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Systemsteuerung im Case Management

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gegen diese enge Auslegung. 858 Wieso das BMAS auf seine restriktive Auslegung<br />

des § 16 Abs. 2 SGB II als auf Ausnahmefälle begrenzte rein individuelle<br />

Hilfegewährung gegen die Widerstände praktisch aller sonstiger Akteure <strong>im</strong> Bereich<br />

des SGB II (mit Ausnahme der BA) beharrt, bleibt <strong>im</strong> Dunkeln – festzustellen ist<br />

aber, dass das BMAS sich hiermit in einer Weise positioniert, wie sie durch den<br />

Verfasser bereits für die BA festgestellt wurde. Auch dem BMAS ist daher<br />

vorzuwerfen, dass es sich durch eine nachträgliche auf größtmögliche Restriktion<br />

ausgelegte Politik der Einengung der Möglichkeiten zur ‚Maßschneiderung’ von<br />

Hilfen in einen Gegensatz zu den aus den bereits vielfältig zitierten<br />

Gesetzesintentionen zum SGB II und damit zur Umsetzung von <strong>Case</strong> <strong>Management</strong><br />

<strong>im</strong> Bereich der beruflichen (Re-) Integration stellt. Dies zeigt sich u.a. auch durch die<br />

z.T. sehr vehementen Stellungnahmen von Bündnis90/Die Grünen, die das<br />

ursprüngliche SGB II inkl. seiner Begründung mitgetragen und mitverabschiedet<br />

hatten und sich jetzt gegen seine nachträgliche Verengung zur Wehr setzen. 859<br />

4.1.4.3 Deutscher Verein 860<br />

Der Deutsche Verein – auch auf ihn hatte der Verfasser zuvor bereits mehrfach<br />

Bezug genommen – positioniert sich auch <strong>im</strong> Bereich des SGB II als ‚fachkundige<br />

Stelle’, die durch ihre bereite Trägerschaft 861 nicht auf partikulare Interessen<br />

Rücksicht nehmen muss. So hat der Deutsche Verein bereits frühzeitig (2004)<br />

Empfehlungen zu den Qualitätsstandards <strong>im</strong> Fallmanagement 862 herausgegeben<br />

und in Folge zur Kooperation von Fachdiensten mit den Grundsicherungsbehörden<br />

Stellung genommen. 863 Insbesondere bei der Schuldnerberatung gelang es dem<br />

Deutschen Verein, Gegensätze zwischen Hilfeanbietern und Grundsicherungsträgern<br />

in Bereich der (Zwangs-) Verpflichtung Hilfeberechtigter zur Schuldnerberatung<br />

zu entschärfen und sich damit einmal mehr als neutraler Fachdienst auf<br />

dem Gebiet sozialer Sicherungen unter Beweis zu stellen. In Bezug auf den § 16<br />

Abs. 2 SGB II vertritt der Deutsche Verein ebenfalls die Gegenposition zu BMAS und<br />

BA und setzt sich für eine weite Ausgestaltungsmöglichkeit dieser Best<strong>im</strong>mung<br />

ein. 864 Der Deutsche Verein ist damit diejenige Stelle, die sich aus Sicht des<br />

Verfassers durchgehend um die Schaffung von für <strong>Case</strong> <strong>Management</strong> förderlichen<br />

Bedingungen <strong>im</strong> Bereich des SGB II bemüht und damit verdient gemacht hat.<br />

858 vgl. die Zusammenstellung der einzelnen Stellungnahmen aus den Internetseiten der bag arbeit<br />

unter: http://www.bagarbeit-news.de/index.php?id=230, weitere Stellungsnahmen (insb. der<br />

CDU/CSU) finden sich unter http://www.lag-arbeit-hessen.de/<br />

859 vgl. dazu Stellungsnahmen und Anträge von Bündnis90/Die Grünen <strong>im</strong> Internet: http://www.lagarbeit-hessen.de/,<br />

bzw. BT-Drucks. 16/8524 v. 12.03.2008<br />

860 Die Positionen der kommunalen Spitzenverbände wurden bereits <strong>im</strong> Wesentlichen bei der<br />

Diskussion der BA dargestellt, so dass auf eine erneute Behandlung hier verzichtet werden kann.<br />

861 Mitglieder des Deutschen Vereins sind u.a. der DLT, DST, DStGB, Caritas, Diakonie, Paritätischer<br />

Wohlfahrtsverband, Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland, Bund und Länder und viele<br />

weitere Organisationen (insg. 2562 – Stand 22.06.2008) – Quelle: http://www.deutscher-verein.de/01verein/ueberuns/mitglieder/<br />

862 vgl. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge 2004a<br />

863 vgl. zur Schuldnerberatung Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge 2005a und zur<br />

Verzahlung mit der Jugendhilfe Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge 2005c<br />

864 s. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge 2008<br />

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