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Systemsteuerung im Case Management

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2006 Insg. ARGE zkT gA<br />

Betreuungsrelation I 75 76 72 63<br />

Betreuungsrelation II 192 198 162 205<br />

Betreuungsrelation II U25 155 157 142 164<br />

% Betreuungspersonal 39,1% 38,4% 44,4% 30,7%<br />

Abb. 18: Betreuungsrelationen <strong>im</strong> SGB II nach Strotmann 2007 S. 88 ff.<br />

Gut erkennbar ist dabei, dass es offensichtlich größere Unterschiede bei dem<br />

tatsächlichen <strong>Case</strong>load nicht nur zwischen den Formen der Aufgabenwahrnehmung<br />

gibt, sondern dass auch ein stark unterschiedlicher Anteil des vorhandenen<br />

Personals tatsächlich ‚operativ’ tätig wird und sich mit der Betreuung der<br />

Hilfeberechtigten befasst. Vor allem bei den gA ist auffällig, dass nur 30,7% des<br />

vorhandenen Personals sich mit der wesentlichen Aufgabe der Betreuung der<br />

Hilfeberechtigten beschäftigen – über zwei Drittel hingegen mit Verwaltungs- und<br />

Regieaufgaben (z.B. Leistungssachbearbeitung). Die entsprechenden Zahlen für<br />

U25 (Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren) liegen dabei um rund<br />

14% (zkT) bis 26% (ARGEn) besser. Überträgt man nun die o.a. Angaben in das<br />

bereits in Kap. 3.1.1 dargestellte Modell der Fallzeitberechnung, so erhält man für<br />

eine durchschnittliche Betreuungsrelation von 1:192 933 eine durchschnittliche<br />

wöchentliche Fallzeit pro Klient von 7,6 Minuten (!), d.h. um ein einziges Gespräch<br />

von 30 Minuten zu führen, dass dann noch vor- und nachbereitet (dokumentiert /<br />

elektronisch erfasst) werden muss, was mit mindestens weiteren 15 Minuten<br />

anzusetzen ist, benötigt man die Fallzeit von 6 Wochen, ohne dass man weitere<br />

fallbezogene Arbeiten, wie z.B. ein Telefonat mit einem den Klienten betreuenden<br />

Systempartner, ‚leisten’ kann. Die damit real leistbare Kontaktdichte ist daher eher<br />

deutlich geringer als die rechnerisch möglichen alle 6 Wochen oder beschränkt sich<br />

nur auf kurze (z.B. telefonische) Kontakte, die aber dann nicht in die ‚Tiefe’ gehen<br />

können. Der Zwischenbericht des UF 3 ermittelte sogar nur eine durchschnittliche<br />

Gesprächsanzahl von 1,69 Gesprächen innerhalb von 6 Monaten für alle ehB, wobei<br />

die U25 mit <strong>im</strong>merhin 2,09 Gesprächen noch etwas intensiver ‚bedient’ wurden. 934<br />

Die zuvor vom Verfasser ermittelte ‚Fallzeit’ und die sich daraus ergebenden<br />

Einschränkungen in der Fallarbeit werden damit auch durch die<br />

Forschungsergebnisse der SGB II – Begleitforschung bestätigt. Ames (a.a.O.)<br />

berichtet aus ihren Interviews mit 28 Fallmanagern von starren Vorgaben nach zu<br />

leistenden Kontaktdichten, die dann aufgrund von Fallzahlen von 100 bis über 400<br />

zum Teil nur durch Kurztelefonate, Kurzbesuche von Klienten be<strong>im</strong> Fallmanager „Ich<br />

933 Im Untersuchungsfeld 2 ist aber abweichend ein Betreuungsschlüssel von 1:171 bei Ü25<br />

(Erwachsene) und 1:93 bei U25 ausgewiesen (s. Reis, u.a. 2007, S. 66), der damit vor allen bei den<br />

U25 deutlich von den o.a. Angaben des Untersuchungsfeldes 1 abweicht (wo zudem keine Angaben<br />

zum Betreuungsschlüssel der Ü25 gemacht werden, der dann noch höher als der ausgewiesene<br />

durchschnittliche Betreuungsschlüssel ausfallen müsste). Als Erklärung hierfür können nur<br />

Unterschiede in der Zählweise, wer von den Mitarbeitern tatsächlich Betreuungsarbeit leistet,<br />

angenommen werden. Im Untersuchungsfeld 2 ist ganz allgemein von „Vermittlern“ die Rede, so dass<br />

hier z.B. auch Mitarbeiter <strong>im</strong> Arbeitgeberservice mitgezählt worden sein könnten, die aber nicht direkt<br />

mit der Betreuung der eHb’s befasst sind und so die besseren Relationen bewirkt haben könnten.<br />

934 s. Bookmann 2007, S. 165, so das hier der Gesprächsrhythmus sogar auf durchschnittlich ca. 15<br />

Wochen (!) angestiegen ist und wohl kaum eine intensive Betreuung erlaubt<br />

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