Systemsteuerung im Case Management
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Abb. 20 (Kap. 4.3.2) ersichtlich – dort werden den Bewerbertypen auch zugleich<br />
Eingliederungsstrategien zugeordnet, die dann <strong>im</strong> weiteren noch präzisiert werden.<br />
Im Ergebnis entsteht dann eine Tabelle, aus der ersichtlich ist, welche der<br />
verfügbaren Hilfen (einschließlich Qualifizierungsmaßnahmen o.ä.) für welche<br />
Bewerbertypen vorgesehen sind. 954 Berücksichtigt man die generelle Schwierigkeit,<br />
individuell höchst unterschiedliche Ursachen von Arbeitslosigkeit auf einen<br />
Kundentyp zu verdichten und rechnet man Unschärfen in der Handhabung der<br />
Segmentierungsverfahren (z.B. Bewerbertypen oder Betreuungsstufen) hinzu 955 , so<br />
sind Maßnahmeempfehlungen, oder <strong>im</strong> BA-Sprachgebrauch Handlungsprogramme<br />
aus Sicht des Verfassers höchst kritisch zu sehen. Dabei sind weniger die<br />
Handlungsempfehlungen als problematisch einzustufen, als vielmehr das, was als<br />
nicht zweckmäßig eingestuft wird. Je nach Kompetenzgrad der Fallmanager (der<br />
zuvor als in der Masse deutlich verbesserungsbedürftig eingestuft wurde) und der<br />
Rigidität der Führung und des Controllings ('Wer hat wie oft Hilfen jenseits der<br />
Empfehlungen zugeordnet?') können die mit den Handlungsempfehlungen<br />
verbundenen Exklusionen von Hilfen für best<strong>im</strong>mte Kundengruppen mehr oder<br />
weniger stark wirken. Beispiele für solche Exklusionsprozesse lassen sich in den<br />
Strategien der Grundsicherungsträger für als auf absehbare Zeit nicht vermittelbar<br />
eingeschätzten ehB finden. Bei einer Befragung des Stellenwerts von<br />
Handlungsstrategien für diese Zielgruppe ergab sich gemäß des Zwischenberichtes<br />
des UF 1 eine deutliche Priorität für den Einsatz von Arbeitsgelegenheiten, die noch<br />
vor der Bearbeitung von Vermittlungshemmnissen und einem intensiven<br />
Fallmanagement rangierten. Bei 20% der Grundsicherungsträger hatte sogar die<br />
Reduzierung der Kontaktdichte einen hohen bis sehr hohen Stellenwert. Gerade die<br />
Klientel mit dem höchsten Betreuungsbedarf erhält hier zumindest zum Teil genau<br />
diese Hilfen nicht oder nicht <strong>im</strong> erforderlichen Umfang. 956<br />
Die Allokation passgenauer, individueller Hilfen erfordert weiterhin ein intensives<br />
Assessment und eine darauf aufbauende Hilfe- und Integrationsplanung, da für<br />
geeignete „maßgeschneiderte“ (Gesetzesbegründung zum SGB II) Hilfen zuvor –<br />
um in der Metapher zu bleiben – erst genau Maß genommen werden muss. Es<br />
überrascht daher schon, wenn nach durchschnittlich 2,1 Gesprächen zwischen<br />
Fallmanager und ehB bereits die Eingliederungsvereinbarung (EGV) geschlossen<br />
wird und dies bei den gA bereits nach 1,4 (!) Gesprächen erfolgt. 957 Die EGV stellt<br />
aber die <strong>im</strong> SGB II rechtlich normierte Variante des Hilfeplans dar, da dort zu regeln<br />
ist, welche Hilfen zur Eingliederung der Hilfeberechtigte erhält und was er selbst<br />
954<br />
ein Beispiel hierfür findet sich <strong>im</strong> Arbeitsmarktprogramm 2005 des zkT Wiesbaden – s. Brülle 2005<br />
S. 18 ff.<br />
955<br />
bei den bereits angesprochenen Schulungen des Verfassers von Fallmanagern eines zkT waren<br />
Zuordnungsdifferenzen von 2 Stufen festzustellen, d.h. statt Bewerbertyp B wurden von den<br />
Fallmanagern in Übungen zum Thema Profiling Stufen von A bis D zugeordnet – vgl. auch die zuvor<br />
gemachten Ausführungen zum Betreuungsstufenkonzept der BA in Kap. 3.1.4.1<br />
956<br />
s. Strotmann, u.a. 2007 S. 73 f.<br />
957 s. ders. S. 102 – ähnliches stellten Baethge-Kinsky et al. bei einer der evaluierten ARGEn fest: Die<br />
EGV wurde dort gleich zu Beginn „als Ergebnis einer ersten Anamnese geschlossen“ Baethge-<br />
Kinsky, Volker, Barthelhe<strong>im</strong>er, Peter, Henke, Jutta et al. 2007, S. 25 – höchst verwunderlich ist<br />
allerdings, dass die Forscher diese Vorgehensweise als „am ehesten in Übereinst<strong>im</strong>mung mit einer<br />
pädagogischen Vorstellung von ‚Fordern und Fördern’“ (ebd.) bezeichnen, was aus Sicht des<br />
Verfassers jeglicher Grundlage entbehrt, insbesondere in Bezug auf das fördern, das in einer solchen<br />
Verfahrensweise auf der Basis dürftiger Daten beruht<br />
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