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Systemsteuerung im Case Management

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Problemsituationen fordert andere Kompetenzen, als die Erfassung von eher<br />

monetär orientierten Bedarfssituationen, die Prüfung rechtlicher Vorgaben und deren<br />

Anwendung <strong>im</strong> Einzelfall sowie die Entscheidung zumeist rechtlich und durch<br />

einschlägige Urteile eher klar vorstrukturierten Ermessenssituationen. Auch in dieser<br />

Hinsicht ist eine Zusammenlegung derart unterschiedlicher Aufgaben in einer<br />

Person eher unzweckmäßig. Durch die unterschiedslose Betreuung aller nur<br />

möglichen Kundengruppen (U25, Ü25, Arbeitsmarktnahe, Arbeitsmarktferne,<br />

Migranten, usw.) durch dieselben Fallmanager werden diese mit abzuarbeitender<br />

Komplexität noch weiter überfrachtet und mögliche Kompetenzgewinne durch<br />

geschickte Spezialisierung außer Acht gelassen.<br />

Mit der Auslagerung der Vermittlung an eine gesonderte AV werden zudem neue<br />

Schnittstellen geschaffen. Das verwandte Argument, dass die AV die Anforderungen<br />

der Betriebe am besten kennt und diesen nur passgenaue Bewerber präsentieren<br />

möchte, ist zwar stichhaltig, aber die FM werden so von dem entscheidenden<br />

‚Endglied’ der Prozesskette, der Integration in Arbeit abgeschnitten, oder in einer<br />

anderen Betrachtungsweise ‚befreit’. Integration ist damit nicht ihre Zuständigkeit,<br />

sondern die der AV, so dass Konflikte, ob die AV nicht genügend vermittelt bzw. ob<br />

das FM die Kunden nicht genügend vermittlungsfähig ‚gemacht’ hat,<br />

vorprogrammiert zu sein scheinen.<br />

Die Reduzierung der Leistungs- und damit auch der zumindest partiellen<br />

<strong>Systemsteuerung</strong> der FM auf die flankierenden Maßnahmen und die Abkopplung<br />

von bei Bildungsträgern angesiedelten Maßnahmen von der Zuständigkeit der FM<br />

(s.o.) stellt weiterhin eine Verkürzung der Fallzuständigkeit dar, zumal anzunehmen<br />

ist, dass auf diese Weise auch keine bedarfsspezifischen Maßnahmen<br />

(‚Maßanzüge’) leistbar sind, sondern der FM nur ‚von der Stange’ auswählen kann,<br />

ohne die Angebote in ihrer Tiefe und Wirkung wirklich kennen zu können. Durch den<br />

Wegfall unmittelbarer Kontakte mit den beauftragten Trägern (die alleine von der<br />

Projektplanung übernommen werden – s.o.) ist ein tieferer Einblick in die Angebote<br />

nicht möglich, was die recht negative Einschätzung des Verfassers stützt. <strong>Case</strong><br />

<strong>Management</strong> unter solchen Bedingungen verschwendet seine Ressourcen in<br />

administrative Angelegenheiten und steht in seiner Wirkung so unter einem deutlich<br />

ungünstigen Vorzeichen. Von einer wirksamen <strong>Systemsteuerung</strong> kann dabei auf<br />

keinen Fall gesprochen werden, da sie durch die Exklusion der FM von wichtigen,<br />

nur in Feldarbeit gewinnbaren Informationen über die Arbeit der beauftragten<br />

Systempartner, die hierfür erforderliche Grundlage entbehrt.<br />

4.2.4 „Typ D“: vollständige Integration materieller und<br />

Eingliederungsleistungen<br />

Der Typ D als die am wenigsten praktizierte Organisationsform ist fast nur noch bei<br />

den untersuchten zkT anzutreffen; insgesamt 7% der zkT und 1% der ARGEn sind<br />

in dieser Weise organisiert. Weiterhin ist diese Art der Organisation auch in seltenen<br />

Fällen bei ARGEn und gA als Ausnahme in kleineren Geschäftsstellen<br />

(Außenstellen der ARGE), deren geringe Mitarbeiterzahl keine aufgabenbezogene<br />

Differenzierung zuließ, zu finden. 908 Zentrales Kennzeichen ist die<br />

908 s. ders. S. 257<br />

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