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Systemsteuerung im Case Management

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sind zu praxisfern. Sind eigentlich auch nur Neuauflagen von Dingen, die wir alle<br />

früher schon hatten; z.B. Profilings gibt es seit vielen Jahren. Wird jetzt neu<br />

‚erfunden’. Statistik ist kein Wertmaßstab <strong>im</strong> sozialen Bereich.“ 886 Selbst bei einer<br />

eher extensiven Praktizierung von <strong>Case</strong> <strong>Management</strong> wird also bereits erkannt,<br />

dass Einengungen <strong>im</strong> Verfahren durch vorgegebene Strukturierungen und<br />

Programmierungen kontraproduktiv sind.<br />

4.2.2 „Typ B“: Integration von Aktivierung und Arbeitsvermittlung<br />

Der Typ B, der in der Stichprobe durch nur 19% der ARGEn und 17% der gA, aber<br />

durch 48% der zkT repräsentiert wird 887 und damit der häufigste Organisationstyp<br />

der zkT darstellt, zeichnet sich durch eine funktionale Trennung von materiellen und<br />

integrativen Leistungen aus, wobei letztere von dem Fallmanagement bis zur<br />

Arbeitsvermittlung in der Regel in einer Hand (PAP) bleiben. Die Spezialisierung der<br />

LSB wird dabei häufig mit der zu hohen Komplexität der Aufgaben begründet, die<br />

eine Verknüpfung mit anderen Aufgaben (z.B. FM) verbietet. Die LSB selbst ist<br />

sogar oft binnendifferenziert in Leistungsgewährung, Widerspruchsbearbeitung,<br />

Unterhaltsleistungen, Ermittlungen (z.B. bezüglich Einkommen, Vermögen,<br />

Unterkunftskosten usw.) und Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten gestaltet. 888<br />

Durch die Integration von Fallmanagement und Arbeitsvermittlung wird aber zumeist<br />

nicht zwischen unterschiedlichen Kundenkreisen, von U25 (unter 25jährige)<br />

abgesehen, differenziert, d.h. jeder PAP beschäftigt sich sowohl mit marknahen als<br />

auch mit marktfernen Kunden. 889 Oft besteht aber zusätzlich ein eigener<br />

Arbeitsgeberservice (AGS), der z.T. auch die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt<br />

übern<strong>im</strong>mt – in einigen Grundsicherungsträgern ist der AGS sogar exklusiv für die<br />

Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt zuständig und stellt so eine Mischform<br />

zwischen Typ B und Typ A dar. 890 Gleichermaßen werden auch Dritte (z.B. private<br />

Vermittler) mit der Vermittlung beauftragt. Der PAP in dieser Organisationsform ist<br />

bis auf die gerade geschilderte Ausnahme <strong>im</strong> Rahmen des AGS komplett<br />

fallzuständig. Lediglich bei Kunden, für die aktuell keine Integrationsangebote<br />

geplant sind, z.B. aufgrund von Ausnahmetatbeständen 891 , bleibt zunächst der LSB<br />

886<br />

Reis, u.a. 2007, S. 235 - Zitat von einem ARGE-GF - vgl. dazu auch S. 139 (ebenfalls ARGE –<br />

GF): „Am Beispiel VerBIS kann man sehen, dass intensive Handlungsprogramme eine Vorstufe des<br />

Scheiterns sind. Flexibles Handeln ist sehr wichtig, um auf Einzelfälle reagieren zu können.“ (VerBIS<br />

= Vermittlungs-, Beratungs- und Informationssystem) – die Einengung der flexiblen Gestaltung der<br />

Vermittlungsprozesse durch die (in VerBIS) vorgegebenen Handlungsprogramme (HP) beklagt auch<br />

die Gewerkschaft vbba (vereinigung der beschäftigten der berufs- und arbeitsmarktdienstleister):<br />

„Wer sich mit HP befasst, beklagt die Einengung der alt gedienten Vermittlungs-Fachkräfte, die jetzt<br />

nach Schablonen vorgehen müssen, obwohl sie ihr Geschäft virtuos beherrschen.“ vbba 2006, S. 1 –<br />

vgl. zu den Handlungsprogrammen auch Bohrke-Petrovic 2006<br />

887<br />

s. Reis, u.a. 2007 S. 237 u. 267 – bemerkenswert ist ferner, dass von den 17 ARGEn bis auf eine<br />

alle in Westdeutschland zu finden sind<br />

888<br />

s. ders. S. 235 f.<br />

889<br />

s. ders. S. 236 – wobei z.T. eingeschätzt wird, dass 70-75% der Kunden „heftige<br />

Vermittlungsprobleme“ aufweisen (S. 243)<br />

890<br />

s. ders. S. 245 ff.<br />

891 gem. § 10 Abs. 1 SGB II, z.B. aufgrund Betreuung von Kindern unter drei Jahren<br />

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