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Systemsteuerung im Case Management

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4.3 Der aktuelle Stand auf der Fallebene<br />

"Zur schnellstmöglichen Überwindung der Hilfebedürftigkeit bedarf es einer<br />

maßgeschneiderten Ausrichtung der Eingliederungsleistungen auf den<br />

erwerbsfähigen Hilfebedürftigen. Kernelement der neuen Leistung soll deshalb das<br />

Fallmanagement sein. Im Rahmen des Fallmanagements wird die konkrete<br />

Bedarfslage des Betroffenen erhoben; darauf aufbauend wird dann ein individuelles<br />

Angebot unter aktiver Mitwirkung des Hilfebedürftigen geplant und gesteuert. Dabei<br />

spiel der Grundsatz ‚Fördern und Fordern‘ eine zentrale Rolle." (Deutscher<br />

Bundestag 2003, S. 44) Für die Bewertung des aktuellen Standes der Fallsteuerung<br />

<strong>im</strong> Vergleich zu den Anforderungen des <strong>Case</strong> <strong>Management</strong>s und zu den mit dem<br />

o.a. Zitat der Gesetzesbegründung dargestellten Intentionen des Gesetzgebers <strong>im</strong><br />

Bereich des SGB II stehen dem Verfasser die Studien der Wirkungsforschung zur<br />

Verfügung, die in vier Untersuchungsfeldern die grundlegende Organisation sowie<br />

deren Wirkungen evaluiert haben. Darüber hinaus liefern weitere Studien, z.B. zur<br />

vergleichenden Bewertung der zkT wie auch über die Arbeitssituation von<br />

Fallmanagern bzw. zur Beurteilung der Leistungen der Grundsicherungsträger aus<br />

Sicht der Hilfeberechtigten („Kunden“) Erkenntnisse, die zur Beantwortung der für<br />

dieses Kapitel leitenden Fragestellung, inwieweit auf der Fallebene derzeit <strong>im</strong> SGB II<br />

die Voraussetzungen für eine gelingende <strong>Systemsteuerung</strong> realisiert sind, beitragen<br />

können. Diese <strong>im</strong> zweiten Teil dieser Arbeit dargestellten Bedingungen sollen<br />

zunächst als Leitfragen für die nachfolgende Bewertung der Erkenntnisse der o.a.<br />

Studien zusammengefasst werden. Dabei kann auf die bereits zuvor in Kap. 4.2.6<br />

formulierten Aussagen zurückgegriffen werden, wobei zunächst nur die für die<br />

Fallebene relevanten Fragestellungen interessieren:<br />

• Ausreichende Qualifizierung zur fachgerechten Ausführung des <strong>Case</strong><br />

<strong>Management</strong>s;<br />

• Umfassende Zuständigkeit für die zu betreuenden Fälle;<br />

• Arbeit in Teamsettings, die eine gegenseitige Vertretung und Unterstützung<br />

ermöglichen;<br />

• Fallweises Arrangement der Hilfeleistungen nach dem konkreten Bedarf;<br />

• Organisation eines ‚Linkings’ zwischen der Fallebene und der mit der Planung<br />

und Beschaffung von Hilfeleistung zuständigen Stelle;<br />

• Gestaltung des ‚<strong>Case</strong>loads’ in einer Weise, die eine Wahrnehmung der zuvor<br />

ausgeführten Aufgaben und Anforderungen auch tatsächlich zulässt.<br />

4.3.1 Qualifizierung und <strong>Case</strong>load der Fallmanager <strong>im</strong> SGB II<br />

Belastbare Aussagen zu den <strong>Case</strong> <strong>Management</strong> - Qualifikationen der mit der<br />

Fallführung beauftragten Fallmanager und Persönlichen Ansprechpartner sind auf<br />

der Grundlage der SGB II – Wirkungsforschung nicht zu treffen. Im<br />

Untersuchungsfeld 1 der SGB II – Wirkungsforschung wurde lediglich die berufliche<br />

Vorerfahrung des eingesetzten Personals in den Bereichen Arbeitsvermittlung sowie<br />

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