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Systemsteuerung im Case Management

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Dieser vor allem von ARGEn favorisierter Organisationstyp übern<strong>im</strong>mt die von der<br />

BA praktizierte Trennung von Leistungssachbearbeitung und integrativen<br />

Leistungen, wobei in ca. ¾ der Fälle durch die Zugangssteuerung als Aufgabe der<br />

Leistungssachbearbeitung diese dominiert. Fallmanagement ist dabei eine eher<br />

nachrangige Aufgabe für besonders schwere Fälle und nicht das von der<br />

Gesetzesbegründung her intendierte „Kernelement“. 883 Dies wird noch deutlicher<br />

durch die ähnlich überwiegende Konstruktion des Fallmanagement als ‚Support-<br />

Funktion’ für die Arbeitsvermittlung, das lediglich nicht vermittlungsfähige<br />

Hilfeberechtigte wieder ‚fit zu machen’ hat, aber nicht in die eigentliche Vermittlung<br />

involviert ist. Die Steuerung des Falls vom Zugang bis zur Evaluation des<br />

(hoffentlich) erfolgreich abgeschlossenen Prozesses liegt daher nicht in den Händen<br />

des eigentlichen <strong>Case</strong> <strong>Management</strong>s, sondern in denen der Arbeitsvermittler, die<br />

zumeist auch offiziell als PAP fungieren. Mit einer solchen Gestaltung werden<br />

zudem zusätzliche Schnittstellen zwischen AV/PAP und FM geschaffen, die bei<br />

einer integrierten Gestaltung vermeidbar gewesen wären. Auch wenn der Auftrag<br />

des FM in einer solchen Konstruktion zunächst klar zu sein scheint<br />

(Vermittlungsfähigkeit herstellen), ist anzunehmen, dass die konkrete Ausgestaltung<br />

eines solchen Mandates zur Kompetenzproblemen zwischen AV/PAP und FM<br />

führen kann, zumal die Definition dessen, was <strong>im</strong> konkreten Fall<br />

Vermittlungsfähigkeit bedeutet, mit Sicherheit nicht eindeutig sondern hochgradig<br />

interpretationsfähig sein dürfte. 884<br />

<strong>Case</strong> <strong>Management</strong> ist unter solchen Bedingungen aus Sicht des Verfassers nur<br />

schwerlich umfänglich praktizierbar, da die Organisation nicht auf dieses<br />

ausgerichtet ist, sondern es, wie bereits dargestellt, eher als Ausnahme ansieht. Mit<br />

<strong>Case</strong> <strong>Management</strong> als Ergänzung vorhandener Ansätze kann aber das in der<br />

Methode liegende Potenzial nicht ausgeschöpft werden. Die Systemebene wird<br />

weitestgehend ausgeblendet und liegt bei einer derart nachrangigen Verortung des<br />

<strong>Case</strong> <strong>Management</strong>s <strong>im</strong> Gesamtkontext der Leistungsprozesse nicht in der<br />

Verantwortung der zuständigen Fallmanager. 885 Aus Sicht des Verfassers ist daher<br />

eine solche Organisationsform eher weniger geeignet, die in Kap. 3.3 beschriebenen<br />

organisatorischen Voraussetzungen für ein gelingendes <strong>Case</strong> <strong>Management</strong> zu<br />

schaffen. Dort war nachdrücklich gefordert, dass die gesamte Organisation auf das<br />

<strong>Case</strong> <strong>Management</strong> ausgerichtet ist, was aber in der vorliegenden Organisationsform<br />

eher nicht der Fall ist.<br />

Interessant ist aber in diesem Zusammenhang, dass gerade aus solchen<br />

Organisationsformen die in Kap. 4.1.4.1 beschriebenen Bemühungen der BA zur<br />

Standardisierung von Verfahrensweisen z.B. durch Betreuungsstufen und feste<br />

Handlungsprogramme als nicht hilfreich bewertet werden: „Die ganzen Erfindungen<br />

883<br />

s. vom 05.09.2003, S. 44: „Kernelement der neuen Leistung soll deshalb das Fallmanagement<br />

sein.“<br />

884<br />

Aus informellen Gesprächen mit FM in einem zkT dieses Typs wurden die o.a.<br />

Zuständigkeitsprobleme klar bestätigt – dies ist zwar keine repräsentative Erkenntnis, das<br />

Vorkommen solcher Probleme ist aber aufgrund der Organisationsform ‚vorprogrammiert’, da der FM<br />

durch seinen ‚tieferen Blick’ in die Situation des Klienten dessen Probleme (und Ressourcen)<br />

eingehender kennt, als der AV/PAP, der auf eine eher kurzfristig orientierte Integration in Arbeit<br />

fokussiert sein dürfte. Vgl. zu Schwierigkeiten bei der Best<strong>im</strong>mung des Vorliegens von<br />

‚Vermittlungsfähigkeit’ auch Göckler: Göckler 2006 S. 24 f.<br />

885<br />

vgl. dazu auch Löcherbach 2003, der <strong>Case</strong> <strong>Management</strong> als „eye catcher“, als Ergänzung, als<br />

reines Fallmanagement (ohne Systemebene) oder als vollständige Implementation unterscheidet<br />

Seite 265

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