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Systemsteuerung im Case Management

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hab’ nichts für Sie“ oder sogar lediglich über Gruppenveranstaltungen erreicht<br />

wurden. 935 Die bereits angesprochene Studie des IAB belegt in den beobachteten<br />

Fällen einen durchschnittlichen Abstand der Klientengespräche von 43 Tagen mit<br />

einer Dauer zwischen 6 und 74 Minuten – bei einer ARGE betrug der Mittelwert der<br />

Gespräche sogar nur 17 (!) Minuten und diente vor allem der Kontrolle der<br />

eingeforderten Bewerbungsaktivitäten. 936 Unter Berücksichtigung des<br />

anzunehmenden Umstands, dass durch die Beobachtung durch das IAB die<br />

Fallmanager eher zu einer intensiveren Betreuung ihrer Klienten neigen könnten (als<br />

umgekehrt), wird die o.a. Annahme des Verfassers einer max<strong>im</strong>alen<br />

Kontakthäufigkeit von sechs Wochen auch durch die Ergebnisse der IAB-Studie<br />

bestätigt. Der Umfang der Nachbearbeitungszeit von Gesprächen (vom Verfasser<br />

werden 15 Minuten angenommen - s.o.) wurde von der Studie leider nicht evaluiert,<br />

allerdings war bei den dort evaluierten Gesprächen festzustellen, dass „große Teile<br />

der Gespräche durch Eingaben in die IT-Verfahren der Träger geprägt“ 937 waren –<br />

diese stummen „EDV-Pausen“ (ebd.) konnten bis zu 1/3 der Gesprächszeit<br />

ausmachen. Die in der Studie ermittelten Gesprächszeiten waren also „netto“ (d.h.<br />

als tatsächliche Interaktionszeit) deutlich kürzer als die zuvor angegebenen Werte,<br />

da Dokumentation und Gespräch zusammengefasst wurde. Die damit bewirkte<br />

Interaktionssituation lässt sich unschwer erahnen und bestätigt die Bewertung des<br />

Verfassers, dass <strong>im</strong> Bereich der Gesprächsführung noch deutlicher<br />

Entwicklungsbedarf seitens der Fallmanager besteht.<br />

Beide Faktoren zusammen, d.h. <strong>im</strong>mer noch unzureichende Qualifikation für <strong>Case</strong><br />

<strong>Management</strong> zumindest in der ‚Fläche’ und ein für ein wirkliches <strong>Case</strong> <strong>Management</strong><br />

deutlich zu großes ‚<strong>Case</strong>load’, lassen aus Sicht des Verfassers nur den Schluss zu,<br />

dass derzeit <strong>im</strong> Bereich des SGB II noch keine Voraussetzungen dafür geschaffen<br />

wurden, die geeignet sind, die Forderung einer „maßgeschneiderten Ausrichtung der<br />

Eingliederungsleistungen“ (Gesetzesbegründung zum SGB II a.a.O.) durch ein am<br />

individuellen Bedarf ausgerichtetem Fallmanagement erfüllen zu können. Ohne<br />

Versuch einer ‚Maßschneiderung’ von Hilfen auf den Bedarf eines konkreten Falles<br />

und die Evaluation der damit erzielten Resultate (und gemachten Erfahrungen)<br />

fehlen aber wesentliche Grundlagen für eine wirksame <strong>Systemsteuerung</strong>.<br />

4.3.2 Teamsetting und Zuständigkeiten des Fallmanagements<br />

Der erste der beiden Prüfkriterien dieses Abschnitts kann schnell beantwortet<br />

werden: Es gibt in keiner Studie hinreichende Angaben zur konkreten Arbeitsweise<br />

von Fallmanagern oder PAP, so dass die Frage nach der Etablierung von<br />

Teamsettings unbeantwortet bleiben muss. Es gibt zwar hin und da Hinweise auf<br />

Vertretungsregeln 938 , nicht aber bezüglich der konkreten Art der Zusammenarbeit<br />

zwischen den einzelnen Fallmanagern.<br />

935 s. Ames 2008 S. 17 ff.<br />

936 Baethge-Kinsky, Volker, Barthelhe<strong>im</strong>er, Peter, Henke, Jutta et al. 2007 S. 44 f . – der<br />

Zwischenbericht <strong>im</strong> UF kommt bei seiner Auswertung auf Durchschnittzeiten von 49 Minuten für das<br />

Erstgespräch – ohne allerdings die Zeit der Folgegespräche zu erheben – s. Strotmann, u.a. 2007, S.<br />

101<br />

937 ders. S. 48<br />

938 vgl. z.B. Ames 2008, S. 28<br />

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