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Systemsteuerung im Case Management

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‚Ausführungsbest<strong>im</strong>mungen’ zu den gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. Weiterhin<br />

beteiligt sich zunehmend das BMAS an der Diskussion und nähert sich in vielen<br />

Fragen auch den von der BA vertretenen Positionen an. Wie bereits dargestellt,<br />

agieren weiterhin die kommunalen Spitzenverbände vorwiegend als ‚Sprachrohr’ der<br />

einzelnen Organisationsformen der Grundsicherungsträger, d.h. der Deutsche<br />

Landkreistag als das der zkT und der Deutsche Städtetag (wie auch der Deutsche<br />

Städte- und Gemeindebund) als das der ARGEn. Der Deutsche Verein für<br />

öffentliche und private Fürsorge tritt in diesem Zusammenhang als ‚neutraler’<br />

Gutachter auf, der Rahmenempfehlungen für unterschiedliche Bereiche des SGB II<br />

herausgibt und damit versucht, ‚Eckpunkte’ in der Diskussion zu setzen. 793 Ein ganz<br />

anderer Akteur, der sich mit in die Ausgestaltung des SGB II ‚einmischt’ und von<br />

politisch interessierter Seite oft als Bestätigung ihrer Position verwandt wird, ist der<br />

Bundesrechnungshof, der mit mehreren Prüfungen zu Fragen des SGB II Stellung<br />

genommen hat.<br />

Schließlich wären als Akteure noch die politischen Parteien, die Gewerkschaften und<br />

Arbeitgeberorganisationen zu nennen, wie auch zahlreiche Arbeitsloseninitiativen,<br />

die in allen Fragen der aktuellen wie auch der zukünftigen Ausgestaltung des SGB II<br />

ihre z.T. recht unterschiedlichen Positionen vertreten. Diese aber umfassend<br />

nachzuzeichnen würde auf jeden Fall den Rahmen dieser Arbeit sprengen, so dass<br />

an dieser Stelle auf eine Darstellung dieser Gruppe von Akteuren verzichtet wird.<br />

4.1.4.1 Bundesagentur für Arbeit (BA)<br />

Die BA nutzt ihre Möglichkeit zur Detailregelung von Best<strong>im</strong>mungen des SGB II mit<br />

Bezug zum <strong>Case</strong> <strong>Management</strong> vor allem in vier Bereichen. Anzumerken ist dabei<br />

aber, dass aufgrund der gemeinsamen Trägerschaft der ARGEn von Arbeitsagentur<br />

und Kommune diese Detailregelungen nicht mehr, wie bisher als ‚DA’<br />

(Durchführungsanweisung) tituliert sind, sondern ein neuer Begriff der ‚Hega’<br />

(Handlungsempfehlung/Geschäftsanweisung) kreiert wurde, bzw. diese als<br />

‚Arbeitshilfen’ bezeichnet werden.<br />

Die aus Sicht des Verfassers wesentlichen Einflussnahmen der BA sind:<br />

• die Ausgestaltung des <strong>Case</strong> <strong>Management</strong>s durch das Fachkonzept<br />

„Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement“;<br />

• die Weisungen zur Handhabung des § 16 Abs. 2 SGB II, bei der BA „SWL“<br />

(sonstige weitere Leistungen) genannt;<br />

• das Konzept der „Betreuungsstufen“, das die Zuordnung von SGB II – Klienten<br />

zu einem definierten Betreuungsbedarf regelt sowie<br />

• die Beschaffung von Arbeitsmarktleistungen <strong>im</strong> SGB II vermittels Vergaberecht<br />

durch die Regionalen Einkaufszentren.<br />

793 so wurde der Deutsche Verein u.a. auch als Gutachter <strong>im</strong> Verfassungsstreit um die<br />

Rechtmäßigkeit der ARGE-Regelung <strong>im</strong> SGB II beteiligt – vgl. dazu das Urteil<br />

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 20.12.2007 Az. 2 BvR 2433/04 und 2BvR 2434/04.<br />

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