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Systemsteuerung im Case Management

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(A) Fachkonzept Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement<br />

Das Fachkonzept „Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement <strong>im</strong> SGB II“ 794<br />

konzentriert sich zwar <strong>im</strong> Wesentlichen auf die Fallebene, macht aber auch einige<br />

Anmerkungen zur Systemebene von nicht unbeträchtlicher Bedeutung. Zunächst<br />

wird explizit auf das Konzept des <strong>Case</strong> <strong>Management</strong>s verwiesen, dem <strong>im</strong> SGB II<br />

aufgrund der vom Gesetzgeber <strong>im</strong> § 4 Abs. 1 SGB II geforderten „umfassende(n)<br />

Unterstützung“ eine „spezifische Aufgabenstellung“ zukommt: „Dieser umfassende<br />

Auftrag schließt auch aus, dass Fallmanagement ein rein akquirierendes,<br />

koordinierendes und bewertendes Makeln fremder Dienstleistungen ist.“ 795 Damit<br />

wird eine Parallele zu der vom Verfasser bereits <strong>im</strong> zweiten Teil dieser Arbeit<br />

ausgeführten Notwendigkeit individuell angepasster und damit auch individuell<br />

gestaltbarer Hilfeleistungen gezogen. Leider wird diese Sicht der Individualisierung<br />

von Eingliederungsleistungen an anderer Stelle wieder deutlich relativiert: „So wird<br />

der individuelle Versorgungsbedarf eines Kunden <strong>im</strong> Hinblick auf das Ziel der mittel-<br />

und/oder unmittelbaren Arbeitsmarktintegration durch Beratung und Bereitstellung<br />

der verfügbaren Ressourcen abgedeckt“ 796 . Individualisierung von Leistungen endet<br />

damit dort, wo keine individuell benötigten Leistungen verfügbar sind – die<br />

„maßgeschneiderte Ausrichtung der Eingliederungsleistungen“ 797 endet damit an<br />

den Grenzen des ‚Warensort<strong>im</strong>ents’. Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement<br />

offenbart sich so zumindest in Teilen lediglich als Verfahren zur individuellen<br />

Auswahl von ‚Konfektionsware’. Diese soll aber vom Fallmanager so<br />

bedarfsorientiert wie möglich angepasst werden: „Eine zentrale Qualität von<br />

Fallmanagement bemisst sich dabei an der Kompetenz, Hilfsangebote in einer<br />

Weise zu vermitteln, dass sie auf die besondere Bedarfslage des Einzelfalls<br />

zugeschnitten sind.“ 798<br />

Ein weiterer bedeutsamer Bereich des Fachkonzeptes ist die Regelung der<br />

Zugangssteuerung zu dieser Leistung, die erst dann „… in der Regel angezeigt (ist –<br />

RF), wenn ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger drei abgrenzbare schwerwiegende<br />

Vermittlungshemmnisse aufweist, die in seiner Person und/oder<br />

Bedarfsgemeinschaft begründet sind und eine Beschäftigungsintegration ohne<br />

Prozessunterstützung durch ein Fallmanagement nicht erreicht oder erheblich<br />

verzögert würde.“ 799 Abweichungen von dieser Regel sieht das Fachkonzept nur<br />

dann vor, wenn „auf der Basis eines abgesicherten Profilings das Risiko der<br />

Langzeitarbeitslosigkeit erkennbar“ (ebd.) ist und durch Fallmanagement quasi als<br />

Prophylaxe min<strong>im</strong>iert werden kann. Das Vorliegen der Indikatoren für ein<br />

Fallmanagement soll vom Fallmanager nach „fachlichen Kriterien der<br />

Zugangsdefinition“ entschieden werden, wobei allerdings eine ausschließliche<br />

Zuordnung nach „Checklistenverfahren“ 800 als unzulässig gekennzeichnet wird.<br />

794<br />

s. Bundesagentur für Arbeit 2007a – nachfolgend ‚BFM’ genannt – die erste Fassung datiert<br />

bereits auf 2004, ist aber nicht mehr abrufbar, da das Netzwerk SGB II (Internetplattform des BMAS<br />

www.netzwerk.sgb2.info) vom BMAS zum 30.09.2006 geschlossen wurde. Vgl. zum Fachkonzept<br />

auch Göckler 2006, der in seiner Arbeit das Fachkonzept eingehender ausführt.<br />

795<br />

BFM S. 4<br />

796<br />

BFM, S. 9 – Unterstreichung durch den Verfasser<br />

797<br />

vom 05.09.2003, S. 44, d.h. der gesetzgeberische Wille aus der Gesetzesbegründung des SGB II<br />

798 BFM S. 25<br />

799 BFM S. 10<br />

800 BFM, S. 11<br />

Seite 249

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