28.01.2013 Aufrufe

Systemsteuerung im Case Management

Systemsteuerung im Case Management

Systemsteuerung im Case Management

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

verwandt. 750 Hinweise auf dieses Fallmanagement finden sich lediglich in der<br />

Gesetzesbegründung zum SGB II 751 , in der ausgeführt wird: "Zur schnellstmöglichen<br />

Überwindung der Hilfebedürftigkeit bedarf es einer maßgeschneiderten Ausrichtung<br />

der Eingliederungsleistungen auf den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen. Kernelement<br />

der neuen Leistung soll deshalb das Fallmanagement sein. Im Rahmen des<br />

Fallmanagements wird die konkrete Bedarfslage des Betroffenen erhoben; darauf<br />

aufbauend wird dann ein individuelles Angebot unter aktiver Mitwirkung des<br />

Hilfebedürftigen geplant und gesteuert. Dabei spielt der Grundsatz ‚Fördern und<br />

Fordern‘ eine zentrale Rolle." (Deutscher Bundestag 2003, S. 44) In (sehr) groben<br />

Zügen wird damit der Leistungszyklus des <strong>Case</strong> <strong>Management</strong>s von Intake über<br />

Assessment bis hin zur Evaluation abgebildet. 752 Bemerkenswert ist weiterhin die<br />

Betonung von „maßgeschneiderten“ Eingliederungsleistungen, die zumindest von<br />

den Intentionen des Gesetzgebers her und ganz <strong>im</strong> Sinne des <strong>Case</strong> <strong>Management</strong>s<br />

eine Abkehr von ‚standardisierten’ Eingliederungsmaßnahmen erfordern. Dies wird<br />

auch an anderer Stelle weiter ausgeführt: "Der erwerbsfähige Hilfebedürftige soll<br />

grundsätzlich die Leistungen erhalten, die für seine Eingliederung in Arbeit<br />

erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere die <strong>im</strong> Dritten Buch geregelten<br />

Leistungen. Darüber hinaus ermöglicht eine generalklauselartige Regelung,<br />

besondere, dem individuellen Bedarf angepasste Leistungen wie z.B. Schuldner-<br />

oder Suchtberatung oder Kinderbetreuungsleistungen zu erbringen." (Deutscher<br />

Bundestag 2003, S. 46)<br />

Durch die Kennzeichnung des Fallmanagements als „Kernelement“ des SGB II wird<br />

der Stellenwert von Fallmanagement <strong>im</strong> Bereich der Grundsicherung<br />

herausgehoben. Fallmanagement ist damit nicht nur eine Option, wie <strong>im</strong> SGB II an<br />

der Integration von Leistungsberechtigen gearbeitet werden kann, sondern die<br />

zentrale Handlungskategorie dieses Gesetzes.<br />

Durchführender des Fallmanagements ist in analoger Begriffsverwendung <strong>im</strong> SGB II<br />

der Fallmanager: "Die Agentur für Arbeit benennt für jeden erwerbsfähigen<br />

Hilfebedürftigen einen Fallmanager als persönlichen Ansprechpartner, der ihn und<br />

die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen umfassend mit dem<br />

Ziel der Eingliederung in Arbeit unterstützt." (Deutscher Bundestag 2003, S. 46) Wie<br />

bereits erwähnt, gibt es <strong>im</strong> eigentlichen Gesetzestext des SGB II keine Erwähnung<br />

der Begriffe Fallmanagement und Fallmanager. § 14 Satz 2 sagt lediglich aus: „Die<br />

Agentur für Arbeit soll einen persönlichen Ansprechpartner für jeden erwerbsfähigen<br />

Hilfebedürftigen und die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft Lebenden benennen.“<br />

Durch Rückgriff auf die o.a. Gesetzesbegründung ist aber zu erkennen, dass mit<br />

dem persönlichen Ansprechpartner genau der Fallmanager gemeint ist, persönlicher<br />

Ansprechpartner ist also gleichzusetzen mit Fallmanager. Eine Trennung in zwei<br />

unterschiedliche Funktionen ist also mit dem Willen des Gesetzgebers nicht zu<br />

vereinen. In den Erläuterungen zum § 14 SGB II (Grundsatz des Förderns) wird<br />

zudem die Aufgabe des Fallmanagers als Gewährung einer umfassenden<br />

Unterstützung von Hilfeberechtigten festgeschrieben: "Dies bedeutet mehr als das<br />

Beraten und Vermitteln. Die Agentur für Arbeit hat alle Einflussfaktoren für die<br />

750 vgl. z.B. das entsprechende Fachkonzept der BA: Göckler 2006 oder die entsprechenden<br />

Empfehlungen des Deutschen Vereins: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge 2004a<br />

751 s. Deutscher Bundestag 2003<br />

752 vgl. dazu z.B. die aktuellen Rahmenempfehlungen der DGCC Deutsche Gesellschaft für Care und<br />

<strong>Case</strong> <strong>Management</strong> (DGCC) 2008 bzw. die umfassende Darstellungen von Neuffer: Neuffer 2005<br />

Seite 239

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!