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Systemsteuerung im Case Management

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kommen“ könnten. Zudem wären SWL nur als „individuelle, auf die Besonderheit<br />

des Einzelfalles ausgerichtete Leistung zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt“<br />

denkbar. 852 Bemerkenswert ist dabei auch, dass zum Zeitpunkt dieses Schreibens<br />

bereits das Urteil des Bundessozialgerichts vom 23.11.2006 vorlag, das die<br />

namentlichen Aufzählungen höchstrichterlich als eben nicht vorrangig<br />

gekennzeichnet hatte: „Die dort genannten Leistungen haben indes lediglich<br />

exemplarischen Charakter, wie schon der Wortlaut der Vorschrift (‚insbesondere’)<br />

deutlich macht. § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II enthält damit eine Generalklausel für<br />

ergänzende Eingliederungsleistungen aller Art“ 853 Ähnlich interpretieren die<br />

Bundesländer die betreffende Rechtsnorm und fordern eine weite Auslegung der<br />

rechtlichen Best<strong>im</strong>mungen. Der Versuch einer Einigung in den unterschiedlichen<br />

Positionen von BMAS und Länder wurde am 16.10.2007 abgebrochen. Daraufhin<br />

haben die Länder ihre eigene Position zum § 16 Abs. 2 SGB II (in seltener Einigkeit)<br />

formuliert (vgl. dazu die Ausführungen <strong>im</strong> letzten Abschnitt). In einem weiteren<br />

Schreiben vom 21. November 2007 854 an die zkT (nachrichtlich auch an die Länder)<br />

hat das BMAS ihrerseits wieder ihre bereits o.a. Rechtsauffassung bekräftigt,<br />

allerdings ohne weiterhin die noch <strong>im</strong> Januar verwandte Formulierung der<br />

„sonstigen“ weiteren Leistungen zu verwenden. Zumindest in sprachlicher Hinsicht<br />

ist das BMAS den Ländern entgegengekommen, inhaltlich ist aber eher eine<br />

Verschärfung der Gegensätze festzustellen. So fordert das BMAS bis auf<br />

Ausnahmen die Anwendung vergaberechtlicher Verfahren auch <strong>im</strong> Bereich des § 16<br />

Abs. 2 SGB II. Das BMAS stützt sich in seiner Auffassung auf (leider nicht zur<br />

Veröffentlichung freigegebene) Prüfungsberichte des Bundesrechnungshofes vom<br />

19.05.2006 und ganz aktuell vom 29.04.2008 855 Die Bundesländer indes fordern auf<br />

einer Sonderkonferenz am 9. Mai 2008 erneut die Bundesregierung auf, „die<br />

restriktive Auslegung des § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II aufzugeben“ 856 Interessant ist<br />

weiterhin, dass es praktisch außer BMAS und BA keinen weiteren Befürworter<br />

dieser Position gibt. Bundesländer, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städtetag,<br />

die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Bündnis90/Die Grünen, das ‚Netzwerk SGB II’ 857 ,<br />

die Wohlfahrtsverbände und die Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit sind einmütig<br />

852<br />

BMAS 2007b – wörtliche Zitate auf S. 3<br />

853<br />

Bundessozialgericht, Urteil vom 23.11.2006 Az B 11b AS 3/05 R. – Nr. 18<br />

854<br />

vgl. BMAS 2007c<br />

855<br />

Die beiden BRH-Berichte kursieren zwar <strong>im</strong> Internet, sind aber vom BRH ausdrücklich von der<br />

Veröffentlichung ausgenommen, so dass eine nähere Beleuchtung der Stellungnahmen und ihrer<br />

Verwendung in der Positionierung des BMAS hier leider aus rechtlichen Erwägungen nicht erfolgen<br />

kann – der Verfasser bedauert, dass der BRH die hierzu benötigte Freigabe ausdrücklich verweigert<br />

hat – aus öffentlich zugänglichen Quellen, z.B. Anfragen von Bundestagsfraktionen an die<br />

Bundesregierung in Bezug auf die jeweiligen Berichte, kann lediglich der Inhalt der beiden<br />

Prüfberichte abgeschätzt werden. Da aber nicht best<strong>im</strong>mbar ist, in wie weit inhaltlich zitierte<br />

Passagen st<strong>im</strong>mig sind oder z.B. aus dem Zusammenhang gerissen wurden, ist eine Verwendung<br />

dieser Quellen wenig sinnvoll – vgl. zu Anfragen z.B. BT-Drucks. 16/3416 v. 14.11.2006 und BT-<br />

Drucks. 16/9278 v. 23.05.2008 – <strong>im</strong> Internet unter<br />

http://www.bundestag.de/bic/drucksachen/index.html<br />

856<br />

Bundesländer 2008<br />

857 ein Zusammenschluss der Grundsicherungsträger zum gegenseitigen Informationsaustausch – <strong>im</strong><br />

Internet unter http://www.sgb-ii.net/portal - das Internet-Portal wird vom Verein bp:k –<br />

Beschäftigungspolitik: kommunal e.V. (Internetseite: http://beschaeftigung-kommunal.de/) betrieben,<br />

dessen Vorsitzender Dr. Schulze-Böing zugleich Geschäftsführer der ARGE Stadt Offenbach ist<br />

Seite 259

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