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Systemsteuerung im Case Management

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4.1.3 Hilfeanbieter<br />

Die <strong>im</strong> SGB II hauptsächlich genutzten Hilfeanbieter lassen sich analog zu der in<br />

Kap. 3.7 dargestellten Systematisierung wie folgt klassifizieren: Zum einen können<br />

über den kommunalen Partner (bzw. bei zkT aus derselben Organisation)<br />

Unterstützungsleistungen durch das Sozial- und Jugendamt genutzt werden, wie<br />

z.B. der ASD (d.h. über Organisationen <strong>im</strong> gleichen Supersystem), weiterhin werden<br />

bestehende Angebote von Trägern der freien Wohlfahrtspflege wie z.B. Sucht- oder<br />

Schuldnerberatung direkt genutzt oder sogar durch zusätzliche Förderung<br />

ausgeweitet (d.h. über Organisationen mit indirekten Leistungs-Entgelt-<br />

Beziehungen). Ein großer Umfang von Hilfeleistungen wird über vielfältige<br />

Dienstleister, die zumeist <strong>im</strong>mer noch als ‚Bildungsträger’ 765 bezeichnet werden,<br />

beschafft (d.h. über Organisationen mit direkten Leistungs-Entgelt-Beziehungen).<br />

Über die Nutzung der verbleibenden Gruppe von Organisationen ohne Leistungs-<br />

Entgelt-Beziehungen kann indes wenig ausgesagt werden. In Jahresberichten von<br />

Trägern der Grundsicherung, die z.T. <strong>im</strong> Internet zu finden sind, lassen sich hierzu<br />

keine Angaben finden. Es ist daher anzunehmen, dass diese Art zumindest<br />

potentiell möglicher Systempartner in der Praxis des SGB II keine bedeutende Rolle<br />

spielen. 766 Dies schließt aber nicht aus, dass vereinzelt Kooperationen vorkommen,<br />

wenn diese auch wahrscheinlich eher lockerer Natur sein dürften. So beschreibt das<br />

Mannhe<strong>im</strong>er Arbeitslosenzentrum „maz“ in seinem Jahresbericht 2007, dass<br />

zwe<strong>im</strong>al jährlich ein Gespräch mit der Geschäftsführung des Job-Centers<br />

Mannhe<strong>im</strong>s geführt wird „um grundlegende Probleme <strong>im</strong> Zusammenhang mit der<br />

Betreuung von Arbeitslosen zu besprechen.“ 767 Eine aktive Einbindung in<br />

Integrations- und Hilfeprozesse seitens des Grundsicherungsträgers lässt sich<br />

allerdings aus der Darstellung von „maz“ nicht erkennen, was die o.a. These stützen<br />

würde.<br />

Diese ebenfalls sehr unterschiedlichen Akteure <strong>im</strong> Bereich der Hilfeanbieter nehmen<br />

einerseits individuell Einfluss auf die Gestaltung von Hilfeleistungen vor Ort und<br />

andererseits auch kollektiven (durch Dachorganisationen) Einfluss auf die<br />

Gestaltung der Rahmenbedingungen von Hilfeleistungen <strong>im</strong> SGB II schlechthin. Der<br />

vom Verfasser als ‚individuell’ bezeichnete Einfluss als Systempartner auf den<br />

systemsteuernden Grundsicherungsträger lässt sich indes nur schwer – wenn<br />

überhaupt – nachzeichnen, da dies in der Regel <strong>im</strong> direkten Kontakt erfolgt, was sich<br />

schwerlich abseits empirischer Studien nachzeichnen lässt. Höchstens krasse<br />

‚Ausreißer’ solcher Einflussnahmen gelangen in die Öffentlichkeit, z.B. wenn es<br />

einem Hilfeanbieter gelingt, ohne Nachweis seiner Professionalität einen größeren<br />

Auftrag von einem Grundsicherungsträger zu ‚ergattern’ und dann auch noch eine<br />

schlechte Arbeit abliefert. 768 Verallgemeinern kann man diese Fälle jedoch nicht, so<br />

765 die BA verwendet inzwischen nur noch den Begriff der ‚Träger’ – vgl. den Internet-Auftritt der BA:<br />

http://www.arbeitsagentur.de, wo unter dem Menüpunkt ‚Institutionen’ die Auswahl ‚Träger’ zu finden<br />

ist und dort alle Informationen, die ‚Bildungsträger’ betreffen, eingestellt sind<br />

766 vgl. z.B. die <strong>im</strong> Internet veröffentlichten Jahresberichte von Optionskommunen: Jenarbeit 2007,<br />

Jenarbeit 2008, Service-Punkt Arbeit 2007, Service-Punkt Arbeit 2008, Kommunale<br />

Beschäftigungsagentur KoBa 2007, Kommunale Beschäftigungsagentur KoBa 2008, Odenwaldkreis<br />

2007<br />

767 Ressel 2007, S. 5<br />

768 vgl. z.B. den Prüfbericht des BMAS über die Tätigkeit des zkT „Neue Wege“ des Kreises<br />

Bergstraße, wo ein Träger ohne nähere Prüfung (die Vertragsunterlagen bestanden nach<br />

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