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Systemsteuerung im Case Management

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14 findet sich dazu ein vager Hinweis durch die Norm zur Benennung eines<br />

„persönlichen Ansprechpartners“. Dennoch ist das Fallmanagement, wie es <strong>im</strong><br />

Bereich des SGB II, wohl ausgehend von der Gesetzesbegründung begrifflich<br />

verankert ist, weit verbreitet. Fast kein Träger der Grundsicherung führt keines<br />

durch, die Bundesagentur für Arbeit hat hierzu ein eigens Fachkonzept eines<br />

„beschäftigungsorientierten Fallmanagements“ entwickelt 739 und der Deutsche<br />

Verein für öffentliche und private Fürsorge eine Rahmenempfehlung für<br />

„Qualitätsstandards <strong>im</strong> Fallmanagement“ herausgegeben. 740 Die praktische<br />

Anwendung von Fallmanagement ist auch Gegenstand der nach § 6c SGB II bis<br />

zum 31.12.2008 dem Bundestag vorzulegenden Wirkungsforschung. 741 In 439 742<br />

ARGn, zkT und Grundsicherungsträgern mit getrennter Aufgabenwahrnehmung (gA)<br />

wird seit Einführung des SGB II am 1. Januar 2004 in einer mehr oder minder<br />

ausgeprägten Form Fallmanagement praktiziert. Diese Praxis soll <strong>im</strong> folgenden mit<br />

einem klaren Fokus auf die Systemebene anhand der <strong>im</strong> letzten Abschnitt<br />

herausgearbeiteten Bedingungen für eine gelingende <strong>Systemsteuerung</strong> näher<br />

beleuchtet werden. Bei der Evaluation des Ist-Standes greift der Verfasser unter<br />

anderem auf die bereits veröffentlichten Studien <strong>im</strong> Rahmen der Wirkungsforschung<br />

(s.o.) zurück, wie auch weitere Quellen, insbesondere auch Erlasse der BA in Bezug<br />

auf systemrelevante Aspekte des Fallmanagements herangezogen werden.<br />

Die Untersuchung der Praxis eines der vom Umfang her größten Handlungsfelder<br />

von <strong>Case</strong> <strong>Management</strong> muss zunächst die relevanten Akteure nennen, die sich in<br />

diesem Handlungsfeld bewegen und Einfluss auf die Umsetzung von <strong>Case</strong><br />

<strong>Management</strong> nehmen. Diese Darstellung ist nicht zu trennen von den Positionen zur<br />

Ausgestaltung von <strong>Case</strong> <strong>Management</strong> dieser Akteure. Dadurch ist es möglich,<br />

bereits in diesem Schritt den Rahmen zu skizzieren, innerhalb dessen sich <strong>Case</strong><br />

<strong>Management</strong> <strong>im</strong> Bereich des SGB II bewegen kann. Dieser Rahmen umfasst sowohl<br />

die gesetzlichen Grundlagen und geht über Weisungen und<br />

Handlungsempfehlungen bis zu Stellungsnahmen und Verhandlungspositionen der<br />

dargestellten Akteure.<br />

Als nächster Schritt erfolgt eine Untersuchung der verschiedenen<br />

Organisationsformen der Grundsicherungsträger und ihre Auswirkungen für das<br />

<strong>Case</strong> <strong>Management</strong>. Hierbei stützt sich der Verfasser sehr weit auf die Ergebnisse<br />

der Wirkungsforschung (s.o.) zur Optionsklausel ab. Mit diesen Vorarbeiten ist es<br />

dann möglich, die eigentliche Analyse zu beginnen, die zunächst die Fallebene und<br />

<strong>im</strong> Anschluss daran die Systemebene <strong>im</strong> Bereich des SGB II untersucht.<br />

Insbesondere interessiert dabei die Frage, ob und in wie weit die vom Verfasser <strong>im</strong><br />

zweiten Teil dieser Arbeit herausgestellten Anforderungen an die <strong>Systemsteuerung</strong><br />

739<br />

s. Bundesagentur für Arbeit 2007a<br />

740<br />

s. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge 2004a<br />

741<br />

vgl. hierzu besonders die Implementations- und Governanceanalyse Reis, u.a. 2007, z.T. auch die<br />

Wirkungs- und Effizienzanalyse Bookmann 2007<br />

742<br />

116 kreisfreie Städte einschl. der 3 Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg und 323<br />

Landkreise, von denen allerdings <strong>im</strong> Zuge von Gebietsreformen einige Landkreise durch<br />

Verschmelzung entfallen sind bzw. werden, so dass zum 01.08.2008 nur noch 301 Landkreise<br />

bestehen und damit die Summe der Grundsicherungsträger auf 417 fällt – Quelle: Deutscher<br />

Landkreistag; Deutscher Städtetag; BMAS: Regionale Verteilung der Eingliederungs-, Personal- und<br />

Verwaltungsmittel auf Kreise und kreisfreie Städte vom 23.11.2004<br />

Seite 236

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