaßnahmen teilnahmen, ohne dass sie zuvor ein einziges<br />
Beratungsgespräch gehabt hatten – bei Beschäftigungsmaßnahmen waren es<br />
<strong>im</strong>merhin noch 22,6% der Männer (15,1% der Frauen). 961 Von einem Arrangement<br />
bedarfsgerechter Hilfen kann also in vielen Fällen schon daher keine Rede sein, da<br />
der dies erfordernde Bedarf zuvor erst gar nicht konkret ermittelt wurde.<br />
Neben diesen eher quantitativen Analysen soll nun <strong>im</strong> Weiteren untersucht werden,<br />
ob die Hilfeallokationen auch tatsächlich mit den vorhandenen Problemlagen<br />
korrespondieren. Dazu ist zunächst die Verteilung der Problemlagen festzustellen.<br />
Im UF 3 wurden hierzu die Ergebnisse der Befragung von über 25.000 ehB<br />
analysiert und brachten folgende Ergebnisse: 962<br />
958 s. § 15 SGB II: „Die Agentur für Arbeit soll <strong>im</strong> Einvernehmen mit dem kommunalen Träger mit<br />
jedem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen die für seine Eingliederung erforderlichen Leistungen<br />
vereinbaren:“ (Abs. 1 Satz 1)<br />
959 Zudem entspricht diese Vorgehensweise auch nicht dem Fachkonzept ‚Beschäftigungsorientiertes<br />
Fallmanagement‘ der BA, be<strong>im</strong> dem die EGV erst nach den Schritten „Fallzugang“, „Beratung und<br />
Herstellung eines Arbeitsbündnisses“ und „Assessment“ als Teil des Prozessschrittes<br />
„Integrationsplanung und Eingliederungsvereinbarung“ vorgesehen ist, was gerade bei den eher eng<br />
von der BA geführten gA doch etwas verwundert (s. Bundesagentur für Arbeit 2007a - insbesondere<br />
S. 13 ff.).<br />
960 s. Bundesagentur für Arbeit 2008b, S. 6<br />
961 s. Bookmann 2007, S. 218<br />
962 Weitere Angaben finden sich z.B. auch in den Jahresberichten des zkT Kreis Borken, wobei<br />
allerdings die Bemessungsgrundlage unklar ist, da nur von Anteil der Problemlagen bei Personen mit<br />
Vermittlungshemmnissen die Rede ist (Grundgesamtheit alle eHb oder nur diejenigen mit<br />
Vermittlungshemmnissen?). Aufgrund der Angabe, dass nur bei 20,8 % der eHb fehlende<br />
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