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Systemsteuerung im Case Management

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dazu beizutragen hat 958 und erfordert daher, um diesem Anspruch zu genügen, eine<br />

intensive Anamnese der Situation des jeweiligen Klienten wie auch darauf<br />

aufbauende Planungsüberlegungen, wie die festgestellten Probleme in<br />

gemeinsamer Anstrengung überwunden werden können. Eine EGV direkt als<br />

Abschluss des Erstgesprächs, wie es auf der Basis der o.a. Zahlen zumindest für<br />

einen Teil der ehB angenommen werden kann (hier besonders bei den gA), ist daher<br />

aus Sicht des Verfassers unvereinbar mit dem Anspruch, der an diese EGV zu<br />

stellen ist. 959 Zudem erfolgt in vielen Fällen bereits eine Allokation von Hilfen, ohne<br />

dass eine EGV überhaupt abgeschlossen wurde, d.h. die Phase der Intervention /<br />

Maßnahmedurchführung erfolgt, ohne das die sie voraussetzende Phase der<br />

Hilfeplanung abgeschlossen wurde. Diese Einschätzung bestätigt einerseits der<br />

Bericht der internen Revision der BA über Prüfung von Grundsicherungsträgern <strong>im</strong><br />

2. Halbjahr 2007 (Prüfung von 92 ARGEn), die in 46,7% der überprüften Fälle<br />

feststellen musst, dass eine EGV entweder nicht abgeschlossen wurde, oder<br />

schwerwiegende Mängel auswies (keine Unterschrift, kein Datum, usw.). 960 Zu<br />

ähnlichen Ergebnissen kommt der Zwischenbericht des UF 3, in dem der<br />

vorhergehende Abschluss einer EGV bei Qualifizierungs- bzw. bei<br />

Beschäftigungsmaßnahmen (z.B. Arbeitsgelegenheiten) von Männern und Frauen<br />

analysiert wurde. Dies war allerdings nur bei durchschnittlich weniger als die Hälfte<br />

der Fall, wobei Männer in Qualifizierungsmaßnahmen mit 52,3% den höchsten und<br />

Frauen in Beschäftigungsmaßnahmen mit 30,1% den geringsten Anteil an zuvor<br />

abgeschlossenen EGV aufwiesen, was mit den Erkenntnissen der BA-internen<br />

Revision (s.o.) korreliert. Noch erstaunlicher ist aber die Erkenntnis aus diesem Teil<br />

der Evaluation des UF 3, dass 36,0% der Männer (25,4% der Frauen) an<br />

Qualifizierungsmaßnahmen teilnahmen, ohne dass sie zuvor ein einziges<br />

Beratungsgespräch gehabt hatten – bei Beschäftigungsmaßnahmen waren es<br />

<strong>im</strong>merhin noch 22,6% der Männer (15,1% der Frauen). 961 Von einem Arrangement<br />

bedarfsgerechter Hilfen kann also in vielen Fällen schon daher keine Rede sein, da<br />

der dies erfordernde Bedarf zuvor erst gar nicht konkret ermittelt wurde.<br />

Neben diesen eher quantitativen Analysen soll nun <strong>im</strong> Weiteren untersucht werden,<br />

ob die Hilfeallokationen auch tatsächlich mit den vorhandenen Problemlagen<br />

korrespondieren. Dazu ist zunächst die Verteilung der Problemlagen festzustellen.<br />

Im UF 3 wurden hierzu die Ergebnisse der Befragung von über 25.000 ehB<br />

analysiert und brachten folgende Ergebnisse: 962<br />

958 s. § 15 SGB II: „Die Agentur für Arbeit soll <strong>im</strong> Einvernehmen mit dem kommunalen Träger mit<br />

jedem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen die für seine Eingliederung erforderlichen Leistungen<br />

vereinbaren:“ (Abs. 1 Satz 1)<br />

959 Zudem entspricht diese Vorgehensweise auch nicht dem Fachkonzept ‚Beschäftigungsorientiertes<br />

Fallmanagement‘ der BA, be<strong>im</strong> dem die EGV erst nach den Schritten „Fallzugang“, „Beratung und<br />

Herstellung eines Arbeitsbündnisses“ und „Assessment“ als Teil des Prozessschrittes<br />

„Integrationsplanung und Eingliederungsvereinbarung“ vorgesehen ist, was gerade bei den eher eng<br />

von der BA geführten gA doch etwas verwundert (s. Bundesagentur für Arbeit 2007a - insbesondere<br />

S. 13 ff.).<br />

960 s. Bundesagentur für Arbeit 2008b, S. 6<br />

961 s. Bookmann 2007, S. 218<br />

962 Weitere Angaben finden sich z.B. auch in den Jahresberichten des zkT Kreis Borken, wobei<br />

allerdings die Bemessungsgrundlage unklar ist, da nur von Anteil der Problemlagen bei Personen mit<br />

Vermittlungshemmnissen die Rede ist (Grundgesamtheit alle eHb oder nur diejenigen mit<br />

Vermittlungshemmnissen?). Aufgrund der Angabe, dass nur bei 20,8 % der eHb fehlende<br />

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