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Systemsteuerung im Case Management

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erufliche Eingliederung zu berücksichtigen und alle erforderliche Unterstützung zu<br />

geben, die sich mit den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit<br />

vereinbaren lässt. Hierzu gehören bei Bedarf auch intensive Betreuung." (Deutscher<br />

Bundestag 2003, S. 54)<br />

Selbst der anzuwendende Personalschlüssel ist in der Gesetzesbegründung<br />

dargelegt: Er soll 1 : 75 betragen. 753 Göckler merkt dazu an: „Auch die angestrebte<br />

Betreuungsrelation ist zumindest für die Agenturmitarbeiter eine erhebliche<br />

Erleichterung. Statt 500-700 arbeitslose Menschen werden sie zukünftig zwischen<br />

75 und 150 Grundsicherungsempfänger zu betreuen haben …“ 754 . Was dabei aber<br />

verkannt wird, ist die erhebliche Andersartigkeit des anzuwendenden <strong>Case</strong><br />

<strong>Management</strong> Ansatzes, der eine deutliche Intensivierung der aufzuwendenden<br />

Arbeit mit dem einzelnen Klienten unabdingbar fordert. 755 Jenseits von doch eher<br />

pauschalen Einschätzungen eines angemessenen ‚<strong>Case</strong>loads’ ist es aus Sicht des<br />

Verfassers sinnvoller, sich die ganz einfach und daher gut vorstellbar, die real<br />

verfügbare Zeit pro Klient pro Woche (als eine leicht überschaubare Zeitspanne) zu<br />

vergegenwärtigen. 756 Dazu hilft ein kleines Berechnungsmodell (sinnvoller Weise in<br />

Form einer Tabellenkalkulation, so dass Variablen verändert werden können), mit<br />

dem man die für die Fallarbeit effektiv zu Verfügung stehende Arbeitszeit ermitteln<br />

kann:<br />

Rahmen-<br />

Arbeitsstunden pro Woche 39 Fallzahl<br />

daten Werktage pro Jahr 250 1 : 75<br />

Erläuterung Verwendung der Arbeitszeit Tage Stunden<br />

Arbeitszeit gesamt 250 1.950,0<br />

30 Urlaubstage ./. Urlaub 30 234,0<br />

Quote 3,6% ./. Krankheit 8 62,4<br />

monatl. ½ Tg. ./. Weiterbild./Mitarbeiter-Besprech. 6 46,8<br />

wöchentl. 2 Std. ./. Dienstbesprechungen 12 93,6<br />

Ansatz 20 % ./. fallübergreifende Arbeit (Statistik, u.ä.) 38,8 302,6<br />

effektive Fallzeit pro Jahr 155,2 1.210,6<br />

effektive Fallzeit pro Woche 24,2<br />

effektive Fallzeit pro Woche und Klient in Minuten 19,4<br />

753<br />

s. Deutscher Bundestag 2003, S. 2 u. 43<br />

754<br />

Göckler 2006, S. 24<br />

755<br />

Neuffer sieht z.B. ein ‚<strong>Case</strong>load’ bei 10-15 Klienten Neuffer 2005, S. 11, Wendt verweist auf<br />

Quellen, die bei schwierigen Fällen 10-12 Klienten für angemessen erhalten Wendt 2001, S. 144<br />

756<br />

Eine solche intensive Betreuung sehen auch aktuelle Ausschreibungen der BA vor – so schreibt<br />

z.B. die Ausschreibung „Beauftragung Dritter mit der Vermittlung nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 37<br />

SGB III“ (Vergabenummer 901-08-20145 v. 15.05.2008) für die Leistung „Fallmanagement“ dem<br />

Leistungserbringer vor: „Das persönliche Gespräch pro Teilnehmer muss mindestens zwei Mal pro<br />

Woche be<strong>im</strong> Träger erfolgen.“ (S. 18) – wobei dies auch wieder ein Beispiel dafür ist, dass<br />

Ausschreibungen stets Leistungen aufgrund Anforderungen der VOL/A und zur besseren<br />

Überprüfbarkeit ‚programmieren’, was aber nicht unbedingt dem gesetzgeberischen Auftrag<br />

„maßgeschneiderter“ (Gesetzesbegründung zum SGB II, a.a.O.) Eingliederungsleistungen entspricht<br />

Seite 240<br />

Abb. 16: Berechung der effektiven Fallzeit

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